Führerscheinbegrenzung

Suzuki

Hey,

hab mal ne Frage. Hab schon nach Antworten in der Suchfunktion gesucht aber nichts gefunden.
Und zwar habe ich meinen Motorradführerschein März 2009 gemacht. Hatte zu der Zeit jedoch kein
Motorrad und auch keine Zeit meinen Führerschein vom Landratsamt abzuholen.
Es hat dann bestimmt 2-3 Monate gedauert bis ich ihn endlich abgeholt hatte.

Meine Frage is nun, ob der Ablauf der 2 Jahre bis die Beschränkung aufgehoben wird ab März gilt,
wo ich meine Prüfung bestanden habe oder ab Mai/Juni wo ich ihn hab ausstellen lassen?

Wär cool wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß fakna

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber


Und wenn man noch nicht 18 ist bei Prüfungstermin erklärt sich der Zeitpunkt der Fahrerlaubnis eh von selber. Dafür braucht mannun wirklich keinen Gesetzestext.

Darf ich Dich daran erinnern dass Du relativ zu Anfang behauptet hast dass man nach bestandener Prüfung sofort losfahren darf.

Sei es wie es will, im schlimmsten Fall fährt er mit dem Führerschein zum Amt, und die erklären ihm dass die Ummeldung erst dann und dann möglich ist.

Wie läuft das denn heute mit den Scheckkarten? Da kann der Prüfer ja nix mehr notieren. Ich hab noch so einen schönen rosanen Lappen, da hat der Prüfer Unterschrift und Datum von Hand eingetragen.

MfG

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Und das ist genau das Datum, welches in der entsprechenden Spalte der FS-Klasse A auf der Führerscheinrückseite steht, oder etwa nicht?

genau, in Spalte 9. auf der Rückseite stehen die Fahrerlaubnisklassen und in Spalte 10. ab wann diese gültig sind bzw. das Erteilungsdatum wie es laut FS bedeutet.

Zitat:

Original geschrieben von fakna


So um alles hier zu mal klären:
Ich hab heut bei der Führerscheinstelle angerufen und die haben mir gesagt, dass das Datum zählt, an dem ich meinen Führerschein abgeholt hab und nicht das, an dem ich meinen Führerschein bestanden habe.

Hab ich ja auf Seite 1 schon gesagt, aber mei, wenn´s so vui gscheide gibt, wos wuis´t do nu macha 😉😰

Das das Datum auf dem Führerschein gilt, ist mit ein wenig nachdenken auch logisch nachzuvollziehen. Wie wollt ihr bitte bei einer Polizeikontrolle nachweisen, das ihr die Prüfung im März bestanden habt, wenn auf dem FS Juni steht? 😕
Alles klar? 😁

Zitat:

Original geschrieben von 1,9lgurke


Das das Datum auf dem Führerschein gilt, ist mit ein wenig nachdenken auch logisch nachzuvollziehen. Wie wollt ihr bitte bei einer Polizeikontrolle nachweisen, das ihr die Prüfung im März bestanden habt, wenn auf dem FS Juni steht? 😕
Alles klar? 😁

Was hat denn die Polizei damit zu tun?

Die interessiert es doch nur ob men einen gültigen Führerschein hat.

MfG

Probezeit und 2 Jahre auf 34PS begrenzt fahren? Schon mal von gehört? 😕

Zitat:

Original geschrieben von torty666



Zitat:

Original geschrieben von 1,9lgurke


Das das Datum auf dem Führerschein gilt, ist mit ein wenig nachdenken auch logisch nachzuvollziehen. Wie wollt ihr bitte bei einer Polizeikontrolle nachweisen, das ihr die Prüfung im März bestanden habt, wenn auf dem FS Juni steht? 😕
Alles klar? 😁
Was hat denn die Polizei damit zu tun?
Die interessiert es doch nur ob men einen gültigen Führerschein hat.

MfG

Vielleicht weil man sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn man die FS-Klasse A erst seit 22 statt 24 Monaten besitzt und zum Zeitpunkt des Erwerbes noch keine 25 Jahre alt war, wenn man fahrend auf einem KRAD angetroffen wird, welches mehr als 25 kw Leistung hat.

Und soweit ich mich erinnern kann, ging es genau darum, als der TE dieses Thema eröffnet hat 😉

Zitat:

Original geschrieben von 1,9lgurke


Probezeit und 2 Jahre auf 34PS begrenzt fahren? Schon mal von gehört? 😕

Ja, beides ist mir bekannt.

Als meine 2 Jahre Begrenzung vorbei waren bin ich zum Amt und hab den Führerschein umschreiben lassen. Danach hab ich einen neuen bekommen, und die Beschränkung war weg.

Fällt die Beschränkung heute automatisch nach 2 Jahren weg, ohne dass man einen neuen Führerschein bekommt?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Columbo72



Zitat:

Original geschrieben von torty666


Was hat denn die Polizei damit zu tun?
Die interessiert es doch nur ob men einen gültigen Führerschein hat.

MfG

Vielleicht weil man sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn man die FS-Klasse A erst seit 22 statt 24 Monaten besitzt und zum Zeitpunkt des Erwerbes noch keine 25 Jahre alt war, wenn man fahrend auf einem KRAD angetroffen wird, welches mehr als 25 kw Leistung hat.

Wie ich ziwschendrin schonmal gesagt hab, hab ich noch den alten Führerschein. Den mußte man umschreiben lassen. Und solange der nicht umgeschrieben wurde, durfte man auch nicht mehr PS fahren.

Zitat:

Und soweit ich mich erinnern kann, ging es genau darum, als der TE dieses Thema eröffnet hat 😉

Ich ging davon aus dass es darum ging ab wann man den Führerschein umschreiben kann. Anscheinend ist das Umschreiben mit dem aktuellen Führerschein nicht mehr nötig.

MfG

Zitat:

Ja, beides ist mir bekannt.
Als meine 2 Jahre Begrenzung vorbei waren bin ich zum Amt und hab den Führerschein umschreiben lassen. Danach hab ich einen neuen bekommen, und die Beschränkung war weg.

Das war damals bei den alten Papierführerscheinen noch gängige Praxis...gibt es seit Einführung des Kartenführerscheines aber nicht mehr.

Zitat:

Fällt die Beschränkung heute automatisch nach 2 Jahren weg, ohne dass man einen neuen Führerschein bekommt?

MfG

So sieht's aus...man darf ohne weitere Veranlassung ab dem Tag offen fahren, an dem man die Klasse A (beschränkt) seit 24 Monaten besitzt.

Wer die Klasse A im Alter von 24 Jahren und 11 Monaten erwirbt, ist mal sowas von in den Hintern gekniffen, weil für ihn dennoch die 2-Jahresfrist gilt...erwirbt man hingegen die FE ab dem 25sten Lebensjahr, darf man sofort offen fahren.

Ja. Ich habe direkt nach der Prüfung mit dem Motorrad einen neuen FS bekommen. Dort ist nur das Datum vermerkt, einen neuen FS musste ich nach Ablauf der 2 Jahre nicht besorgen. Dasselbe galt als ich meinen Autoschein gemacht habe. Das heißt die Polizei muss bei einer Kontrolle die grauen Zellen etwas anstrengen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Columbo72


erwirbt man hingegen die FE ab dem 25sten Lebensjahr, darf man sofort offen fahren.

Vorrausgesetzt man hat die Prüfung auf einer entsprechend leistungsstärkeren Maschine gemacht. 🙂 Sonst gilt auch hier 2 Jahre mit 34PS.

Zitat:

Vorrausgesetzt man hat die Prüfung auf einer entsprechend leistungsstärkeren Maschine gemacht. 🙂 Sonst gilt auch hier 2 Jahre mit 34PS.

Das würde aber auch nicht wirklich Sinn machen, oder? 😕

Es gibt in der Tat Leute die freiwillig 2 Jahre mit 34PS Beschränkung fahren. Über Sinn oder Unsinn kann man hier streiten.

Zitat:

Original geschrieben von Columbo72



Zitat:

Fällt die Beschränkung heute automatisch nach 2 Jahren weg, ohne dass man einen neuen Führerschein bekommt?

So sieht's aus...man darf ohne weitere Veranlassung ab dem Tag offen fahren, an dem man die Klasse A (beschränkt) seit 24 Monaten besitzt.

Ok, das war mir nicht bewußt.

Hab mich seit längerem nicht mehr für Klasse A Beschränkt interessiert 😉

MfG

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