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Führerschein wegen fehlendem Seminar ungültig?

Habe den C1 und C1E, aber wegen dem fehlenden Lademodul-Seminar ist er ab September ungültig.

Was kann mir bei einer Polizeikontrolle passieren, wenn ich jetzt aber trotzdem damit für eine Firma, also gewerblich, einen 7,5-Tonner fahre?

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Das Stichwort ("ungültig") hast du bereits genannt.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. November 2014 um 19:26:29 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 5. November 2014 um 19:21:07 Uhr:

Die Feuerwehrfahrt ist ja auch keine Privatfahrt. Es geht ja bei den Modulen um den gewerblichen Güterverkehr. Soweit ich weiß, gibbet da auch noch andere Ausnahmen wie, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Krane, Betonpumpen, ....)

Eben. Aber laut DB NG gibt es ja angeblich oberhalb 7,5 t keine Privatfahrten.

Soll mir auch egal sein, ich fahre unsere FW-FAhrzeuge auch weiterhin ohne Fortbildung.

Weil für Feuerwehr und ähnliches Ausnahmen geschaffen wurden, eine Privatfahrt ist das aber noch lange nicht mit dem Feuerwehr Fahrzeug.

§ 1 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes (Anwendungsbereich).

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit

......

3.Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,

Themenstarteram 6. November 2014 um 9:24

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. November 2014 um 22:09:49 Uhr:

Nö, garantiert nicht. Ein Führerschein mit zeitlicher Gültigkeitsbeschränkung ist ab dem Folgetag nicht mehr gültig, weder privat noch gewerblich. Dass du weiterhin privat 7,5-Tonner fahren darfst, liegt daran, dass du den alten 3er hattest und sich das aus der Besitzstandswahrung ergibt. Ansonsten gilt: Nur was im Führerschein eingetragen und zeitlich gültig ist, darf privat gefahren werden. Das hat mit der 95 im Schein nichts zu tun.

Auf der Rückseite des Führerscheins sind 4 Spalten.

Spalte 9 : Die Führerscheinklassen

Spalte 10: Das Datum der Prüfung oder ein Querstrich. Querstrich bedeute keine Fahrerlaubnis

Spalte 11: Gültigkeits-Datum Da steht bei mir nix drin.

Laut Führerscheinstelle ist der Führerschein dann unbegrenzt gültig

Spalt 12: Einschränkungen Da steht dann die 95 drin. Bei den zwei Klassen, wo die 95 drin steht, ist mir eine private Nutzung weiterhin gestattet, aber halt keine Gewerbliche.

Wir reden also scheinbar aneinander vorbei. Nur in der Spalte 12 steht eine zeitliche Begrenzung und die bezieht sich nur auf die gewerbliche Nutzung.

Anbei ein Auszug aus der Erklärung.

Schlüsselzahl 95.

EG-Text: Kraftfahrer, der Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht gemäß der Richtlinie 2003/59/EG bis zum … (z. B.: 95.01.01.2012) erfüllt

Deutscher Text: Kraftfahrerin/ Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt (z. B.: 95.01.01.2012).

Also nur die gewerbliche Nutzung wird dadurch eingeschränkt.

Zitat:

Es redet von LKW über 7,5 t, nicht von Fahrzeugen über 7,5 t. Und als LKW werden Fahrzeuge angesehen, deren tatsächlichen Nutzung und Beschaffenheit auf einen gewerblichen Gütertransport hinweisen.

"Dieses Gesetz gilt nicht für:

...

Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken."

Das steht wörtlich im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Und nichts von LKW >7,5t sind nicht mehr privat oder ähnlichem. Es ist zwar offen ob es einem geglaubt wird wenn man mit einem vollbeladenen 40t unterwegs ist und was von "Privatfahrt" erzählt, grundsätzlich verboten ist es jedenfalls nicht.

 

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