Führerscheinbegrenzung

Suzuki

Hey,

hab mal ne Frage. Hab schon nach Antworten in der Suchfunktion gesucht aber nichts gefunden.
Und zwar habe ich meinen Motorradführerschein März 2009 gemacht. Hatte zu der Zeit jedoch kein
Motorrad und auch keine Zeit meinen Führerschein vom Landratsamt abzuholen.
Es hat dann bestimmt 2-3 Monate gedauert bis ich ihn endlich abgeholt hatte.

Meine Frage is nun, ob der Ablauf der 2 Jahre bis die Beschränkung aufgehoben wird ab März gilt,
wo ich meine Prüfung bestanden habe oder ab Mai/Juni wo ich ihn hab ausstellen lassen?

Wär cool wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß fakna

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber


Und wenn man noch nicht 18 ist bei Prüfungstermin erklärt sich der Zeitpunkt der Fahrerlaubnis eh von selber. Dafür braucht mannun wirklich keinen Gesetzestext.

Darf ich Dich daran erinnern dass Du relativ zu Anfang behauptet hast dass man nach bestandener Prüfung sofort losfahren darf.

Sei es wie es will, im schlimmsten Fall fährt er mit dem Führerschein zum Amt, und die erklären ihm dass die Ummeldung erst dann und dann möglich ist.

Wie läuft das denn heute mit den Scheckkarten? Da kann der Prüfer ja nix mehr notieren. Ich hab noch so einen schönen rosanen Lappen, da hat der Prüfer Unterschrift und Datum von Hand eingetragen.

MfG

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Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber


eben!!! Und genau das hat er bei mir zwei mal (wenn ich den Bund mitrechne 3x) gemacht.

Kann ja sein, dass das heute anders ist wegen der Maschinenlesbarkeit.
Aber da hilft ja ein einziger Anruf auf dem Landratsamt(Führerscheinstelle) oder in einer Fahrschule.

LG

hat ich natürlich übershen, ändert aber trotzdem nichts.

Maßgeblich ist hier das Datum, das auf der Führerscheinrückseite in der Spalte hinter der FS-Klasse A steht...und kein anderes!

Zitat:

Original geschrieben von Andre GTI


Die 2 Jahre frist beginnt ab dem Tag der bestandende Prüfung (also ab März bei dir), war bei mir auch so und nicht wann du den geholt hast!

Gruß

Meine Rede.

Zitat:

Original geschrieben von Daciageha



Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber


eben!!! Und genau das hat er bei mir zwei mal (wenn ich den Bund mitrechne 3x) gemacht.

Kann ja sein, dass das heute anders ist wegen der Maschinenlesbarkeit.
Aber da hilft ja ein einziger Anruf auf dem Landratsamt(Führerscheinstelle) oder in einer Fahrschule.

LG

hat ich natürlich übershen, ändert aber trotzdem nichts.

Tja, wer hat nun wohl tatsächlich Schwierigkeiten mit dem Lesen, Verstehen und anderen Dingen?! 😎

Und ich werd daher den Eindruck nicht los, dass Du Dich ständig mit mir messen oder mir ans Bein pinkeln willst.
Was mir äusserst albern vorkommt. Aber wenns Dir gefällt, auch ok.
Siehst ja was rauskommt. Schüsse in den Ofen!! 😁😁😁

LG

Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber



Zitat:

Original geschrieben von Daciageha


hat ich natürlich übershen, ändert aber trotzdem nichts.

Und ich werd daher den Eindruck nicht los, dass Du Dich ständig mit mir messen oder mir ans Bein pinkeln willst.
Was mir äusserst albern vorkommt. Aber wenns Dir gefällt, auch ok.
Siehst ja was rauskommt. Schüsse in den Ofen!! 😁😁😁

Solange hier keiner mal eine Quelle für seine Aussage nennt, kann das noch ewig so weitergehen. Nur weil Du (oder ich) sagt dass es so oder so ist muß das noch lange nicht stimmen.

MfG

Der Hinweis die Führerscheinstelle anzurufen wurde schon gegeben.
Der Rest ist erlebtes. Dann darf man ja normalerweise auch berichten, dass es so war.

Aber der TS wird schon tun was nötig ist und über uns evtl den Kopf schütteln ;o))

LG

Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber


Der Hinweis die Führerscheinstelle anzurufen wurde schon gegeben.
Der Rest ist erlebtes. Dann darf man ja normalerweise auch berichten, dass es so war.

Aber sicher darf man erlebtes berichten. Nur daraus eine gesetzliche Vorschrift ableiten zu wollen ist falsch.

Ich habe übrigens beides erlebt, erste Führerscheinprüfung ohne Aushändigung des Scheines, mit dem Hinweis dass ich erst fahren darf wenn ich ihn abgeholt hab, und 2. Pürfung mit direkter Übergabe und damit auch sofortiger Fahrerlaubnis.

Zitat:

Aber der TS wird schon tun was nötig ist und über uns evtl den Kopf schütteln ;o))

Wenn er schlau ist tut er was nötig ist und verläßt sich nicht auf irgendeine, hier in den Raum geworfene, nicht geprüfte Aussage.

Vor Gericht interessierts nämlich keinen wenn er dann vorbringt: "Der XY bei MT hat aber gesagt das ist ok so" 😁

MfG

Meine Rede....

....immer noch Führerscheinstelle.

Und wenn man noch nicht 18 ist bei Prüfungstermin erklärt sich der Zeitpunkt der Fahrerlaubnis eh von selber. Dafür braucht mannun wirklich keinen Gesetzestext.

Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber


Und wenn man noch nicht 18 ist bei Prüfungstermin erklärt sich der Zeitpunkt der Fahrerlaubnis eh von selber. Dafür braucht mannun wirklich keinen Gesetzestext.

Darf ich Dich daran erinnern dass Du relativ zu Anfang behauptet hast dass man nach bestandener Prüfung sofort losfahren darf.

Sei es wie es will, im schlimmsten Fall fährt er mit dem Führerschein zum Amt, und die erklären ihm dass die Ummeldung erst dann und dann möglich ist.

Wie läuft das denn heute mit den Scheckkarten? Da kann der Prüfer ja nix mehr notieren. Ich hab noch so einen schönen rosanen Lappen, da hat der Prüfer Unterschrift und Datum von Hand eingetragen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von torty666


Darf ich Dich daran erinnern dass Du relativ zu Anfang behauptet hast dass man nach bestandener Prüfung sofort losfahren darf.

au weia. Was ne Haarspalterei.

Darf ich daran erinnern, dass wenn man noch nicht 18 ist bei der Prüfung, dies idR ein Sonderfall ist und dieser demnach logischerweise aus dieser Behauptung heraus fällt.

Letzteres mit den neuen Lappen war genau die von mir eingeräumte Einschränkung.

Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber



Zitat:

Original geschrieben von torty666


Darf ich Dich daran erinnern dass Du relativ zu Anfang behauptet hast dass man nach bestandener Prüfung sofort losfahren darf.

au weia. Was ne Haarspalterei.

Darf ich daran erinnern, dass wenn man noch nicht 18 ist bei der Prüfung, dies idR ein Sonderfall ist und dieser demnach logischerweise aus dieser Behauptung heraus fällt.

Haarspalterei? Deine Aussage war schlicht falsch.

Zitat:

Letzteres mit den neuen Lappen war genau die von mir eingeräumte Einschränkung.

Ja was denn jetzt? Wie läuft es denn mit dem neuen Führerschein?

...noch so einer. weia.

Ich hab gesagt was ich zu sagen hatte.

Trommel n bischen auf der Brust rum.

Vielleicht hilfts. 😎

Zitat:

Original geschrieben von GS-Schrauber


...noch so einer. weia.

Was denn für einer?

Zitat:

Ich hab gesagt was ich zu sagen hatte.

Verstehe. Hat auch gereicht.

MfG

Die Fahrerlaubnis gilt erst als erteilt, wenn der Führerschein ausgehändigt wird.
Das ist nachzulesen in § 22 FeV, Absatz 4.
Weil das Datum der Aushändigung vermerkt werden muss und damit auch dokumentiert wird, gilt auch erst ab diesem Zeitpunkt die Fahrerlaubnis als erteilt.

Gruß.

So um alles hier zu mal klären:
Ich hab heut bei der Führerscheinstelle angerufen und die haben mir gesagt, dass das Datum zählt, an dem ich meinen Führerschein abgeholt hab und nicht das, an dem ich meinen Führerschein bestanden habe.

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