Führerscheine wechseln
Hey,
habe da was aufgeschnappt was viele interessieren könnte.
https://www.google.com/.../...chein-umtausch-diese-fristen-gelten.html
Alle 15 Jahre soll man dann einen neuen bekommen. Ich freue mich jetzt schon gewaltig auf die paar Stunden beim jeweilgen Amt. Dann soll man sogar noch dafür zahlen. Klar "nur" 25 Euro, aber manche brauchen dafür knapp 3 Stunden auf der Arbeit.
Beste Antwort im Thema
wegen dem Führer... GÄHN!
Was machen wir dann mit dem Kranführer? einen Kranfahrer?
aber der fährt doch garnicht!
Betreiber ist er auch nicht
Probleme die nur die Deutschen haben....
Verzweifelt suchen welches Problem auf uns zukommt und es eigentlich nicht gegeben hätte (wenn wir nicht gesucht hätten!?)
So wie das Geschlecht "DIVERS"
Bin ja mal gespannt wann einer nach der Toilette auch eine Geschlechterspezifische Körperkontrolle durch die Polizei fordert!...
Ein Wahnsinn und seine Folgen - Deutschland schafft sich ab!
139 Antworten
...wo ist das Problem, wenn jeder der seinen neuen Führerschein beantragt einen Zettel vom Arzt vorlegen muß, den der Sachbearbeiter mal kurz anguckt, zu den Unterlagen heftet und der später zusammen mit dem restlichen Papier im Archiv verschwindet - das ist überhaupt kein zusätzlicher Aufwand.
Und die Notwendigkeit solcher Untersuchungen sieht man täglich draußen im Straßenverkehr... blind, taub & stur... typische Unfallmuster kann man immer wieder erkennen - z.B. Geisterfahrer... entweder jung, dazu dumm und Mutprobe oder ein ähnlicher Mist oder alt, orienttierungslos & dement.
Allein eine systematische Untersuchung auf Drogen, Betäubungsmittel, etc. wie sie bei der Untersuchung für die Klassen C & D obligatorisch ist würde so manchem Drogenjunkie Sorgenfalten bereiten, wenn er z.B. alle 5 Jahre antreten muß um die Pappe zu verlängern... statt per Zufallsprinzip ala Polizei-/Verkehrskontrolle.
Ich finde es jedenfalls lustig, wie nach den letzten Strohhalmen gesucht wird, warum etwas nicht möglich sein soll, wenn man plötzlich selbst zur betroffenen Gruppe gehört.
PS: ...wer ein Bürokratiemonster sucht, der soll sich z.B. mal das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und das ganze Thema Grundqualifizierungen + Modulschulungen angucken.
Zitat:
@gast356 schrieb am 3. April 2019 um 18:56:56 Uhr:
...wo ist das Problem, wenn jeder der seinen neuen Führerschein beantragt einen Zettel vom Arzt vorlegen muß, den der Sachbearbeiter mal kurz anguckt, zu den Unterlagen heftet und der später zusammen mit dem restlichen Papier im Archiv verschwindet - das ist überhaupt kein zusätzlicher Aufwand.Und die Notwendigkeit solcher Untersuchungen sieht man täglich draußen im Straßenverkehr... blind, taub & stur... typische Unfallmuster kann man immer wieder erkennen - z.B. Geisterfahrer... entweder jung, dazu dumm und Mutprobe oder ein ähnlicher Mist oder alt, orienttierungslos & dement.
Allein eine systematische Untersuchung auf Drogen, Betäubungsmittel, etc. wie sie bei der Untersuchung für die Klassen C & D obligatorisch ist würde so manchem Drogenjunkie Sorgenfalten bereiten, wenn er z.B. alle 5 Jahre antreten muß um die Pappe zu verlängern... statt per Zufallsprinzip ala Polizei-/Verkehrskontrolle.
Ich finde es jedenfalls lustig, wie nach den letzten Strohhalmen gesucht wird, warum etwas nicht möglich sein soll, wenn man plötzlich selbst zur betroffenen Gruppe gehört.
PS: ...wer ein Bürokratiemonster sucht, der soll sich z.B. mal das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und das ganze Thema Grundqualifizierungen + Modulschulungen angucken.
Das Problem ist, dass der bürokratische Aufwand bei ca 56 Millionen Führerscheininhabern gewaltig wäre. Mit angucken und abheften ist nicht getan. Zwischen Berufskraftfahrern, die mit schweren Lkw oder Bussen nahezu jeden Tag unterwegs sind und einem 08/15-Autofahrer gibt es hinsichtlich der Verantwortung und Gefährdung schon noch einen Unterschied. Solche Maßnahmen müssen auch verhältnismäßig sein. Mit "Strohhalm" hat das nicht szu tun. Und nur, weil es schon ein Bürokratiemonster gibt, unter dem du leidest , musst du jetzt nicht auch eins für alle anderen fordern. Das finde ich lustig. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@gast356 schrieb am 2. April 2019 um 19:50:44 Uhr:
- es sind genügend tickende Zeitbomben in PKWs unterwegs
Stop; wenn ich mal nur zur A10 blicke, sind Lkw. und Busse mitsamt deren Fahrern, (nein, nicht "Fahrerinnen"😉, die Sorgenkinder; sei es wegen Suff am Steuer, fahrenden Schrottkisten oder schlicht nicht ausreichend gesicherter Ladung.
Bspw. darf man sich durchaus fragen, und das geht auch in Richtung Spediteur, warum volle Getränkekisten mit der Plane gefahren werden und nicht mit dem Koffer? So war erst vor wenigen Tagen ein Großteil der reinen Getränkeladung in Folge des Unfalles Bruch.
...wie oft denn noch, ich leide unter garnichts... genau genommen kann es mir egal sein, weil ich meinen CE mit allem drum und dran nur noch rein aus Jux & Tollerei habe. Ich hab mir sogar ne Fahrerkarte besorgt... die hat bis heute noch keinen Tachographen gesehen und Papierscheiben hab ich auch keine ausgefüllt.
Wenn ich aufm Hof mal nen LKW umparke, dann stell ich den Tachographen auf "Out of Scope"... und das würde ich ggf. auch ohne gültige LKW-Pappe machen.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass es sehr sinnvoll wäre auch die PKW-Führerscheine zumindest langfristig auf 5 Jahre zu begrenzen, zur Verlängerung eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (allgemeiner Gesundheitszustand, Hörtest + Sehtest), sowie den Nachweis über ein paar Stunden Weiterbildung z.B. 1 pro Jahr = 5 Stunden Theorie Auffrischungskurs & Neuerungen z.B. in einer Fahrschule zu fordern... z.B. 3 abzudeckende Themengebiete als da wären "Erste Hilfe", "Fahrzeugtechnik" und "Straßenverkehrsrecht".
Wobei dafür insgesamt 5 Stunden schon fast wieder zu wenig sind... also doch vielleicht eher 2 Std. pro Jahr = insgesamt 10 Stunden?
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Ich bleibe trotzdem, dabei, dass das überflüssige Bürokratie wäre. Auch verpflichtender Gesundheitsunterricht wäre ganz sinnvoll, in dem jeder Krankenversicherte über gesunde Lebensführung unterrichtet würde. Mit Abschlusses und jährliche Kontrollwiegen. Die Menschen blieben gesünder, wären glücklicher und das Gesundheitswesen würde von Zivilisationskranken entlastet. Wäre auch sehr sinnvoll.
Grüße vom Ostelch
Laut mehrere Medien und Internetseiten soll man sein EU schein umtauschen
soweit so gut aber es stehen 2 daten da welches ist massgebent
Rosa führerschen gemacht 10.96
Plastigkarte 03.10
geb 1968
verstehe ich es richti das ich bis 2013 zeit habe oder muss ich 2025 umtausche
https://www.focus.de/.../...schein-umtauschen-muessen_id_10324841.html
In dem Link vom allerersten.Beitrag v.14.02.19 des TE, steht es doch genau drin.
Anklicken und lesen.
Gemacht hast du den rosa fetzen in Okt.1996, ja?
Dann gilt nicht das Ausstellungsdatum.sondern Geb.jahr.
Der evtl. spàtere freiwillige Umtausch in Plastikkarte zählt nicht.
Also schaust in die Tabelle beim Geb.Jahr nach.
In Deinem Fall ist der Jahrgang 1968 massgebend.
Ergo: bis 19.01.2024 umtauschen.
PS: es geht um Führerschein.
Was ist ein EU Schein?
Zeit hast bis 2013? Is schon vorbei.. . .
Meinst wohl 2033!
Besser vor dem Absenden den Text gegenlesen. 🙂
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 8. April 2019 um 20:57:50 Uhr:
Gemacht hast du den rosa fetzen in Okt.1996, ja?
Dann gilt nicht das Ausstellungsdatum.sondern Geb.jahr.
Der evtl. spàtere freiwillige Umtausch in Plastikkarte zählt nicht.
Also schaust in die Tabelle beim Geb.Jahr nach.
In Deinem Fall ist der Jahrgang 1968 massgebend.
Ergo: bis 19.01.2024 umtauschen.PS: es geht um Führerschein.
Was ist ein EU Schein?
Zeit hast bis 2013? Is schon vorbei.. . .
Meinst wohl 2033!
Besser vor dem Absenden den Text gegenlesen. 🙂
Genau falsch.
Für Dokumente, die nach 1998 ausgestellt wurden, ist das Ausstelldatum maßgeblich - nicht das Geburtsdatum. FS-Dokumente, wohlgemerkt, nicht etwa Fahrerlaubnisse. Das aktuelle Dokument wurde 2010 ausgestellt, ist also noch bis Anfang 2031 gültig. Alles andere ergäbe ja auch keinen Sinn, denn dann wäre der aktuelle FS ja nur 13 Jahre gültig, also kürzer als neu ausgestellte Führerscheine.
Der Vollständigkeit halber und weil das im Artikel nicht drinsteht, wohl aber in der Verordnung: Wer vor 1953 geboren wurde, ist grundsätzlich von dem vorzeitigen Umtausch befreit und hat Zeit bis zu dem Stichtag der EU-Direktive Januar 2033, seinen FS umzutauschen, auch wenn er seinen FS schon in Plastik umgetauscht oder überhaupt erst nach 1998 gemacht hat. (Gilt natürlich nicht für FS-Dokumente, die schon ein Ablaufdatum haben) Macht ja auch Sinn, denn das sind die Leute, die 2033 mindestens 80 Jahre alt sein werden; der Ansturm dieser Altersklasse auf die FS-Stellen im Jahr 2033 dürfte vergleichsweise überschaubar ausfallen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 9. April 2019 um 12:45:33 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 8. April 2019 um 20:57:50 Uhr:
Gemacht hast du den rosa fetzen in Okt.1996, ja?
Dann gilt nicht das Ausstellungsdatum.sondern Geb.jahr.
Der evtl. spàtere freiwillige Umtausch in Plastikkarte zählt nicht.
Also schaust in die Tabelle beim Geb.Jahr nach.
In Deinem Fall ist der Jahrgang 1968 massgebend.
Ergo: bis 19.01.2024 umtauschen.PS: es geht um Führerschein.
Was ist ein EU Schein?
Zeit hast bis 2013? Is schon vorbei.. . .
Meinst wohl 2033!
Besser vor dem Absenden den Text gegenlesen. 🙂Genau falsch.
Für Dokumente, die nach 1998 ausgestellt wurden, ist das Ausstelldatum maßgeblich - nicht das Geburtsdatum. FS-Dokumente, wohlgemerkt, nicht etwa Fahrerlaubnisse. Das aktuelle Dokument wurde 2010 ausgestellt, ist also noch bis Anfang 2031 gültig. Alles andere ergäbe ja auch keinen Sinn, denn dann wäre der aktuelle FS ja nur 13 Jahre gültig, also kürzer als neu ausgestellte Führerscheine.
Der Vollständigkeit halber und weil das im Artikel nicht drinsteht, wohl aber in der Verordnung: Wer vor 1953 geboren wurde, ist grundsätzlich von dem vorzeitigen Umtausch befreit und hat Zeit bis zu dem Stichtag der EU-Direktive Januar 2033, seinen FS umzutauschen, auch wenn er seinen FS schon in Plastik umgetauscht oder überhaupt erst nach 1998 gemacht hat. (Gilt natürlich nicht für FS-Dokumente, die schon ein Ablaufdatum haben) Macht ja auch Sinn, denn das sind die Leute, die 2033 mindestens 80 Jahre alt sein werden; der Ansturm dieser Altersklasse auf die FS-Stellen im Jahr 2033 dürfte vergleichsweise überschaubar ausfallen.
Wer vor 1953 geboren wurde, ist grundsätzlich von dem vorzeitigen Umtausch befreit und hat Zeit bis zu dem Stichtag der EU-Direktive Januar 2033, seinen FS umzutauschen, auch wenn er seinen FS schon in Plastik umgetauscht oder überhaupt erst nach 1998 gemacht hat.
Das stimmt so nicht.
Richtig ist der 19.01.33 nur wenn noch der graue oder rosa Führerschein bei Geburtsjahr vor 1953 vorhanden ist. Für Kartenführerscheine nur wenn das Ausstellungsjahr zwischen 2012 - 18.01.2013 liegt.
Ansonsten bei Austellung zwischen 1999 und 2011 gilt der Umtauschzeitraum zwischen 2026 und 2032.
Ich habe es mir schon auf Wiedervorlage gelegt ....2026 😁
Hoffentlich vergesse ich es nicht 😉 🙄
Dann habe ich aber wieder für 15 Jahre Ruhe.. 😛
Zitat:
Richtig ist der 19.01.33 nur wenn noch der graue oder rosa Führerschein bei Geburtsjahr vor 1953 vorhanden ist. Für Kartenführerscheine nur wenn das Ausstellungsjahr zwischen 2012 - 18.01.2013 liegt.
Ansonsten bei Austellung zwischen 1999 und 2011 gilt der Umtauschzeitraum zwischen 2026 und 2032.
Du hast anscheinend Recht. Soweit ich weiß, war irgendwann mal eine Generalklausel im Gespräch, nachdem alle mit Geburtsjahr vor 1953 von dem vorzeitigen Umtausch verschont werden sollten, aber anscheinend hat sich das nicht durchgesetzt. Warum, ist mir ein Rätsel, denn jetzt werden diejenigen Senioren, die sich einen Plastik-FS geholt haben, ja dafür praktisch bestraft! Das ergibt mE überhaupt keinen Sinn und wird hoffentlich noch geändert, bevor die ersten Plastikführerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Ist ja noch fast 7 Jahre Zeit bis dahin.
Da ich meinen Führerschein 2001 habe umschreiben lassen bin ich spätestens bis 19.01.2026 dran
. .also genau falsch...sowas von komplizertem Burokratiemurks.
Hmh, kein Wunder wenn manche raus wollen.
Und wenn es die EU bis dahin 2023 oder später gar nicht mehr gibt?
Brauch das alles nicht, ich denk ich lasse wie es ist und zahl im schlimmsten Fall 10er Verwarngeld. 🙂
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 9. April 2019 um 18:31:00 Uhr:
Brauch das alles nicht, ich denk ich lasse wie es ist und zahl im schlimmsten Fall 10er Verwarngeld. 🙂
Solange man nie ein Auto mieten möchte und auch nicht mit dem Auto ins Ausland will, kann man das wohl so machen.