Fußraumbeleuchtung
Hey!
Möchte unbedingt ne Fußraumbeleuchtung einbauen, hab da auch zwei bei ebay gefunden, kenn mich aber nicht so gut aus, könnt ihr mir helfen???
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
wo habt ihr eure her? Mir ist eigentlich egal ob die so ein ein Soundcontroll hat oder nicht hauptsache sie leuchtet schön!
schon mal danke
24 Antworten
...genau das galub ich auch...sobald sie angeschloßen ist sie bestimmt verboten na ja!!!!!!
eben nicht erwischen lassen oder auf unwiesenheit der grünen hoffen!
aber nicht im innenraum.
wenn sie z.b. am unterboden angebracht sind, ist es selbst im ausgeschalteten zustand verboten.
aber innen ist es egal, so lange es nicht nach außen scheint
Ich glaube ihr Versteht mich falsch ist mir klar wenns nicht nach außen scheint ists sowieso immer ein...
Ich meine wenn ich eine Neonröhre Z.B. auf der Heckablage habe (dann ist ja klar das diese nach außen scheint) diese Funktionsfähig angeschlossen ist aber ausgeschaltet ist bei einer Verkehrskontrolle gibt es da Probleme oder nicht???
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hier mal ein zitat aus nem anderen forum bezüglich lampen und co
"In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.
Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.
Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr."
mfg
Also ich denke, solange man Röhren im Auto hat, aber nur ein "indirektes" licht nach aussen kommt, dürfte das keine Probleme geben. Wenn man allerdings die Röhre auf der heckablage oder am himmel oder wo auch immer dran hat, wo die röhre direkt sichtbar ist, dürfte das selbe zutreffen wie für die Unterbodenbeleuchtung
Hallo!
Ich hab mich gerade so gefargt kann man die Fußraumbeleuchtet so verkabeln das man diese über die Sitzheizung steuert? Also ich hab ja keine Sitzheizung, würde mir dann die Schalteinheit/Schalter von Opel holen (Preis?) und mir dann wenn es gehen sollte die Kaltlichtkathoden auf der Fahrer- und Beifahrerseite anschließen. Was haltet ihr allegemein davon? Hab ehrlich gesagt nicht soviel lust drauf das die Konstant an sind wenn ich auto fahre.....
Gruss Chris
Ich persönlich fühl mich immer total wohl mit Fußraumbeleuchtung. Zur Einzelabnahme vom C20NE hatte ich die ja komplett ausgebaut, und nachts hatte ich irgendwie den Eindruck, meine Füße stehen im Nichts. So ein dezentes Licht unten, das aber nicht nach oben scheint, ist einfach geil. 🙂
Laut einem GTÜ Prüfer bei uns ist das insoweit kein Problem, da man es außen wirklich nicht sehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Es geht hier aber nicht um UBB 😉
lies mal den ganzen text :P