Führerschein weg

Opel Vectra C

Hallo zusammen...
Brauche mal ne Info!
Meine Freundin hatte jetzt 4 Wochen den Führerschein weg (2x schneller als 30 km/h). Beide Autos laufen auf mich. Sollte ihn letzte Woche wieder bekommen, aber die Polzei behält ihn ein, weil sie angeblich gefahren ist. Ein Nachbar hätte es gemeldet und als die Polizei kontrollierte, stand das Auto auf einem anderen Parkplatz als vorher (klar, ich fahre ja auch mit dem Auto). Jetzt meine Frage: Darf sie fahren? Die Sperrfrist vom Regierungspresidium ist ja abgelaufen und ich soll eine Zeugenaussage machen, ob sie gefahren ist oder nicht. Sie bekam auch keinen neuen Bescheid mit einer Verlängerung der Sperrfrist. Soll sie es riskiere und trotzdem fahren???? 

37 Antworten

persönliche Meinung: ja (da der schein danach für länger weg sein dürfte), da sie ja anscheinend unbelehrbar ist, ist es evtl. besser für die anderen Vekehrsteilnehmer wenn man nicht mehr am verkehrsgeschehen teilnimmt.

sachliche Meinung, beim Anwalt eine rechtsauskunft holen, da dies hier mE die falsche Plattform ist (handelt sich ja um keine bagatelle)

Hi,

"nette" Nachbarn habt Ihr!!!

Woher wissen die eigentlich,dass der FS Deiner Freundin futsch ist?Wieso zeigen die Euch an?Warum fährt sie ohne FS?...

Fragen über Fragen

Ganz ehrlich,Fehler macht jeder mal aber ich werde jetzt keine Tipps geben,die evtl die Lage nur noch verschlimmern (könnten ).

Bis denne...

Zitat:

Original geschrieben von Mauzl


Hi,
 
"nette" Nachbarn habt Ihr!!!
 
Woher wissen die eigentlich,dass der FS Deiner Freundin futsch ist?Wieso zeigen die Euch an?Warum fährt sie ohne FS?...
 
Fragen über Fragen
 
Ganz ehrlich,Fehler macht jeder mal aber ich werde jetzt keine Tipps geben,die evtl die Lage nur noch verschlimmern (könnten ).
 
Bis denne...
Mir geht es nur darum, ob sie fahren kann (darf) oder nicht. Polizei hat keine Beweise,außer das das Auto das meine Freundin fährt ab und zu auf einem anderen Parkplatz steht. Und das soll nichts heißen, weil ich den Astra ja auch fahre ab und zu, wenn er auf einem anderen Parkplatz steht.

Also , fahren darf sie auf jedenfall nicht. Nicht umsonst zahlt man, wenn man den Führerschein nicht mitführt. Auch wenn das ganze sich als ein Missverstendnis herausstellt, könnte man Ihr einen Vorsatz daraus stricken. Denn dann kann sie sich nicht mehr mit "vergessen" rausreden.

Deine Freundin sollte zum Rechtsanwalt gehen.

Ist sie denn gefahren oder nicht?!🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Wallikroete


Ist sie denn gefahren oder nicht?!🙄

Bevor Macus33 sich hier vor seinen Nachbarn belastet, sollte er sein Kennzeichen löschen! Nicht das seine Nachbarn dies auf Schulteingeständnis sehen! Die Welt ist klein!😉 Vorausgesetzt sie wäre gefahren!

Sie ist natürlich nicht gefahren. Aber danke, hatte mir das mit dem Vorsatz schon gedacht, nur zu wenig Erfahrung mit dem deutschem Gesetz. Also muß ich wieder Chaufer spielen, ob ich will oder nicht 😠

Moin, moin,
 
ich weiß nur, das man auch dann wieder fahren darf wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, man aber (aus welchem Grund auch immer) den Lappen noch nicht wieder in der Brieftasche hat. Weil der Zeitraum der Sperrfrist ja bereits vor Einzug des FS (von/bis Datum) feststeht, und das Schreiben bei Verzögerung als Erklärung gilt.
 
Was eure Situation betrifft: Warum sollte deine Freundin weiterhin gesperrt sein, wenn keine Beweise vorliegen??? Im Zweifel für den Angeklagten, oder?
 
Ich kannn mir aber auch schwer vorstellen das alleine eine Anzeige (und diese nichtmals bewiesen) seitens der Nachbarn dazu führen sollte eine FS Sperre zu verhängen/verlängern, noch dazu ohne ein Wörtchen mit euch darüber gesprochen zu haben (seitens der Polizei).
 
Keine Post oder ähnliches???

Lass dir mal ein paar Tipps von jemandem geben, der mit solchen Dingen beruflich zu tun hat:

1. Wenn ein Landkreis, eine Stadt oder ein Regierungsbezirk ein Fahrverbot verhängt, dann bekommt immer das Polizeirevier, in dem die Person wohnt, Kenntnis.
Du kannst davon ausgehen, dass daher das Fahrverbot auch überwacht wird. Dazu bedarf es also keiner lieben Nachbarn. Diese kommen zur polizeilichen Überwachung höchstens dazu....

2. Bislang bewegt sich deine Freundin im Bereich von Ordnungswidrigkeiten. Sonst hätte sie kein Fahrverbot bekommen, sondern ihr wäre die Fahrerlaubnis entzogen worden. Das ist ein Unterschied.
Fährt sie während des Fahrverbotes erneut oder trotzdem, begeht sie eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG). Und dann kann ihr die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das heißt dann im Gegensatz zum Fahrverbot: Sie hat dann keinen Führerschein mehr. So, als hätte sie nie einen gehabt.
Nach einer Sperrfrist kann sie ihn dann neu beantragen. Je nach Länge der Sperrfrist mit oder ohne erneuter Prüfung.

3. Der Führerschein ist eine Urkunde, die die Fahrerlaubnis verbrieft. So lange sich diese Urkunde in amtlicher Verwahrung befindet und sie von der Ordnungsbehörde nicht wieder ausgehändigt wird (dazu zählt im Vorgriff auch die Polizei), darf sie nicht fahren. Das kannst du im Prinzip damit vergleichen, dass beim Führerschein-Neuling die bestandene Fahrprüfung allein nicht reicht sondern er erst fahren darf, wenn ihm die Urkunde Füherschein ausgehändigt wird.

4. Das reine Nicht-Mitführen eines Füherscheins bewegt sich im Verwarnungsgeld-Bereich. Diese geringfügige Ordnungswidrikeit hat aber nichts damit zu tun, dass der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist. Dieser Tatbestand deckt die Fälle ab, in denen jemand seinen Lappen schlicht vergessen o. ä. hat.
Dieser Fall trifft für deine Freundin nicht zu!

Fazit nach all dieser Schlauschnackerei: Auto stehen lassen und zum Anwalt gehen.

Gruß
jocop

Nochmal thx an alle !!!!! Wie gesagt, muß ja eine Zeugenaussage bei der Polizei machen und denke damit wird sich das dann auch erledigt haben.
Gruß und nochmal Danke
Marcus

OT: Es wäre schön, wenn Du die standardschrift des Forums unverändert lassen könntest --> erleichtert die Lesbarkeit ungemein.

Moin,
berichte bitte mal wie es weiterging.
Danke

Mfg
DSL-OLI

Die Frage ist doch ganz einfach zu beantworten:

Wenn Sie keine Gewalt über Ihren Führerschein hat und diesen bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, dann darf sie schlichtweg nicht fahren.

Klar, bei einer Kontrolle kann man ja sagen, daß der Lappen zuhause liegt, aber das kann böse ins Auge gehen, weil die Herren ja schnell feststellen, daß der FS eingezogen wurde und noch nicht wieder zur Verfügung steht.

Solange da noch ein schwebendes Verfahren anhängig ist, würde ich es unter allen Umständen vermeiden, hier einen Blödsinn zu machen.

Und ich wäre da auch nicht so sicher, ob sich es mit Deiner Zeugenaussage so einfach 'erledigt' hat. Immerhin steht dann immer noch Aussage gegen Aussage. Letztendlich muß die Polizei sehen, welche Aussage glaubwürdiger erscheint.

Und die Frage ist tatsächlich woher die Nachbarn wissen, daß sie keinen FS hat. Diese Frage müsste nämlich auch die Polizei bei der Anzeige gestellt haben. Sonst hätten Sie die Anzeige nämlich erst gar nicht aufgenommen.

Irgendwie habe ich den Eindruck, daß es hier um was ganz anderes geht....

Zum Anwalt (spezialisiert auf Verkehrsrecht) gehen, den Sachverhalt genau und detailliert darlegen und sich beraten lassen, wie weiter vorzugehen ist. Es geht darum, unnötigen Schaden von Dir und Deiner Freundin fernzuhalten.
Wenn fahrtechnische Fehler gemacht worden sind, sind die Strafen, solange Sie sich im "Rahmen" bewegen, zu akzeptieren (persönliche Meinung). Um weiterführende verfahrenstechnische Fehler zu vermeiden und um Dich und Deine Freundin ggf. zu schützen, solltest Du vor Deiner Aussage zum Anwalt gehen. Auch hinsichtlich dessen, falls Ihr nicht das beste Verhältniss zu Euren Nachbarn habt und diese darauf bedacht sind, Euch eins auszuwischen.

Wobei zu differenzieren ist, ob Eure Nachbarn Kinder haben und in Eurer 30er Zone grundsätzlich geheizt wird.
Dann würde ich auch aktiv werden, aber zuerst einmal das Gespräch suchen und bitten, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, das kann auch mal unter 30 sein an unübersichtlichen Stellen oder wenn Kinder am Strassenrand spielen. Wenn man dann noch mitbekommt, das der Nachbar ohne Führerschein (aufgrund heizens in der 30er Zone) sogar ohne Führerschein weiterheizt, kann man eigentlich nur von grober Rücksichtlosigkeit und beinahe Vorsatz sprechen. Deshalb Anwalt.

Mal ehrlich, was soll die Kontrolle von einem stehenden Auto bringen? Da hat die Aussage eines Nachbars auch keinen Wert, Beweise werden benötigt. Ich habe selber erlebt, dass z.B. der Führerscheinbesitz erst kontrolliert wurde, nachdem der Fahrer auch das Fahrzeug gestartet hatte, ansonsten hätte es keine Bedeutung gehabt. Es sei denn, Dein Nachbar ist vielleicht im Polizeidienst (bzw. Staatsdienst), da sieht das schon anders aus. Du musst uns schon noch erklären, woher weiß Dein Nachbar vom Führerscheinentzug und vor allem wann die Strafe wirksam wurde. Vielleicht wurde aber Dein Nachbar nur routinemäßig befragt (ähnlich wie bei Ermittlung des Fahrers bei Verkehrsdelikten) und er hat ohne Arglist einfach auf die Fragen geantwortet (Freundin weg und Auto ebenfalls)? Wenn Deine Freundin und Du sich keiner Schuld bewußt ist, würde ich trotzdem eine Rechtsauskunft vor der Polizeibefragung einholen, im anderen Fall mit Sicherheit auch.

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