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Für ein Session angemeldetes Auto kurzzeit Kennzeichen holen

Themenstarteram 19. Januar 2020 um 15:12

Hallo zusammen,

Kann ich für mein Session angemeldetes Auto kurzzeit Kennzeichen holen ?

Beste Antwort im Thema

Außerhalb des Saisonzeitraums kannst Du Dir unter Vorlage einer eVB und den restlichen Unterlagen ein KurzzeitKennzeichen holen. Du musst nur das Saison Kennzeichen demontieren

"Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird." Paragraph 16a FZV

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Hast du dir den entsprechenden paragraphen überhaupt durchgelesen, den du hier zitierst? Deine aussage ist absolut falsch.

Hab ich und die Aussage ist richtig.

Der TE soll einfach zur Zulassungsstelle fahren und ein KZK beantragen.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 19. Januar 2020 um 22:56:22 Uhr:

Hast du dir den entsprechenden paragraphen überhaupt durchgelesen, den du hier zitierst? Deine aussage ist absolut falsch.

Was ist Deiner Meinung nach der richtige Weg? Nur reingrätschen macht kaum Sinn.....

Dort steht eindeutig was von ROTEN kennzeichen. Nix kurzzeitkennzeichen. Man bekommt kein kurzzeitkennzeichen für ein saisonfahrzeug, das wäre eine doppelzulassung! Von daher ist die aussage absoluter humbug.

16a ist KZK und 16 ist rotes Dauer Kennzeichen . Wo guckst Du?

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

Die Ausnahme des KZK ist explizit in 16 a festgeschrieben.

Funktioniert ganz sicher, ein Blick auf HP der Zulassungsstelle hilft.

Und die Zuteilung eines KZK ist keine Zulassung, somit auch keine wie von Dir erwähnte DoppelZulassung.

Ein kzk ist eine zulassung. Was denkst du wieso man sonst eine zulassungsbescheinigung bekommt? Mehr gibts nicht zu sagen als im anhang steht

 

PS: so war jedenfalls mein stand, als ich das mal versucht habe ein kzk für mein saisonauto zu bekommen. Wurde das evtl geändert?

Screenshot_20200120-001038_Motor-Talk.jpg

Dein Screenshot ist von 2015. Bis 31.03.2015 waren die KZK auch noch nicht Fahrzeuggebunden, da musste man für das entsprechende Fahrzeug selbst den Schein ausfüllen. Seit 01.04.15 sind KZK an ein Fahrzeug gebunden.

Es ist keine Zulassung!

Du bekommst keine ZulassungsBescheinigung,

sondern einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit KZK

Die Vorlage findest Du in der Anlage 10 der FZV.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/

Wenn der TE seine Landkreiskennung Preis gibt, suche ich gerne die Info auf deren Seite raus.

Fakt ist, ausserhalb des SaisonZeitraums kann dem Fahrzeug ein KZK zugeteilt werden.

Wird auch rege in Anspruch genommen.

Dann muss wirklich vor nicht allzu langer zeit geändert worden sein, als ich das mal versucht hatte, ging es nicht.

Ja und?

Dafür kann es aber abgemeldet sein.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 19. Januar 2020 um 21:07:15 Uhr:

Mit ner schleppstange befindet es sich trotzdem auf einer öffentlichen straße, oder nicht?

Ein abgemeldetes fahrzeug hat überhaupt nichts im öffentlichen raum zu suchen, egal ob abgestellt oder auf der straße.

Es kann und darf aber geschleppt werden!

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 20. Januar 2020 um 11:45:47 Uhr:

Ein abgemeldetes fahrzeug hat überhaupt nichts im öffentlichen raum zu suchen, egal ob abgestellt oder auf der straße.

ABschleppen ist was anderes als schleppen. Und um ein abgemeldetes fahrzeug ABzuschleppen muss es erstmal irgendwie in den öffentlichen raum gelangt sein, was, wie erwähnt, nicht erlaubt ist.

Nein, darf es nicht.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Januar 2020 um 12:09:19 Uhr:

Es kann und darf aber geschleppt werden!

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Januar 2020 um 12:09:19 Uhr:

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 20. Januar 2020 um 11:45:47 Uhr:

Ein abgemeldetes fahrzeug hat überhaupt nichts im öffentlichen raum zu suchen, egal ob abgestellt oder auf der straße.

Zitat:

 

Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, können Sie Ihren Wagen mit einem anderen Kraftfahrzeug abschleppen. Dazu müssen Sie allerdings eine Sondergenehmigung bei der lokalen Zulassungsstelle beantragen. Die Gebühr für eine Schleppgenehmigung kann je nach Landkreis eine Höhe von 10 bis 500 Euro annnehmen, und die Behörde kann die Distanz der Schleppfahrt einschränken. Nur mit solch einer Genehmigung können ein abgemeldetes Auto selbst abschleppen, obwohl es ohne Zulassung ist.

Genau dieser Hinweis fehlte in deiner vorherigen Antwort ;)

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