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FÜr Kleines Geld Viel (auftunen)

Themenstarteram 11. Juli 2006 um 19:07

also ich fahre den kia pride glx,nun wollt ich ihn aber ein wenig verschönern,im sinne von spoiler,sportauspuff

naja ich hatte eigentlich vor mir ein neues auto zu kaufen,aber das wird wohl nix mehr in den nächsten jahren,deshalb wollt ich mir dann wenigstens mein altes auto(naja 6 jahre)ein wenig abreagieren.....

nun ist aber das problem,das ich nicht alzu viel in das auto stecken will,sonst wäre es ja quatsch mir dann demnächst ein neues auto zu kaufen,die kosten sollten sich max. auf 200 euro belaufen!

habe eigentlich keine anhung von sowas,also bitte keine fachwörter oder sowas :-)

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19 Antworten

Also für 200 EUR bekommst du noch nicht mal einen schönen Felgensatz. Tieferlegung bekommst du für das Geld oder optisches Tuning (getönte Scheiben etc.)

Ich persönlich würde in einen 6 Jahre alten Pride rein garnix mehr stecken. Auch wenn es "nur" 200 EUR sind, spar das Geld für dein nächstes Auto, da wirste froh sein es zu haben ;)

Kann meinem Vorredner nur zustimmen. Für 200,- € bekommst du weder Aluräder, Spoiler (zzgl. Lackieren) noch einen vernünftigen Sportauspuff (falls es sowas überhaupt für nen Pride gibt).

Was eine Überlegung wert wäre:

Tönungsfolie für die Scheiben. Von FoliaTec für rund 70,- € zu haben. Falls du noch nicht selber montiert hast, würde ich auch nochmal min. 100,- € für Montage einkalkulieren. ;)

Mfg

dc

Ja Scheibentönen ist echt schick und das Auto sieht gleich anders aus. Ich würde aber wenn das Geld investieren und es bei einer richtigen Firma machen lassen. Selbstgeklebte Folie sieht meistens bescheiden aus. :D

Themenstarteram 11. Juli 2006 um 19:55

mhhh das ist ja nicht schlecht so tönungsfolie aber gibt es denn da keine möglichkeit ein wenig mehr zu machen

nur die scheiben zu tönen ist ein wenig mager

Ja dann sag doch mal was du dir vorstellst ;)

Du musst aber sagen das dein Geld echt begrenzt ist.

Willst du eher was für das Äußere des Wagens oder auch "Innenraumtuning"?

Themenstarteram 11. Juli 2006 um 20:51

auf jeden fall was fürs äussere!

kenne mich da wie gesagt ned so gut mit aus,aber so spoiler wären schon nicht schlecht,evt. gibt es da ja noch was vergleichbares,und mit der 200 euro ist wircklich die grenze,was soll ich denn jetzt 500 euro ausgeben,wenn ich mir in ca. 2 jahren ein neues auto kaufe

ist zwar was etwas anderes aber ich hab schon mal überlegt ob ich mir den luftfilter von k&n zulege(ok das plus an angeblicher zusatzleistung ist wohl eher abzocke,aber der bessere motorklang ist ja auch ned schlecht(glaub so an die 50 euro)oder was meint ihr zum luftfilter?

am 11. Juli 2006 um 20:58

Luftfilter ist schon OK, aber für nen Pride wirst du wohl kaum einen finden, der eine ABE hat. Dementsprechend bist du dann mit einer Einzelabnahme dran, was die Sache beim Tüv teuer macht...

Alles in allem schätze ich aber die Kosten auf unter 200Euro...

Tuningteile für den Pride wirst kaum bekommen. Höchstens in der USA, weiß aber net ob der dort verkauft wurde... Dann haste aber immernoch das Problem mit dem Tüv...

Felgen kannste mal beim Schrotthändler schauen, 14Zoll sollten eigentlich günstig zu bekommen (bis 15Euro das Stück) sein. Mehr würde meiner meinung keinen sinn machen...

Achte aber darauf, dass du ein Gutachten anhand der KBA Nummer der Felge ihm Internet finden kannst... Damit das auch mit dem Tüv klappt...

Viel Erfolg...

wenn du nur 200 euro zur verfügung hast dann lass das geld da wo ist ist.

ein satz neue reifen,bremsen oder stoßdämpfer gibts nicht geschenkt und ist sicher mehr wert als ein "sportluftfilter" der 10mal soviel kostet wie der originale von kia.

ein mehrleistung kannst du sowieso vergessen.

Themenstarteram 12. Juli 2006 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von schmitt45

Luftfilter ist schon OK, aber für nen Pride wirst du wohl kaum einen finden, der eine ABE hat. Dementsprechend bist du dann mit einer Einzelabnahme dran, was die Sache beim Tüv teuer macht...

Alles in allem schätze ich aber die Kosten auf unter 200Euro...

Tuningteile für den Pride wirst kaum bekommen. Höchstens in der USA, weiß aber net ob der dort verkauft wurde... Dann haste aber immernoch das Problem mit dem Tüv...

Felgen kannste mal beim Schrotthändler schauen, 14Zoll sollten eigentlich günstig zu bekommen (bis 15Euro das Stück) sein. Mehr würde meiner meinung keinen sinn machen...

Achte aber darauf, dass du ein Gutachten anhand der KBA Nummer der Felge ihm Internet finden kannst... Damit das auch mit dem Tüv klappt...

Viel Erfolg...

ok besten dank,aber was ist eine abe?

und wo bekomme ich jetzt genau die kba nummer her?

ABE:

Viele Umbauten im Kraftfahrzeugbereich bedürfen einer amtlichen Genehmigung in Form von Freigaben, Abnahmen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Prüfzeugnissen, etc...

Im allgemeinen gibt es folgende Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:

1. ) Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht durch einen aaSoP/PI begutachtet werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.

Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, so dass trotz ABE eine Abnahme nach § 19(2) oder §19(3) StVZO nötig sein kann. Es müssen alle Auflagen der ABE eingehalten werden, bei diesen Auflagen steht dann auch manchmal, dass eine Änderungsabnahme unverzüglich zu erfolgen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch den Anbau einer breiteren Felge mit anderer Einpresstiefe trotz Serienbereifung Bedenken hinsichtlich der Freigängigkeit oder Radabdeckungen bestehen.

 

2. ) Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.

Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

 

3. ) Die EG-Betriebserlaubnis

Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.

4. ) Das Teilegutachten (TGA) und damit verbunden die Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3

Das Teilegutachten ist ein Gutachten, welches von einem Prüfinstitut nach festgelegten Kriterien und Inhalten angefertigt wird. Das Prüfinstitut muss von der Genehmigungsbehörde (bei uns das KBA in Flensburg) für diese Aufgabe akkreditiert (anerkannt sein). Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.

Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.

Im Teilegutachten wird sowohl das Teil, als auch der Verwendungsbereich beschrieben; zusätzlich sind evtl. Änderungen/Auflagen darin vermerkt.

Sind die Tuningteile mit Teilegutachten geliefert, hat immer eine Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3. zu erfolgen. Diese Anbauabnahme kann bei allen Überwachungsorganisationen ÜO (FKÜ, KÜS; GTÜ etc.) sowie den technischen Prüfstellen (TP´s) durchgeführt werden . Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert. (TP`s sind in den alten Bundesländern die TÜV´s und in den neuen Bundesländern die DEKRA )

Nach erfolgreicher Anbauabnahme wird ein Formblatt ausgefüllt (nach StVZO §19 Abs.4) was den bestimmungsgemässen Anbau bescheinigt. Diese Bescheinigung muss immer mitgeführt werden. Die Änderungen werden -bei richtig ausgefüllter Bescheinigung - erst bei nächster Gelegenheit (Umzug, Namensänderung etc.) durch die Zulassungsbehörde in den Brief übernommen. Ab 1.10.2005 werden die Briefe und Scheine bei Befassung der Papiere durch die Zulassungsbehörden gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzt.

Ist eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere in der Änderungsabnahme nötig, so muss dies auch in der Anbaubescheinigung vermerkt werden (z.B. Krad von … mit Leistungsbeschränkung auf … ohne Leistungsbeschränkung )

Bei Anbauabnahme von mehrerer Teile kann es vorkommen, dass die Teile sich gegenseitig beeinflussen (können), z.B. kleineres Lenkrad und andere Rad-Reifenkombination; hier kann eine Anbauabnahme evtl. nicht mehr durchgeführt werden (wenn keine entsprechenden Hinweise in den TGA genannt werden) .

Dann muss eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen.

5. ) Umfassendere Änderungen und Eintragung nach StVZO §19 Abs. 2 ( „Einzelabnahme“)

Unter diesen "Sammelbegriff" fällt alles andere was das Erlöschen der Betriebserlaubnis betrifft. Einzelabnahmen können nur bei den TP´s durchgeführt werden. Angefangen bei Fahrzeugteilen, die zwar ein TGA haben, aber der Verwendungsbereich nicht eingehalten wird, oder eine Kombination verschiedener Fahrzeigteile mit TGA die sich gegenseitig beeinflussen. (Eine Matrix, welche Teile sich gegenseitig beeinflussen (und eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfordern) sollte jedem Mitarbeiter einer ÜO haben/kennen)

Hierbei wird alles in dem vorliegenden Einzelfall geprüft und im Brief eingetragen. Die Betriebserlaubnis erteilt dann die zuständige Zulassungsbehörde, indem die technischen Daten in den Fahrzeugschein übertragen werden . Ab 1.10.2005 wird nur noch ein Datenblatt erstellt, mit dem die Zulassungsbehörden die Technischen Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernimmt.

 

6. Prüfberichte oder Technische Berichte

Es gibt auch Prüfberichte oder Technische Berichte, in welchen der Gutachter( ein aaS) bescheinigt, dass die Betriebserlaubnis nach § 19(2) nicht erlischt, wenn Anbauanweisung, Auflagen und Verwendungszweck eingehalten werden.

Diese Berichte müssen immer mitgeführt werden. So etwas gibt es z.B. für Scheinwerferblenden, aber auch für Kunststoffmotorhaubenverlängerungen.

Wenn alle Auflagen eingehalten sind, ist eine Abnahme nicht nötig, aber auf Wunsch möglich.

7. Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Gerade im Zweiradbereich gilt noch die Reifenmarkenbindung, wenn sie der Hersteller vorschreibt. Die Reifen werden aber nach ein paar Jahren nicht mehr produziert, sondern durch "Nachfolgemodelle" ersetzt, welche dann eine andere Bezeichnung haben, die in den Fahrzeugpapieren nicht vermerkt sind..

Viele Hersteller geben sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ( Reifenfreigaben) heraus, die auch im Inter heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Damit ist dann keine Abnahme erforderlich, diese Freigabe muss aber ständig mitgeführt werden.

 

Abkürzungen:

aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger

aaSoP = amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer

PI = Prüfingenieur

Themenstarteram 12. Juli 2006 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von HyundaiGetz

ABE:

Viele Umbauten im Kraftfahrzeugbereich bedürfen einer amtlichen Genehmigung in Form von Freigaben, Abnahmen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Prüfzeugnissen, etc...

Im allgemeinen gibt es folgende Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:

1. ) Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht durch einen aaSoP/PI begutachtet werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.

Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, so dass trotz ABE eine Abnahme nach § 19(2) oder §19(3) StVZO nötig sein kann. Es müssen alle Auflagen der ABE eingehalten werden, bei diesen Auflagen steht dann auch manchmal, dass eine Änderungsabnahme unverzüglich zu erfolgen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch den Anbau einer breiteren Felge mit anderer Einpresstiefe trotz Serienbereifung Bedenken hinsichtlich der Freigängigkeit oder Radabdeckungen bestehen.

 

2. ) Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.

Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

 

3. ) Die EG-Betriebserlaubnis

Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.

4. ) Das Teilegutachten (TGA) und damit verbunden die Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3

Das Teilegutachten ist ein Gutachten, welches von einem Prüfinstitut nach festgelegten Kriterien und Inhalten angefertigt wird. Das Prüfinstitut muss von der Genehmigungsbehörde (bei uns das KBA in Flensburg) für diese Aufgabe akkreditiert (anerkannt sein). Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.

Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.

Im Teilegutachten wird sowohl das Teil, als auch der Verwendungsbereich beschrieben; zusätzlich sind evtl. Änderungen/Auflagen darin vermerkt.

Sind die Tuningteile mit Teilegutachten geliefert, hat immer eine Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3. zu erfolgen. Diese Anbauabnahme kann bei allen Überwachungsorganisationen ÜO (FKÜ, KÜS; GTÜ etc.) sowie den technischen Prüfstellen (TP´s) durchgeführt werden . Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert. (TP`s sind in den alten Bundesländern die TÜV´s und in den neuen Bundesländern die DEKRA )

Nach erfolgreicher Anbauabnahme wird ein Formblatt ausgefüllt (nach StVZO §19 Abs.4) was den bestimmungsgemässen Anbau bescheinigt. Diese Bescheinigung muss immer mitgeführt werden. Die Änderungen werden -bei richtig ausgefüllter Bescheinigung - erst bei nächster Gelegenheit (Umzug, Namensänderung etc.) durch die Zulassungsbehörde in den Brief übernommen. Ab 1.10.2005 werden die Briefe und Scheine bei Befassung der Papiere durch die Zulassungsbehörden gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzt.

Ist eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere in der Änderungsabnahme nötig, so muss dies auch in der Anbaubescheinigung vermerkt werden (z.B. Krad von … mit Leistungsbeschränkung auf … ohne Leistungsbeschränkung )

Bei Anbauabnahme von mehrerer Teile kann es vorkommen, dass die Teile sich gegenseitig beeinflussen (können), z.B. kleineres Lenkrad und andere Rad-Reifenkombination; hier kann eine Anbauabnahme evtl. nicht mehr durchgeführt werden (wenn keine entsprechenden Hinweise in den TGA genannt werden) .

Dann muss eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen.

5. ) Umfassendere Änderungen und Eintragung nach StVZO §19 Abs. 2 ( „Einzelabnahme“)

Unter diesen "Sammelbegriff" fällt alles andere was das Erlöschen der Betriebserlaubnis betrifft. Einzelabnahmen können nur bei den TP´s durchgeführt werden. Angefangen bei Fahrzeugteilen, die zwar ein TGA haben, aber der Verwendungsbereich nicht eingehalten wird, oder eine Kombination verschiedener Fahrzeigteile mit TGA die sich gegenseitig beeinflussen. (Eine Matrix, welche Teile sich gegenseitig beeinflussen (und eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfordern) sollte jedem Mitarbeiter einer ÜO haben/kennen)

Hierbei wird alles in dem vorliegenden Einzelfall geprüft und im Brief eingetragen. Die Betriebserlaubnis erteilt dann die zuständige Zulassungsbehörde, indem die technischen Daten in den Fahrzeugschein übertragen werden . Ab 1.10.2005 wird nur noch ein Datenblatt erstellt, mit dem die Zulassungsbehörden die Technischen Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernimmt.

 

6. Prüfberichte oder Technische Berichte

Es gibt auch Prüfberichte oder Technische Berichte, in welchen der Gutachter( ein aaS) bescheinigt, dass die Betriebserlaubnis nach § 19(2) nicht erlischt, wenn Anbauanweisung, Auflagen und Verwendungszweck eingehalten werden.

Diese Berichte müssen immer mitgeführt werden. So etwas gibt es z.B. für Scheinwerferblenden, aber auch für Kunststoffmotorhaubenverlängerungen.

Wenn alle Auflagen eingehalten sind, ist eine Abnahme nicht nötig, aber auf Wunsch möglich.

7. Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Gerade im Zweiradbereich gilt noch die Reifenmarkenbindung, wenn sie der Hersteller vorschreibt. Die Reifen werden aber nach ein paar Jahren nicht mehr produziert, sondern durch "Nachfolgemodelle" ersetzt, welche dann eine andere Bezeichnung haben, die in den Fahrzeugpapieren nicht vermerkt sind..

Viele Hersteller geben sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ( Reifenfreigaben) heraus, die auch im Inter heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Damit ist dann keine Abnahme erforderlich, diese Freigabe muss aber ständig mitgeführt werden.

 

Abkürzungen:

aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger

aaSoP = amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer

PI = Prüfingenieur

wow nicht schlecht.da haste dir ja richtig mühe mit gemacht,besten dank dann noch mal von mir!

Ja richtig mühe :D einmal bei Google "ABE" eingegeben und das erste hier hin kopiert :D :D

Zitate aus fremder Feder bitte immer mit Quellenangabe - oder zumindest als Zitat kennzeichnen... ;)

am 12. Juli 2006 um 17:43

200 euro... kannst vergessen!

dafür gibts nur gammeliges baumarkttuning. dann kannst gleich luftfilterkasten aufbohren und löcher in den auspuff dremeln.

nen satz alus sollte allerdings drin sein. mit glück bei ebay incl. reifen gebraucht für 100-150 euro. an kleinen macken solltest dich da halt nich stören.

dann vielleicht noch en satz 30er tieferlegunsfedern und scheiben tönen...fertig is die optik.

mfg Alex

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