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Führerscheinentzug als Beifahrer und Halter?

Themenstarteram 25. April 2006 um 9:10

Hallo,

wie sieht denn die aktuelle Rechtssprechung aus, wenn mal angenommen, ein Kumpel von mir ohne meine Erlaubnis mit meinem Auto fährt. Er hat keinen Führerschein, hat erheblich getrunken und würde einen Unfall bauen.

Nun meine Frage: Bin ich als Beifahrer (und Halter des KFZ) mit verantwortlich?

Kann mir der Führerschein entzogen werden?

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28 Antworten

Er hat Deine Erlaubnis nicht und Du sitzt seelenruhig daneben?

Themenstarteram 25. April 2006 um 9:28

Wenn man im Auto schläft (z.B. auf dem Beifahrersitz oder hinten) und davon nichts mitbekommt?

Wenn eine Anstiftung oder Beihilfe nicht nachgewiesen werden kann, sieht es recht gut aus. Kommt aber - wie immer - auf den Richter an.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von dieter1704

Wenn man im Auto schläft (z.B. auf dem Beifahrersitz oder hinten) und davon nichts mitbekommt?

Die Situation ist aber schon mächtig konstruiert.

Kannst Du die Situation mal etwas konkretisieren?

Gruß

Prinzipal

Themenstarteram 25. April 2006 um 9:50

Man ist halt irgendwo zu einer Party mit dem eigenem Auto gefahren. Anschließend wird getrunken und irgendwann ist man müde und möchte nur noch schlafen. Man setzt sich also in sein Auto und pennt.

So, nun kommt ein "Kumpel" und fährt mit dem Auto ...

Hätte man das Auto abschließen müssen? Auch wenn man auf einem Privatgrundstück steht?

Zitat:

Original geschrieben von dieter1704

So, nun kommt ein "Kumpel" und fährt mit dem Auto ...

Wie soll er denn an den Zündschlüssel kommen? Du wirst den doch nicht im Zündschloß stecken lassen, wenn du nur schlafen möchtest. Wenn du den Schlüssel am Körper trägst, müßte er dir den schon unerlaubt entwenden.

Dann muss man schon sehr sehr stark betrunken sein, um das nicht zu merken.

Ich bezweifle aber, dass man es dann noch ins Auto schafft.

Themenstarteram 25. April 2006 um 18:37

Das ist ja der Knackpunkt. Wenn man nichts mehr weiss von dem Vorfall (wegen zuviel Alkohol), dann sind ja mehrere Situationen denkbar. Ich würde halt gern wissen wie man sich korrekt verhalten müsste und wie und wo man z.B. den Autoschlüssel aufbewahren sollte.

Themenstarteram 25. April 2006 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von rieper

Dann muss man schon sehr sehr stark betrunken sein, um das nicht zu merken.

Ich bezweifle aber, dass man es dann noch ins Auto schafft.

Na, wenn man einen sehr festen Schlaf hat, muss man es nicht unbedingt mitbekommen wenn das Auto bewegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von dieter1704

...wie und wo man z.B. den Autoschlüssel aufbewahren sollte.

Wenn man nicht die Möglichkeit hat, den Schlüssel einer absolut vertrauenswürdigen Person auszuhändigen, sollte man ihn immer am Körper tragen (am besten in einer Jackeninnentasche).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn man nicht die Möglichkeit hat, den Schlüssel einer absolut vertrauenswürdigen Person auszuhändigen, sollte man ihn immer am Körper tragen (am besten in einer Jackeninnentasche).

Oder vielleicht mit so einem Bändchen am Gürtel festmachen und dann ab in die Tasche - gerade ein besoffener Fahrer, der den Schlüssel sucht, dürfte dich dann doch schon wecken, wenn er daran zerrt...

MfG, HeRo

Ich stelle mir gerade vor, volltrunken in meinem Auto zu sitzen, und nicht zu bemerken, dass ein Dritter dieses unbefugt fährt.

Fällt mir sehr schwer. :D

Das erste Problem:

Das glaubt mir keiner.

Das zweite Problem:

Es ist so und die Polizei muss mich erst nachhaltig wecken.

Dann stellt sich die Frage eigentlich nicht mehr.

Das dritte Problem:

Die Polizisten werden mich fragen, warum ich nicht auf dem Fahrersitz geschlafen habe.

Schwer zu erklären.

Das vierte Problem:

Warum klaut mir ein Freund die Schlüssel, statt neben mir zu nächtigen?

Ich muss meinen Kumpel also erheblicher Straftaten bezichtigen.

Das fünfte Problem:

Wieso kann mir mein Freund überhauot den Schlüssel klauen?

Immerhin habe ich den Schlüssel als Halter so zu verwahren, dass unbefugter Gebrauch unterbunden wird.

Das sechste Problem:

Gelingt es alle diese Fragen plausibel zu überstehen,

bin ich immer noch wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Vollrausches strafbar.

Eine straflose Lösung wird es bei einer solchen Tat offensichtlich nicht geben.

Aber man darf davon träumen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von dieter1704

Das ist ja der Knackpunkt. Wenn man nichts mehr weiss von dem Vorfall (wegen zuviel Alkohol), dann sind ja mehrere Situationen denkbar. Ich würde halt gern wissen wie man sich korrekt verhalten müsste und wie und wo man z.B. den Autoschlüssel aufbewahren sollte.

Der Halter eines Kfz hat die Halterhaftung.

Das bedeutet,

wann immer er einem unbefugten Dritten (hier der gute Freund)

aufgrund des Rauschzustendes den Zugriff auf das Kfz ermöglicht,

der Halter immer auch ein Problem haben wird.

Nüchtern wäre es ja nicht passiert.

Konkret:

Entweder nicht mit dem Auto zum Saufen fahren,

oder aber für den Zugriff Dritter haften.

Besser:

Das Auto zu Hause stehen lassen,

Hin und zurüch mit ÖPNV und/oder Taxi fahren.

No risk, much fun. :D

Erscheint mir auch alles sehr theoretisch. Und wenn man wirklich so besoffen ist:

[quote=madcruiser]Das zweite Problem:

Es ist so und die Polizei muss mich erst nachhaltig wecken.

Dann stellt sich die Frage eigentlich nicht mehr.

Die Strafen darauf, andere Leute mit seinem Auto zu fahren, obwohl sie nicht dazu in der Lage sind, sind meines Wissens höher als die, die der Fahrer selbst bekommt.

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