Für ein Session angemeldetes Auto kurzzeit Kennzeichen holen
Hallo zusammen,
Kann ich für mein Session angemeldetes Auto kurzzeit Kennzeichen holen ?
Beste Antwort im Thema
Außerhalb des Saisonzeitraums kannst Du Dir unter Vorlage einer eVB und den restlichen Unterlagen ein KurzzeitKennzeichen holen. Du musst nur das Saison Kennzeichen demontieren
"Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird." Paragraph 16a FZV
45 Antworten
Ich frage mich immer wieder, woher diese Fehlinformation kommt, daß man für ein Fahrzeug mit Saisonzulassung außerhalb der Saison kein Kurzzeitkennzeichen bekommen würde. Ein KZK ist keine reguläre Zulassung und damit auch keine Doppelzulassung.
Das mit dem KZK ist ganz regulär und stressfrei möglich. Eine Mitteilung an die Versicherung, bei der das Fahrzeug versichert ist und man bekommt eine eVB von denen. Damit kann man dann bei der Zulassungsstelle ein KZK besorgen. Für die eVB berechnen einige Versicherungen nichtmal was (eigene Erfahrung bei HUK, HUK24 und ADAC-Versicherung), wenn ein regulärer Vertrag läuft bzw. abgeschlossen wird. Nach erhalt der KZK die regulären Schilder runter und die KZK dran machen, keinesfalls aber die regulären Schilder dran lassen.
Inzwischen guckt übrigens die Ordnungsmacht sehr genau drauf, wenn jemand mit KZK unterwegs ist. Da sollte man genau begründen können, warum man gerade mit dem KZK unterwegs ist und von wo nach wo. Stellen die fest, daß man spazieren fährt, dann gibt es Probleme.
Wahrscheinlich weil es bis vor ein jahren noch so war und man nicht jedes mal erst irgendwelche paragrafen durchliest bevor man seine erfahrungen mitteilt.
Also ich verstehe den §16a Absatz 1, Satz 2 so, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen, außerhalb der Saison, nur dann geführt (zu Probe und Überführungsfahrten) werden darf, wenn nicht gleichzeitig, das Saisonkennzeichen geführt wird. Das bedeutet für mich, ich muss es abmelden und dann ein KZK holen
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Das würde aber dem §16a Absatz 1 widersprechen, das steht, das es nur für Fahrzeuge gilt, die nicht zugelassen sind
Zitat:
@celica1992 schrieb am 20. Januar 2020 um 19:31:04 Uhr:
Das würde aber dem §16a Absatz 1 widersprechen, das steht, das es nur für Fahrzeuge gilt, die nicht zugelassen sind
Ich würde das so sehen: ein Auto ist zum Verkehr zugelassen (also zur Nutzung). Mit einem Saisonkennzeichen ist es außerhalb der Saison nicht zum Verkehr zugelassen.
Würde mich, wenn es mich betreffen würde, morgen früh eine Mail oder einen Anruf beim Strassenverkehrsamt kosten.
Wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist,darf es nur in Betrieb genommen werden, wenn es ein KurzzeitKennzeichen führt.
Das steht in Absatz 1 Satz 1 Nr.4
In Absatz 1 Satz 2 steht:
Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 (also mit KurzzeitKennzeichen) außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.
Also mit den Papieren und der eVB für KZK zur Zulassungsstelle ein KZK holen. Nach Hause fahren, SaisonKennzeichen abbauen, KZK anbauen, Probe- oder ÜberführungsFahrt durchführen und fertig.
Danach die Saison Kennzeichen wieder dran und auf die Saison warten.
Vermutlich kennt der TE mittlerweile die korrekte Antwort.
Drei Seiten für eine Frage, die ein einfaches Telefonat in drei Minuten erledigt.
Und wie ist es wenn ich ein angemeldetes Auto überführen möchte , mit kurzzeitkennzeichen? Wenn der jetzige Besitzer erst einen Tag danach abmelden möchte, wegen Termin, aber ich einen anderen Termin habe und einen Tag voher mir ein Kzk hole? Danke schon mal. Grüße
Zur Teilfrage Schleppen: Dies dürfte beim Schleppenden i.d. R. eine Fahrerlaubnis für mehr als drei Achsen, also z.B. einen Lkw-Führerschein, erfordern.
Die Begrenzung auf drei Achsen gibt es nur noch für den Bereich "CE79", in allen anderen Fällen ist sie seit spätestens 2013 entfallen.
Das nützt aber auch nichts, weil Schleppen generell verboten ist und auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden sollten.
...kann ich mir nicht ganz vorstellen, allerdings denke ich wird man darauf achten, dass man nur für geeignete Fahrzeuge bzw speziell fürs Schleppen ausgerüstete Fahrzeuge eine entsprechende Genehmigung bekommt... z.B. für so ein Teil hier (klick).
So dass man damit Fahrzeuge nicht nur auf Basis des Nothilfegedankens abschleppen sondern auch z.B. einen LKW / Bus / etc., den man wegen der Gesamthöhe schlecht auf einem Tieflader, etc. transportieren kann zum Zweck der Überführung schleppen kann.