Führerscheinklasse B -> Anhänger??
Moin,
hab den normalen Klasse B Führerschein, gemacht im Jahr 2001. Darf ich damit Anhänger fahren?? Wenn ja, was für einen???
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Gelderland
Zweiachsig, wenn es eine Tandem-Achse ist (z.B. eine Doppelachse bei Wohnwagen)
Ein Anhänger mit Tandemachse gilt als einachsig. Damit ein Anhänger als zweiachsig gilt, muß zwischen den Achsen ein Mindestabstand von 1 m bestehen.
116 Antworten
Da steht doch, was ich schon die ganze Zeit sage:
Zitat:
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht dürfen immer
mitgeführt werden.
Und:
Zitat:
Bei einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht darf das
zulässige Gesamtgewicht (zGG) von PKW und Anhänger 3.500 kg
nicht übersteigen und das Leergewicht des PKW´s muss immer größer
sein, als das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers, dieser
wird gewertet, als wäre er beladen, unabhängig von der tatsächlichen
Ladung!
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zwei Baustellen:
Das mit der Achse betrifft die alte Klasse 3. Damit sind nur Einachser und Tandemanhänger mit max. 1 Meter Achsabstand zulässig.Seit der Änderung auf die "Buchstabenklassen" ist die Einschränkung weggefallen - das ist schon einige Jahre so.
Dann zum Gewicht:
Mit B darf man hinter jedem Klasse-B-Fahrzeug bis 3,5 Tonnen einen Anhänger bis 750 kg ziehen.
Erst wenn der Anhänger über 750 kg kommt, gilt die Summenformel.
Beispiel: Zugwagen 1500 kg leer / 2000 kg zulässige Gesamtmasse plus Anhänger 1500 kg zulässige Gesamtmasse geht auch noch mit Klasse B.
Endlich mal einer der druchsteigt, so ist es nämlich und nicht anderes, keine ahnung wo
Cottbusaseine ganzen infos hergenommen hat.
Ein 750kg anhänger hinter einem 3500kg zugfahrzeug ist sozusagen eine ausnahme vom gesetztgeber her, fahren draf man das mit klasse B auf jeden fall.
Gruss
Maik
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wer aber das Gelesene auch versteht ist Gott. 😁
Mit 20 sollte man sich doch noch rudimentär an seine Führerscheinausbildung erinnern können,oder nicht?
Dazu kommt das es ihm keine Mühe macht die richtigen Vorschriften zu finden, aber er sie seltsamerweise offensichtlich nicht liest.
du musst einen hängerführerschein machen egal ob der hänger jetzt 100 oder 1000 kg wiegt leute die ihren führerschein schon länger als 20 jahre haben brauchen das nicht mehr
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Keine Ahnung hast Du aber jede Menge... 😁
Lies mal bitte, was die letzten Seiten pausenlos verlinkt wurde. Das gilt auch für Fahranfänger.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Ein 750kg anhänger hinter einem 3500kg zugfahrzeug ist sozusagen eine ausnahme vom gesetztgeber her, fahren draf man das mit klasse B auf jeden fall.
Nein, eigentlich ist das die Regel. 😁😁😁
Fahrzeug
bis3,5t und
immer750 kg Hänger.
Ausnahme wenn Hänger mehr als 750 kg dann nur gesamt 3,5t. Und gleichzeitig Leermasse Zugfahrzeug höher als Gesamtmasse Hänger.
Das wird vermutlich real maximal nen Golf+ oder Astra J sein mit etwa 1500 kg Leermasse, 2000 kg Gesamtmasse und 1500 kg Anhängergesamtmasse.
Das haarige bei B mit nem großen Anhänger ist ja immer, daß führerscheinrechtlich das tatsächliche Gewicht keine Rolle spielt.
Es reicht schon wenn man einen zu großen Anhänger LEER hinten dran hat und man hat eine Straftat begangen.
Ich habe eine Antwort vom TÜV Süd bekommen. Und wer hätte es gedacht, man lernt nie aus! Ich ziehe daher meine Antworten zurück und stelle das mal richtig:
Führerschein Klasse B:
- Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzen exkl. Fahrersitz
- Zugfahrzeug + Anhänger nicht schwerer als 3,5t
- Gesamtgewicht (Anhänger + Last) des Anhängers darf Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
Führerschein Klasse BE
- Fahrzeug mit maximal 8 Sitzen exkl. Fahrersitz
- Zugfahrzeug + Anhänger nicht schwerer als 3,5t
- Gesamtgewicht des Anhängers darf geringer sein als Leergewicht des Zugfahrzeugs
Hier nochmal die lange Version vom TÜV Süd:
Zitat:
Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht
von 3,5 Tonnen und höchstens acht Sitzplätzen
für Mitfahrer– also die meisten Personenautos
und Kleintransporter – dürfen mit der Klasse
B gelenkt werden. Erlaubt ist das Ankuppeln eines
Anhängers, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht
nicht über 750 kg liegt, oder wenn – bei
einem schwereren Hänger – zwei Zusatzbedingungen
erfüllt sind: Sein zulässiges Gesamtgewicht
darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugwagens,
und die Kombination aus beiden darf ein
zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht
überschreiten. Für die üblichen Pkw und ihre Anhänger
reicht somit die Klasse B aus – vor allem
auch für die Mehrzahl der Wohnwagen-Gespanne.
In Sonderfällen wie etwa bei schweren Geländewagen
kann allerdings die Klasse C 1 erforderlich
werden – und bei schweren Anhängern die Klasse
BE, also der ergänzende Erwerb einer Anhänger-
Fahrerlaubnis der Klasse E. Wer nämlich "BE" in
der Tasche hat, darf bei einem Kraftfahrzeug bis zu
3,5 Tonnen die maximal erlaubte Anhängelast
(siehe Fahrzeugschein) voll ausnutzen: Auch dann,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers
über dem Leergewicht des Zugwagens liegt.
Wieder was dazu gelernt. Hab das bisher so gelernt das der Anhänger nicht schwerer als 750kg sein darf.
den kompletten Flyer hab ich euch bei ul.to hochgeladen: http://ul.to/lp40ungo
Zitat:
Original geschrieben von Cottbusa
- Gesamtgewicht des Anhängers darf geringer sein als Leergewicht des Zugfahrzeugs
Knackpunkt: das
höchstzulässigeGesamtgewicht
Zitat:
Original geschrieben von JoelAK
Knackpunkt: das höchstzulässige GesamtgewichtZitat:
Original geschrieben von Cottbusa
- Gesamtgewicht des Anhängers darf geringer sein als Leergewicht des Zugfahrzeugs
Ja, das ist klar! Das Gesamtgewicht des Gespanns darf 3,5t in keinem Fall überschreiten! Hab ich aber auch im Stichpunkt darüber geschrieben!
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Endlich mal einer der druchsteigt, so ist es nämlich und nicht anderes, keine ahnung wo Cottbusa seine ganzen infos hergenommen hat.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zwei Baustellen:
Das mit der Achse betrifft die alte Klasse 3. Damit sind nur Einachser und Tandemanhänger mit max. 1 Meter Achsabstand zulässig.Seit der Änderung auf die "Buchstabenklassen" ist die Einschränkung weggefallen - das ist schon einige Jahre so.
Dann zum Gewicht:
Mit B darf man hinter jedem Klasse-B-Fahrzeug bis 3,5 Tonnen einen Anhänger bis 750 kg ziehen.
Erst wenn der Anhänger über 750 kg kommt, gilt die Summenformel.
Beispiel: Zugwagen 1500 kg leer / 2000 kg zulässige Gesamtmasse plus Anhänger 1500 kg zulässige Gesamtmasse geht auch noch mit Klasse B.
Ein 750kg anhänger hinter einem 3500kg zugfahrzeug ist sozusagen eine ausnahme vom gesetztgeber her, fahren draf man das mit klasse B auf jeden fall.
Gruss
Maik
Wo ich meine Infos her hab? Ganz einfach, vom TÜV Süd! Lese dir bitte durch was die mir geschickt haben! Es gibt keine Ausnahmen! Bei 3,5t ist schluss! Also erzählen den Leuten hier bitte nichts falsches, es könnte fatale Folgen haben!
Und wie es
Sir Donaldschon geschrieben hat, ist meine Führerscheinprüfung erst 3 Jahre her, daher kann ich mich daran gut erinnern! Ausserdem machen wir jedes Jahr über die Firma einen Auffrischungskurs was die StVo angeht, da wir fast jeden tag damit zutun haben!
Mein wissensstand war bisher so, das der Anhänger nicht schwerer als 750kg sein darf! Ich wurde nun des besseren belehrt! Mit meiner behauptung das bei 3,5t schluss ist hatte ich dennoch recht! Lese es dir bitte durch!
Zitat:
Original geschrieben von Cottbusa
Mit meiner behauptung das bei 3,5t schluss ist hatte ich dennoch recht! Lese es dir bitte durch!
Gut dann hast du wohl recht wenn es so ist, was ist aber dann mit den vielen fahrschulprüfern von TÜV und DEKRA, was ist mit den ganzen leuten von den fahrlehrerschulen, die quasi mit dem gestezt verheiratet sind, was ist mit den ganzen verkehrsprofessoren die teilweise auch die gesetzte in kommentierter fassung herausgeben, selbst in unserem fahrschulprogramm was wir zum unterricht nutzen steht es so drin, dann hätten also alle diese leute deiner meinung nach unrecht wenn es heist das hinter einem PKW mit 3.5 tonnen gesammtgewicht noch ein bis 750kg gefahren werden darf.
Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht ganz hier.
Ich lese mir deine links aber auch nicht durch, da hab ich keine bock drauf und auch keine zeit weil ich den vielen leuten glaube die, die ganzen verordungen im schlaf kennen und von denen kenne ich einige.
Gruss
Maik
Nein, 750 kg zul. Gesamtgewicht Hänger geht immer.
Lies dir doch mal durch was der TÜV dir schreibt.
Zitat:
Kraftfahrzeuge
bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht
von 3,5 Tonnen
und höchstens acht Sitzplätzenfür Mitfahrer– also die meisten Personenautos
und Kleintransporter – dürfen mit der Klasse
B gelenkt werden.
Erlaubt ist das Ankuppeln eines
Anhängers, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht
nicht über 750 kg liegt
, ODER
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Nein, 750 kg zul. Gesamtgewicht Hänger geht immer.Lies dir doch mal durch was der TÜV dir schreibt.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zitat:
Kraftfahrzeuge
bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht
von 3,5 Tonnen
und höchstens acht Sitzplätzenfür Mitfahrer– also die meisten Personenautos
und Kleintransporter – dürfen mit der Klasse
B gelenkt werden.
Erlaubt ist das Ankuppeln eines
Anhängers, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht
nicht über 750 kg liegt
, ODER
BINGO, jetzt müssen wir das nur noch
Cottbusairgendwie glaubhaft machen das es so ist, ich denke aber lesen kann er.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Gut dann hast du wohl recht wenn es so ist, was ist aber dann mit den vielen fahrschulprüfern von TÜV und DEKRA, was ist mit den ganzen leuten von den fahrlehrerschulen, die quasi mit dem gestezt verheiratet sind, was ist mit den ganzen verkehrsprofessoren die teilweise auch die gesetzte in kommentierter fassung herausgeben, selbst in unserem fahrschulprogramm was wir zum unterricht nutzen steht es so drin, dann hätten also alle diese leute deiner meinung nach unrecht wenn es heist das hinter einem PKW mit 3.5 tonnen gesammtgewicht noch ein bis 750kg gefahren werden darf.Zitat:
Original geschrieben von Cottbusa
Mit meiner behauptung das bei 3,5t schluss ist hatte ich dennoch recht! Lese es dir bitte durch!Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht ganz hier.
Ich lese mir deine links aber auch nicht durch, da hab ich keine bock drauf und auch keine zeit weil ich den vielen leuten glaube die, die ganzen verordungen im schlaf kennen und von denen kenne ich einige.
Gruss
Maik
Ach, langsam wirds mir auch zu doof! Fahrt halt wie ihr denkt! Ich halte mich lieber an die Aussagen die ich vom TÜV etc. bekomme und nicht von irgendwelchen selbsternannten Professoren, Doktoren, verheirateten oder schlaflosen Leuten hier im Forum!
Muss halt jeder selbst wissen! Ich habe es so gelernt das bei 3,5t schluss ist, so habe ich es auch überall gelesen und so hat es mir auch der TÜV bestätigt!
Fahrt wie ihr wollt, ihr wisst ja mit sicherheit dann auch, dass eine Überschreitung des Gesamtgewichts "Fahren ohne Führerschein" ist!
Hmmm...
@Cottbusa: Wenn Du Dich an das halten willst, was der TÜV Dir gesagt hat, dann lies es doch einfach mal... Dann weisst Du auch, dass Du mit Klasse B ein KFZ mit 3,5t zul.Ges.Gew. als Zugfahrzeug für einen 750kg Anhänger nutzen darfst
ODER
Du nimmst einen größeren Anhänger und ein leichteres KFZ, DANN darf dein Gesammtgewicht des kompletten Gespanns nicht mehr wie 3500kg wiegen. (Dazu kommen die oben haufenweise beschriebenen Einschränkungen, ich will hier nur das wesentliche herausstellen, damit Du Dein eigenes Geschreibsel auc verstehst!)
Das maximale Gespann kann bei Klasse B also theoretisch 4250kg wiegen. Das ist völlig legal!
Jetzt lies Dein Flyer vom TÜV noch mal in Ruhe durch, denn da steht es genau so drin!