Führerscheinbegrenzung

Suzuki

Hey,

hab mal ne Frage. Hab schon nach Antworten in der Suchfunktion gesucht aber nichts gefunden.
Und zwar habe ich meinen Motorradführerschein März 2009 gemacht. Hatte zu der Zeit jedoch kein
Motorrad und auch keine Zeit meinen Führerschein vom Landratsamt abzuholen.
Es hat dann bestimmt 2-3 Monate gedauert bis ich ihn endlich abgeholt hatte.

Meine Frage is nun, ob der Ablauf der 2 Jahre bis die Beschränkung aufgehoben wird ab März gilt,
wo ich meine Prüfung bestanden habe oder ab Mai/Juni wo ich ihn hab ausstellen lassen?

Wär cool wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß fakna

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber


Und wenn man noch nicht 18 ist bei Prüfungstermin erklärt sich der Zeitpunkt der Fahrerlaubnis eh von selber. Dafür braucht mannun wirklich keinen Gesetzestext.

Darf ich Dich daran erinnern dass Du relativ zu Anfang behauptet hast dass man nach bestandener Prüfung sofort losfahren darf.

Sei es wie es will, im schlimmsten Fall fährt er mit dem Führerschein zum Amt, und die erklären ihm dass die Ummeldung erst dann und dann möglich ist.

Wie läuft das denn heute mit den Scheckkarten? Da kann der Prüfer ja nix mehr notieren. Ich hab noch so einen schönen rosanen Lappen, da hat der Prüfer Unterschrift und Datum von Hand eingetragen.

MfG

49 weitere Antworten
49 Antworten

Ein Geschwätz teilweise hier....

Also, das Datum welches auf dem Führerschein steht (+2 Jahre)!

Musst es ja mit einem amtlichen Dokument beweisen können bei einer Kontrolle, und da hast ja nur den Führerschein...

Wenn ihr es nicht glaubt, fragt doch bei der Führerscheinstelle einfach nach...

Lg

Zitat:

Original geschrieben von Dave-mit-Golf2


Wenn ihr es nicht glaubt, fragt doch bei der Führerscheinstelle einfach nach...

Hättest du alles gelesen, wäre dir aufgefallen das dies bereits geschehen ist. 😉

Hiii 😁😁😁
Also ich finde ie Führerscheinbegrenzung is ne dufte Sache!!
Wer es denn so nötig hat muss sich ja nicht dran halten 😉 😉 😉 😉

*gg*

Willst du sicher sein dann 2 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Die 2-3 Monate wird man ja wohl dann auch warten können wenn man ihn nichtmal abholt um zum Fahren.

viel Spaß damit

Zitat:

Original geschrieben von Xx_aTzEnPuePPeRL_xX


Hiii 😁😁😁
Also ich finde ie Führerscheinbegrenzung is ne dufte Sache!!
Wer es denn so nötig hat muss sich ja nicht dran halten 😉 😉 😉 😉

*gg*

Krasse Farbe

Deine Antwort