Führerscheinbegrenzung
Hey,
hab mal ne Frage. Hab schon nach Antworten in der Suchfunktion gesucht aber nichts gefunden.
Und zwar habe ich meinen Motorradführerschein März 2009 gemacht. Hatte zu der Zeit jedoch kein
Motorrad und auch keine Zeit meinen Führerschein vom Landratsamt abzuholen.
Es hat dann bestimmt 2-3 Monate gedauert bis ich ihn endlich abgeholt hatte.
Meine Frage is nun, ob der Ablauf der 2 Jahre bis die Beschränkung aufgehoben wird ab März gilt,
wo ich meine Prüfung bestanden habe oder ab Mai/Juni wo ich ihn hab ausstellen lassen?
Wär cool wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß fakna
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von GS-Schrauber
Und wenn man noch nicht 18 ist bei Prüfungstermin erklärt sich der Zeitpunkt der Fahrerlaubnis eh von selber. Dafür braucht mannun wirklich keinen Gesetzestext.
Darf ich Dich daran erinnern dass Du relativ zu Anfang behauptet hast dass man nach bestandener Prüfung sofort losfahren darf.
Sei es wie es will, im schlimmsten Fall fährt er mit dem Führerschein zum Amt, und die erklären ihm dass die Ummeldung erst dann und dann möglich ist.
Wie läuft das denn heute mit den Scheckkarten? Da kann der Prüfer ja nix mehr notieren. Ich hab noch so einen schönen rosanen Lappen, da hat der Prüfer Unterschrift und Datum von Hand eingetragen.
MfG
49 Antworten
Dein Datum steht oben links auf der Rückseite.
da steht nur das datum wann ich meinen autoführerschein gemacht hab und das austellungsdatum wann ich meinen motorradführerschein beim landratsamt abgeholt hab.
wann ich ihn bestanden hab oder wann die frist abläuft steht nicht drauf.
Zitat:
Original geschrieben von fakna
da steht nur das datum wann ich meinen autoführerschein gemacht hab und das austellungsdatum wann ich meinen motorradführerschein beim landratsamt abgeholt hab.
wann ich ihn bestanden hab oder wann die frist abläuft steht nicht drauf.
Es gibt da eine extrem komplizierte mathematische Formel um das Ende der Frist zu berechnen. Ich versuch sie mal aufzuschreiben:
Austellungsdatum Motorradführerschein + 2 Jahre
Falls Du Probleme bei der Berechnung hast kannst Du Dich ja nochmal melden 😁
Du hast ihn "bestanden" als Du ihn "gemacht" hast.
Dieses Datum wirst Du sicher wissen und der Prüfer hats ja ebenfalls vermerkt.
LG
genau das war ja meine frage, ob das ausstellungsdatum des führerscheins + 2 jahre zählt oder ab dem datum wo ich meine führerscheinprüfung bestanden habe + 2 jahre, was ja wie beschrieben 3 monate vorher schon wäre
rein theoretisch und sogar praktisch kannst Du losfahren sobald die Prüfung beendet UND bestanden ist.
Das dürfte alle Unklarheiten beseitigen.
LG
Zitat:
Original geschrieben von GS-Schrauber
rein theoretisch und sogar praktisch kannst Du losfahren sobald die Prüfung beendet UND bestanden ist.Das dürfte alle Unklarheiten beseitigen.
Rein praktisch darfst Du losfahren wenn Du Deinen Führerschein ausgehändigt bekommst. Ich hab z.B. meinen Führerschein eine Woche vor meinem 18. Geburtstag gemacht. Der Prüfer hat mir den Führerschein nicht gegeben, und extra nochmal darauf hin gewiesen dass ich erst fahren darf wenn ich den führerschein abgeholt habe. Es würde mich wundern wenn sich das in den letzten Jahren geändert hat. Ich lass mich da aber gerne eines besseren belehren.
MfG
Nein, er darf losfahren, sobald er den Führerschein in den Händen hält. Eine bestandene Prüfung, danach die Fahrt mit Muttis auto nach hause (Wenn der FS am nächsten Tag abzuholen ist)... Schwarzfahrt!
Deswegen bekommt man den FS nach der Prüfung. Ansonsten (wenn man den FS schon hat) zählt das Datum.
Servus,
es zählt das Datum, das auf dem Führerschein steht (+2 Jahre), also das Ausstellungsdatum und nichts anderes zählt.
Und hört bloß auf mit dem Irrglauben, dass man nach bestandener Prüfung gleich losfahren kann. Das geht nur, wenn euch der Prüfer auch gleich den Schein aushändigt, ansonsten erst zur Führerscheinstelle, Führerschein holen und dann erst Fahren !!!
susireiter
Zitat:
Original geschrieben von susireiter
Das geht nur, wenn euch der Prüfer auch gleich den Schein aushändigt, ansonsten erst zur Führerscheinstelle, Führerschein holen und dann erst Fahren !!!susireiter
eben!!! Und genau das hat er bei mir zwei mal (wenn ich den Bund mitrechne 3x) gemacht.
Kann ja sein, dass das heute anders ist wegen der Maschinenlesbarkeit.
Aber da hilft ja ein einziger Anruf auf dem Landratsamt(Führerscheinstelle) oder in einer Fahrschule.
LG
Zitat:
Original geschrieben von GS-Schrauber
rein theoretisch und sogar praktisch kannst Du losfahren sobald die Prüfung beendet UND bestanden ist.Das dürfte alle Unklarheiten beseitigen.
LG
hast du aber so gesagt 😉
jahaaaaaaaaaa.
richtig lesen!!!
ich hab bestanden und auch gleich den Lappen bekommen.
Wie genau soll ich das denn noch beschreiben?
Zitat:
Original geschrieben von GS-Schrauber
jahaaaaaaaaaa.richtig lesen!!!
ich hab bestanden und auch gleich den Lappen bekommen.
Wie genau soll ich das denn noch beschreiben?
iregendwie werd ich bei dir den Eindruck nicht los, das du nicht mal selber so richtig lesen kannst was du schreibst, geschweige denn verstehst.
Dies von oben hast du nirgendwo erwähnt geschweige denn geschrieben.
Zitat:
GS-Schrauber
rein theoretisch und sogar praktisch kannst Du losfahren sobald die Prüfung beendet UND bestanden ist.Das dürfte alle Unklarheiten beseitigen.
LG
Zitat:
GS-Schrauber
Du hast ihn "bestanden" als Du ihn "gemacht" hast.
Dieses Datum wirst Du sicher wissen und der Prüfer hats ja ebenfalls vermerkt.LG
wo steht da das du ihn bestanden hast und auch gleich bekommen.
lies mal richtig!
Die 2 Jahre frist beginnt ab dem Tag der bestandende Prüfung (also ab März bei dir), war bei mir auch so und nicht wann du den geholt hast!
Gruß