Führerscheinentzug als Beifahrer und Halter?
Hallo,
wie sieht denn die aktuelle Rechtssprechung aus, wenn mal angenommen, ein Kumpel von mir ohne meine Erlaubnis mit meinem Auto fährt. Er hat keinen Führerschein, hat erheblich getrunken und würde einen Unfall bauen.
Nun meine Frage: Bin ich als Beifahrer (und Halter des KFZ) mit verantwortlich?
Kann mir der Führerschein entzogen werden?
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der Halter eines Kfz hat die Halterhaftung.
genau das gibt es in D ja gerade nicht...dachte ich immer 😁
gruß, heiko
Von meinem Rechtsverständnis dachte ich eigentlich auch immer, dass ein Halter nicht mit zur Verantwortung gezogen werden kann.
Aber es gibt den §21 StVG:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Und dabei besteht eben das Problem, wie "anordnet oder zulässt" zu verstehen ist.
@madcruiser
wenn ich pausen mache, unter anderem auch zu einem kurzen mittagsschläfchen bei langen fahrten, dann setze ich mich grundsätzlich auf den beifahrersitz... da stört das lenkrad nicht und ich kann alle einstellungen verstellen, ohne nachher wieder ewig die perfekten eintellungen finden zu müssen... 😉
@threadersteller
allerdings schließe ich dann auch grundsätzlich ab, in zeiten der zentralverriegelungen ist das doch nur ein knopfdruck, der mich vor unliebsamen überraschungen jeglicher art schützt.
ansonten ist der fall doch wirklich grotesk... ist das tatsächlich vorgekommen oder nur eine theoretische frage?
Es hat sich wirklich so zugetragen ...
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MOin,
sorry, aber wenn ich irgendwo volltrunken auf einer Feier bin, dann gehe ich zwar auch schalfen. Aber nicht in mein Auto, sondern ins Bett. Ist dies dort nicht möglich, aus welchen Gründen auch immer, dann nehm ich mir ein Taxi nach Hause, und lass das Auto dort stehen.
Ausserdem mach ich das immer so, das ich die Fernbedinung von der Alarmanlage bei einer Vertrauenswürdigen Person auf der Feier lasse, und den Zünschlüssel immer bei mir habe.
Und da bei mir das eine, ohne den anderen nicht funktioniert, ist es auch nicht möglich weder von mir, noch von einer anderen Person, das Fahrzeug in Betrieb zu setzten.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von dieter1704
Und dabei besteht eben das Problem, wie "anordnet oder zulässt" zu verstehen ist.
Entweder oder, d.h. eine der beiden Varianten reicht aus.
Wenn Du Dich betrunken in Dein Auto setzt,
dann hast Du dafür Sorge zu tragen,
dass kein Unbefugter Dein Fahrzeug nutzen kann.
Deine Trunkenheit ist dabei eine Gefahrerhöhung,
ab einem gewissen Grad schuldbefreiend,
dafür greift dann die Tat vorsätzliches Herbeiführen eines Vollrausches.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Deine Trunkenheit ist dabei eine Gefahrerhöhung,
ab einem gewissen Grad schuldbefreiend,
dafür greift dann die Tat vorsätzliches Herbeiführen eines Vollrausches.
Verstehe ich das jetzt richtig????
Komasaufen ist in Deutschland Strafbar???
Ich mein man hat sich ja schon an Schwachsinsgesetze gewöhnt aber das muß ich erst mal Verdauen.
Erinnert mich irgendwie an den Schwachfug mit den Drogen: Besitz verboten Konsum straffrei.Um auf der Sicheren Seite zu sein kaufe ich dann Schnaps, stell den in den Schrank und rauche nen Joint der mir nicht gehört.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Komasaufen ist in Deutschland Strafbar???
Das Betrinken an sich ist nicht strafbar.
Die Strafbarkeit entsteht erst dann, wenn man den Vollrausch vorsätzlich herbeiführt, um eine Straftat zu begehen, für welche man selbst auf Grund des zur Tatzeit herrschenden Vollrausches nicht belangt werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Betrinken an sich ist nicht strafbar.
Die Strafbarkeit entsteht erst dann, wenn man den Vollrausch vorsätzlich herbeiführt, um eine Straftat zu begehen, für welche man selbst auf Grund des zur Tatzeit herrschenden Vollrausches nicht belangt werden kann.
Das hört sich doch ganz anders an 🙂
Wie ist das denn in diesem Fall? (Jetzt geh ich auch mal in die Un-Realität 😉 )?
Denn in diesem Fall hat man ja den Alkohol
nichtkonsumiert, um eine Straftat zu begehen...
ist es schon vorsätzlich, wenn man seine grenzen überschreitet ohne es zu wollen oder zu merken? gibt es dann eine fahrlässige trunkenheit, die auch bestraft werden kann?
Zitat:
Original geschrieben von pittiplatsch77
ist es schon vorsätzlich, wenn man seine grenzen überschreitet ohne es zu wollen oder zu merken?
Das Problem dabei ist, daß man die Intention der trinkenden Person als Außenstehender nicht erfassen kann, da einem dazu nur die Aussage der Person zur Verfügung steht und die ist grundsätzlich subjektiv.
Entscheidend für die Feststellung des Vorsatzes ist die Art und Weise, wie sich die Gesamtsituation (Vollrausch + Straftat) dem Gericht in seinen Ermittlungen darstellt. Wenn sich eine Fahrlässigkeit nicht glaubwürdig erschließen läßt, dann bleibt als Alternative nur der Vorsatz.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
....Wenn sich eine Fahrlässigkeit nicht glaubwürdig erschließen läßt, dann bleibt als Alternative nur der Vorsatz.
Nene, andersrum. Vorsatz muss nachgewiesen werden!
Ich persönlich sehe da auch keine Chance ein vorsätzliches Herbeiführen eines Vollrausches nachzuweisen, wenn man auf einer Party war. Da weisen die Umstände doch darauf hin, das der Alkohol nicht getrunken wurde, nur um völig breit zu sein.
Ich würde da einer gerichtlichen Klärung sehr gelassen entgegensehen.
Viel schlimmer finde ich, zu erklären, warum man nicht gemerkt hat, sich in seinem Auto fahren zu lassen. Das glaubt einen keiner.
Ich kann auch nicht glauben, das ein "Kumpel" den Wagen seines Saufkumpanes entwendet, dieser noch drinsitzt und nichts davon merkt.
Zahn
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Um auf der Sicheren Seite zu sein kaufe ich dann Schnaps, stell den in den Schrank und rauche nen Joint der mir nicht gehört.
Exakt. 🙂
Das ist alles völlig irre.