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Fünf Personen in einem Auto mit vier Sitzen - Erlaubt? Strafe?

Themenstarteram 18. Februar 2017 um 21:14

Sehr geehrte Community,

da ich im Forum, als auch auf anderen Seiten nur schwammige Antworten bzw. Diskussionen wiederfand, will ich Euch fragen, was nun Sache ist.

Ist es erlaubt eine 5. Person in einem Auto zu transportieren, welches nur für 4 Personen ausgelegt ist (4 Sitze mit Anschnallgurt, in der Mitte der hinteren Sitze befindet sich lediglich ein Getränkehalter)?

Und welche Strafe bzw. Konsequenzen könnten auf mich zukommen, wenn die Polizei mich dabei erwischen sollte?

Ich hab da mal was gelesen, dass eine Person definitiv nicht mehr weiterfahren darf ...

Bitte geht davon aus, dass die 5. Person (die nicht angeschnallt auf dem Getränkehalter sitzt) kein Kind ist.

Vielen Dank für die Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Kay0z

Beste Antwort im Thema

Hallo, Birscherl,

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Februar 2017 um 10:22:49 Uhr:

2013 war es laut Uhu110 noch so:

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Februar 2017 um 10:22:49 Uhr:

Zitat:

Die Bußgeldstelle kann mal im Kommentar von Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Auflage 2010 nachschauen; dort steht eindeutig, dass es nur bußgeldbewehrt ist, mehr Passagiere zu befördern, als Sitzplätze vorhanden sind, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs überschritten wird.

http://www.motor-talk.de/.../...n-person-zu-viel-im-auto-t4550169.html

Hat sich das in der Zwischenzeit geändert?

nein, daran hat sich nicht das Geringste geändert.

Es ist immer noch nicht erlaubt, mehr Personen zu befördern, als Sitzplätze vorhanden sind, aber es ist immer noch nicht bußgeldbewährt.

Die Folgen bei einer Kontrolle vor Ort, wenn der Polizeibeamte konsequent ist:

Die überzählige Person darf nicht weiter mitfahren und muss zusehen, wie sie weiterkommt. Mehr nicht.

Probleme gibt es, wenn es zu einem Unfall kommt und wenn sich jemand bei diesem Unfall verletzt, weil diese ungesicherte Person mit im Fahrzeug war, bzw., wenn sich diese Person verletzt oder wenn sie gar getötet wird.

Hier kann es zu großen Problemen bei der zivilrechtlichen Abwicklung kommen.

Des Weiteren muss der Fahrer damit rechnen, dass er eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar wegen fahrlässiger Tötung bekommt.

Viele Grüße,

Uhu110

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Bonus Punkte, straffe und ne Spaziergang vor 1 vom 5.

 

Wie das aussieht bei ein Unfall wenn der Versicherung nicht möchte Zahlen und ein eventueller Gerichtsverhandlung ausgeht kann ich dich nicht sagen, aber kannst dich denken...

 

Mal ne gegen fragen: nimm theoretisch an das du die 5e im Fahrzeug bist. Jemand fährt mit 40 K/MH Unterschied euch hinter im Fahrzeug. Was geht alles durch dein Kopf wenn du von hinten, zwischen der Vordersitze, durch der Scheibe und im Günstigsten Fall auf der Haube fliegst?

 

Themenstarteram 18. Februar 2017 um 21:49

Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Zwar wirken die ein oder anderen Posts auf mich ein wenig beleidigend, aber dies ist trotz netter und höfflicher Formulierung wohl nicht zu vermeiden. Naja ...

Nur weil ich hier frage, heist es noch lange nicht, dass ich es tun würde. Die Gefahren sind mir volkommen bewusst, aber ich diskutierte eben mit einem Freund darüber und wir waren uns nicht einig.

Jedenfalls ...

Im Tatbestandkatalog fand ich auf Seite 148 den Abschnitt zur Personenbeförderung. Die bevorstehende Strafe wäre, soweit ich richtig gelesen habe, lediglich eine Geldstrafe?

MfG

Mach dir nichts drauss, einige hier können einfach nicht anders.

MfG

Ich habe mal gestrafft und erwarte, dass eine vernünftig gestellte Frage gefälligst auch vernünftig beantwortet wird. Sollte jemand keine Lust dazu haben, möge er die Finger still halten!

Die Frage ob es erlaubt ist kann man sich aber schenken....... es wird seinen Grund haben warum im Schein die Anzahl der Sitzplätze eingetragen ist :-)

Dazu kommt aber noch, da keine 5 Gurte vorhanden sein werden, die Strafe für nicht Angeschnallt sein.

2013 war es laut Uhu110 noch so:

Zitat:

Die Bußgeldstelle kann mal im Kommentar von Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Auflage 2010 nachschauen; dort steht eindeutig, dass es nur bußgeldbewehrt ist, mehr Passagiere zu befördern, als Sitzplätze vorhanden sind, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs überschritten wird.

http://www.motor-talk.de/.../...n-person-zu-viel-im-auto-t4550169.html

Hat sich das in der Zwischenzeit geändert?

Themenstarteram 19. Februar 2017 um 9:58

Zitat:

@twindance schrieb am 18. Februar 2017 um 23:27:43 Uhr:

Ich habe mal gestrafft und erwarte, dass eine vernünftig gestellte Frage gefälligst auch vernünftig beantwortet wird. Sollte jemand keine Lust dazu haben, möge er die Finger still halten!

Vielen Dank!

Hallo, Birscherl,

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Februar 2017 um 10:22:49 Uhr:

2013 war es laut Uhu110 noch so:

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Februar 2017 um 10:22:49 Uhr:

Zitat:

Die Bußgeldstelle kann mal im Kommentar von Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Auflage 2010 nachschauen; dort steht eindeutig, dass es nur bußgeldbewehrt ist, mehr Passagiere zu befördern, als Sitzplätze vorhanden sind, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs überschritten wird.

http://www.motor-talk.de/.../...n-person-zu-viel-im-auto-t4550169.html

Hat sich das in der Zwischenzeit geändert?

nein, daran hat sich nicht das Geringste geändert.

Es ist immer noch nicht erlaubt, mehr Personen zu befördern, als Sitzplätze vorhanden sind, aber es ist immer noch nicht bußgeldbewährt.

Die Folgen bei einer Kontrolle vor Ort, wenn der Polizeibeamte konsequent ist:

Die überzählige Person darf nicht weiter mitfahren und muss zusehen, wie sie weiterkommt. Mehr nicht.

Probleme gibt es, wenn es zu einem Unfall kommt und wenn sich jemand bei diesem Unfall verletzt, weil diese ungesicherte Person mit im Fahrzeug war, bzw., wenn sich diese Person verletzt oder wenn sie gar getötet wird.

Hier kann es zu großen Problemen bei der zivilrechtlichen Abwicklung kommen.

Des Weiteren muss der Fahrer damit rechnen, dass er eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar wegen fahrlässiger Tötung bekommt.

Viele Grüße,

Uhu110

Wenn das Auto vor EZ 1979 ist, können demnach hinten auch 4 schlanke (wegen zul. GesGew) Erwachsene unangeschnallt sitzen :-)

Die Anzahl der zugelassenen Personen sollte in der Zulassung stehen. Manche Transporter haben z.b. Durchgehende Sitzbänke. Desweiteren sollte man es an der Anzahl der Sicherungseinrichtungen erkennen wieviel Personen mitfahren dürfen.

Oldtimer jetzt mal ausgenommen.

Zum Glück sind solche Sachen jetzt verboten. Wenn ich zurück denke, wie wir früher in den Achtzigern mit vier Kinderb + Oma auf der hinteren Sitzbank gesessen sind. Damals war das noch erlaubt, aber zum Glück ist uns nie was passiert.

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