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Führerscheinentzug wg. Alkohol - Härtefallregelung möglich??
Hallo Gemeinde!
Meine Nachbarin hat letzte Woche den FS verloren, Polizeikontrolle, 1,2 Promille - das war' s!
Sind ja wahrscheinlich 9 Monate.
Ok, selber schuld - brauchen wir nicht zu diskutieren.
Es ist Ihr erstes Vergehen, und mit Sicherheit auch ihr Letztes - denn sie trinkt sonst nie Alkohol, wahrscheilich auch drum der hohe Wert nach fast keinem Alkohol.
Private und berufliche Situation war der Auslöser hierfür.
Wenn der Strafbefehl kommt - hat es Sinn bei der Staatsanwaltschaft ein "Bittgesuch" bzgl. einer evtl. Verkürzung einzureichen??
Härtefall?
Braucht den FS um an Ihren Arbeitsplatz zu kommen!
Einmaliger Vorfall, private Stressituation, Scheidung usw.
Gehts sowas? Gibt' s sowas? Weiß wer Rat? Ist vllt. ein Anwalt an Bord??
Danke für Eure Tipps - Geld für einen RA hat sie leider nicht!!
Beste Antwort im Thema
Ist deine "Nachbarin" Protestantin?
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63 Antworten
Ja sicher. Aber der Wert ändert sich nicht bei Gewöhnung. Das war gemeint.
war das atemalkohol oder blutalkohol?
Einen atemalkohol kann man sehr schnell nach oben treiben.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Ja sicher. Aber der Wert ändert sich nicht bei Gewöhnung. Das war gemeint.
Der Wert, an dem du meinst: "jetzt hab ich genug getrunken", ändert sich mit der Zeit, der steigt nämlich.
Ja, da fehlen dann die körpereigenen Warnsignale.
Na gut, warten wir mal auf den TE.
Vielleicht kennt der Scheidungsanwalt der Nachbarin nen guten und günstigen Verkehrsrechtsanwalt.
Falls ohne Anwalt:
Es wird auch ne Geldstrafe geben, die geht nach Tagessätzen. 30 Tagessätze = Monatsnetto. Wenn das nicht passt sollte man sich melden.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Ja sicher. Aber der Wert ändert sich nicht bei Gewöhnung. Das war gemeint.
Wieso sollte sich der Wert ändern ?
Wenn ich 4 Bier a 0,5 Liter trinke in einer Stunde habe ich den selben Wert, ob ich nun Alkohol gewohnt bin oder nicht.
Und um 1,2 Promille zu erreichen ist von einer Gewöhnung an Alkohol auszugehen, ein "ungeübter" erreicht einen solchen Wert nicht, bzw. kann dann nichtmal allein ins auto kommen.
Das alleine reicht schon zur MPU und die wird Führerscheinstelle mit Sicherheit verlangen.
Zitat:
Original geschrieben von Peter-PP
1,2 Promille - [...]
- denn sie trinkt sonst nie Alkohol,
Die Ausrede würde ich ganz schnell vergessen.
Hab nen Bekannten, der bei der MPU Stelle arbeitet.. DAS kauft ihr keiner ab und mit dem Spruch ist se auch gleich durch die MPU "durchgerasselt"
Ein "Nichtrinker" würde bei 1,2Prom. mit dem Kopf über ner Schüssel hängen, aber mit sichherheit kein Auto mehr fahren ;)
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wenn ich 4 Bier a 0,5 Liter trinke in einer Stunde habe ich den selben Wert, ob ich nun Alkohol gewohnt bin oder nicht.
Ein Ungeübter trinkt keine zwei Liter Bier in der Stunde. Keiner trinkt zwei Liter von Irgendwas in der Stunde außer die Geilheit auf den Alkohol treibt ihn an.
Zitat:
Original geschrieben von Georg266
Ein Ungeübter trinkt keine zwei Liter Bier in der Stunde.
wenn er unbedingt den arsch voll haben will geht das ohne probleme......und er merkts noch nichtmalmehr, da die wirkung von alkohol zeitversetzt einsetzt.... ^^
Das hat er ja auch so geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das alleine reicht schon zur MPU und die wird Führerscheinstelle mit Sicherheit verlangen.
Muss man da nicht erst ab 1,6 Promille hin??
Danke mal für Eure Meinungen,echt interessant;
kann leider gar nicht mitreden weil ich noch nie Alkohol getrunken habe und es auch nie tun werde (ja, das gibts auch;) )
Die Führerscheinstelle kann unter 1,6 ‰ eine MPU anordnen.
Wenn so sonst nix war bin ich der Meinung es kommt keine.
Und wenn das ganze zu ner üblichen Zeit war.
z. B. Mittwochs um 14:00 Uhr oder Sonntags um 12:00 Uhr könnte man mal genauer hinschauen. ;)
Wer mit einer Alkoholkonentration von 1,2 promille noch relativ sicher sein Auto bewegen kann, der hat ein längerfristiges Alkoholproblem, es handelt sich in der Regel um einen Pegelsäufer ( siehe Maregot Käßmann) ein nicht Alkoholiker kann bereits bei ab 0,8 Promille mit Gleichgewichtsstörungen rechnen ab 1,2 Promille treten Sprachstörungen auf.
Zitat:
Original geschrieben von Georg266
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wenn ich 4 Bier a 0,5 Liter trinke in einer Stunde habe ich den selben Wert, ob ich nun Alkohol gewohnt bin oder nicht.
Ein Ungeübter trinkt keine zwei Liter Bier in der Stunde. Keiner trinkt zwei Liter von Irgendwas in der Stunde außer die Geilheit auf den Alkohol treibt ihn an.
Als aufmerksamer Leser dieses Beitrages sollte dir aufgefallen sein, dass dies lediglich als Beispiel dienen soll, es ging darum das es egal ist wer wieviel Alkohol trinkt (ob geübter oder ungeübter Trinker) und die Zunahme der gleichen Menge Alkohol kein Einfluss auf den BAK Wert hat.
Ich bin erstaunt das von hier Anwesenden nicht erkannt wird was als Beispielfunktion gedacht ist.
Werde mir beim Verfassen der nächsten Beiträge extra Mühe geben, damit auch jeder erkennt wann es sich um ein Beispielwert handelt, dachte das ginge eindeutig aus dem Beitrag hervor, habe mich wohl geirrt und die Intelligenz mancher etwas überschätzt.
hier tummelt sich eben alles. :)
Deswegen hab ichs reduziert, bzw. äußere mich nur noch zu Themen die mich interessieren und hab pn ausgeschaltet. Ignorierliste wurde auch erweitert. Lohnt sich ja nicht sich über nen Forum aufzuregen. :D