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Führerscheinantrag abgelehnt trotz bestandenem Sehtest

Themenstarteram 13. August 2015 um 18:56

Hallo zusammen,

fahre mittlerweile seit 13 Jahren PKW und habe mich nun entschieden die Klasse A zu machen. Also fix zum Optiker und nen Sehtest gemacht, alle nötigen Unterlagen bei der Fahrschule abgeben.

Heute nun die Ernüchterung: Antrag abgelehnt. Begründet wird dies, weil ja der bestehende Klasse B Führerschein eine Brillentragepflicht enthält.

Das StVA kann sich nicht vorstellen, warum ich auf einmal ohne Brille fahren könne. Entweder Sehtest mit Brille machen und einreichen oder vom Augenarzt bestätigen lassen.

Aber schon mal versucht nen Termin beim Augenarzt zu bekommen? Das kann ja dauern.

Gibt es da noch irgendwelche anderen Möglichkeiten? Finde das alles reichlich lächerlich.

MFG

Schakeline

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2015 um 20:21

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 22:14:27 Uhr:

 

Gefordert wird ja jetzt kein Gutachten vom Augenarzt sondern lediglich ein weiterer "Sehtest". Das ist ja das was mich daran ärgert. Der wird ja auch nix anderes feststellen als der Optiker vorgestern. Aber weil dann da Dr. soundso draufsteht ists dann auf einmal richtig.

Das ist doch in Ordnung.

Die Behörde fordert aufgrund berechtigter Zweifel das Gutachten eines Sachverständigen an.

Der Optiker erfüllt das nicht, ein ausgebildeter Arzt tut das ... alles fein, also nichts abgelehnt, sondern lediglich entsprechende Auflagen gemacht (die ich nachvollziehbar, also begründbar finde).

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Das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen ist dann beim Autofahren Pflicht. Das Nichttragen stellt lt. § 79 Nr. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld von 25 Euro geahndet.

Ich hatte in meiner Kindheit (ab ca. 3 Jahren) eine Hornhautverkrümmung (Sehkraft 50%).

Das ist im Laufe der Zeit aber immer besser geworden, so dass ich seit dem ca. 15ten

Lebensjahr keine mehr brauche.

Und damals hieß es, ich werde immer eine Brille benötigen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. August 2015 um 09:16:26 Uhr:

Das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen ist dann beim Autofahren Pflicht. Das Nichttragen stellt lt. § 79 Nr. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld von 25 Euro geahndet.

Wie schon mehrfach erwähnt kann der Eintrag Brille/Kontaktlinse im FS nur durch ein Gutachtenutachten das bestätigt dass keine Brille benötigt wird aus dem FS gestrichen werden.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 19. August 2015 um 11:07:18 Uhr:

nur durch ein Gutachtenutachten

Ich dachte das mit den Fremdwörtern wollten wir sein lassen?

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 14. August 2015 um 13:28:12 Uhr:

Jupp. Das geht "ohne Behandlung"! Aus meiner Weitsichtigkeit wurde im Alter eine zunehmende Kurzsichtigkeit. Mit dem Erfolg das ein Auge quasi kein Glas mehr benötigt.

Fahre natürlich dennoch mit Brille - will doch anständig lurgen können.

Andy

Richtig bei mir war genauso,war beim Augenarzt Sehtest ohne Brille mit Erfolg und damit Einrag wurde ausgetragen

Richtig bei mir war genauso,war beim Augenarzt Sehtest ohne Brille mit Erfolg und damit Einrag wurde ausgetragen

Ein Glück hast du das nach 4,5 Jahren noch bestätigt.

Er hatte seine Brille verlegt...

Bei mir hat noch nie einer meine Brille sehen wollen:)

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