Führerschein weg

Opel Vectra C

Hallo zusammen...
Brauche mal ne Info!
Meine Freundin hatte jetzt 4 Wochen den Führerschein weg (2x schneller als 30 km/h). Beide Autos laufen auf mich. Sollte ihn letzte Woche wieder bekommen, aber die Polzei behält ihn ein, weil sie angeblich gefahren ist. Ein Nachbar hätte es gemeldet und als die Polizei kontrollierte, stand das Auto auf einem anderen Parkplatz als vorher (klar, ich fahre ja auch mit dem Auto). Jetzt meine Frage: Darf sie fahren? Die Sperrfrist vom Regierungspresidium ist ja abgelaufen und ich soll eine Zeugenaussage machen, ob sie gefahren ist oder nicht. Sie bekam auch keinen neuen Bescheid mit einer Verlängerung der Sperrfrist. Soll sie es riskiere und trotzdem fahren???? 

37 Antworten

Hallo!
Is ja klar das wieder so Beiträge kommen:
Selberschuld,Todesstrafe für zu schnelles fahren usw.😠🙄
Er hat ne klare Frage gestellt,wieso bekommt er dann nicht eine klare Antwort?!
Egal ob es die eigene Meinung ist,oder wie auch immer.
Ich könnte mich jedenfalls tierisch über solche Beiträge aufregen!!

@Marcus 33:
Ich würde auch zum Anwalt gehen!
Halte uns bitte auf dem laufenden,
wie die Sache sich entwickelt.
Gruß Ralle

jocop und VauZwei habens eigentlich schon schön zusammengefasst... trotzdem nochmal ein Rat von einem, der auch beruflich damit zu tun hat:
 
1. Sie sollte auf keinen Fall fahren ohne den Lappen wieder in Händen zu haben.
 
2. Geh zu einem Anwalt, und zwar bevor du eine Aussage bei der Polizei machst.
 
Soweit ich Dich verstehe, hat deine Freundin das Fahrverbot wegen des Zuschnellfahrens schon abgesessen, darum gehts also gar nicht mehr. Wenn die jetzt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet haben sollten, könnte es durchaus sein, dass im Zuge dessen der Führerschein  vorläufig eingezogen  worden ist. Wenn Du dann eine Aussage machen sollst, ist es m. E. zwingend nötig, dass man den Ermittlungsstand der Polizei vorher kennt. Akteneinsicht bekommt aber nur ein Anwalt. Nur der kann auch vernünftig beraten, was zu tun - und vor allem zu sagen - ist.
 
Gruss vom Fons

Eigentlich spielt es ja auch gar keine Rolle, ob eine Strafe abgesessen wurde oder nicht oder ob die Polizei den Lappen zurecht einbehält oder nicht.

Ohne gültige Fahrerlaubnis in Händen darf man kein Fahrzeug bewegen (für das ein FS erforderlich ist). Eigentlich ganz einfach.

Würde ich auch so sehen!

Ohne Brief kann ich kein Auto zulassen!
Ohne Schlüssel keine Tür öffnen,
und ohne Führerschein natürlich kein KFZ bewegen.

Wenn das Amt/die Polizei den Führerschein hat, ist das wirklich so, als wenn man "gar keinen" FS gemacht hat!

Das ist so, als wenn man bei ner CD auf Pause drückt.
Hab ich den Lappen wieder (in der Hand), kann ich erst wieder auf Play drücken!

(Für die, dies noch nicht verstanden haben!)

Kenne das aus eigener Erfahrung! 🙁

MFG

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Zitat:

Ohne Brief kann ich kein Auto zulassen!

Ohne Schlüssel keine Tür öffnen,

und ohne Führerschein natürlich kein KFZ bewegen.

Können natürlich schon, dürfen aber eben nicht 😉

Ich denke der Threadersteller sollte erstmal die aufgestellten Fragen beantworten, ansonsten ist das alles hier hoch spekulativ. Das ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein nicht bewegt werden darf ist ja schon geklärt.

Ich denke, um die Aufgestellten Fragen geht es hier gar nicht. Der Threadersteller wollte das hier wissen.

Zitat:

Darf sie fahren? Die Sperrfrist vom Regierungspresidium ist ja abgelaufen und ich soll eine Zeugenaussage machen, ob sie gefahren ist oder nicht. Sie bekam auch keinen neuen Bescheid mit einer Verlängerung der Sperrfrist. Soll sie es riskiere und trotzdem fahren????

Ich denke mal, es wurde schon geklärt.

Zitat:

Original geschrieben von VauZwei


Zum Anwalt (spezialisiert auf Verkehrsrecht) gehen, den Sachverhalt genau und detailliert darlegen und sich beraten lassen, wie weiter vorzugehen ist. Es geht darum, unnötigen Schaden von Dir und Deiner Freundin fernzuhalten.
Wenn fahrtechnische Fehler gemacht worden sind, sind die Strafen, solange Sie sich im "Rahmen" bewegen, zu akzeptieren (persönliche Meinung). Um weiterführende verfahrenstechnische Fehler zu vermeiden und um Dich und Deine Freundin ggf. zu schützen, solltest Du vor Deiner Aussage zum Anwalt gehen. Auch hinsichtlich dessen, falls Ihr nicht das beste Verhältniss zu Euren Nachbarn habt und diese darauf bedacht sind, Euch eins auszuwischen.
 
Wobei zu differenzieren ist, ob Eure Nachbarn Kinder haben und in Eurer 30er Zone grundsätzlich geheizt wird.
Dann würde ich auch aktiv werden, aber zuerst einmal das Gespräch suchen und bitten, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, das kann auch mal unter 30 sein an unübersichtlichen Stellen oder wenn Kinder am Strassenrand spielen. Wenn man dann noch mitbekommt, das der Nachbar ohne Führerschein (aufgrund heizens in der 30er Zone) sogar ohne Führerschein weiterheizt, kann man eigentlich nur von grober Rücksichtlosigkeit und beinahe Vorsatz sprechen. Deshalb Anwalt.
Sie ist auf der Autobahn mit 30 km/h zu schnell geblitz worden, nicht in einer 30iger Zone. Einmal Baustelle und einmal bei Tempolimit 100.

Zitat:

Original geschrieben von es.ef


Mal ehrlich, was soll die Kontrolle von einem stehenden Auto bringen? Da hat die Aussage eines Nachbars auch keinen Wert, Beweise werden benötigt. Ich habe selber erlebt, dass z.B. der Führerscheinbesitz erst kontrolliert wurde, nachdem der Fahrer auch das Fahrzeug gestartet hatte, ansonsten hätte es keine Bedeutung gehabt. Es sei denn, Dein Nachbar ist vielleicht im Polizeidienst (bzw. Staatsdienst), da sieht das schon anders aus. Du musst uns schon noch erklären, woher weiß Dein Nachbar vom Führerscheinentzug und vor allem wann die Strafe wirksam wurde. Vielleicht wurde aber Dein Nachbar nur routinemäßig befragt (ähnlich wie bei Ermittlung des Fahrers bei Verkehrsdelikten) und er hat ohne Arglist einfach auf die Fragen geantwortet (Freundin weg und Auto ebenfalls)? Wenn Deine Freundin und Du sich keiner Schuld bewußt ist, würde ich trotzdem eine Rechtsauskunft vor der Polizeibefragung einholen, im anderen Fall mit Sicherheit auch.
Laut meiner Freundin, hat die Polizei die Nachtbarn befragt. Und da das Auto anscheinend nicht da stand, haben sie wohl gesagt, das meine Freundin damit unterwegs ist. Es fragte ja auch keiner, ob zufällig mein Auto auf dem Parkplatz stand oder nicht (mein Auto stand auf dem Parkplatz, weil ich mit dem Astra unterwegs war). Es scheint also alles eine Routinefrage gewesen zu sein, da sie mit Sicherheit nicht wissen konnten, das der FS weg ist.

Würdest Du bitte Deine Schriftart ändern, sie ist verdammt schwer lesbar.

Zum Thema: Ist sie mit 30 oder gar darüber zu schnell gefahren ?

Bei 30 km/h zuviel außerhalb geschlossener Ortschaften verliert niemand den Führerschein, sofern er nicht kurz vorher schonmal auffällig geworden war.

Zitat:

Original geschrieben von Marcus33


 

Zitat:

Original geschrieben von Marcus33


 Laut meiner Freundin, hat die Polizei die Nachtbarn befragt. Und da das Auto anscheinend nicht da stand, haben sie wohl gesagt, das meine Freundin damit unterwegs ist. Es fragte ja auch keiner, ob zufällig mein Auto auf dem Parkplatz stand oder nicht (mein Auto stand auf dem Parkplatz, weil ich mit dem Astra unterwegs war). Es scheint also alles eine Routinefrage gewesen zu sein, da sie mit Sicherheit nicht wissen konnten, das der FS weg ist.
 

So hatte ich mir das auch gedacht, also kein Denuziantentum. Schon mal beruhigend für Dich, Deine Nachbarschaft ist noch halbwegs intakt.😉 Ob allerdings so eine Aussage irgendein Gewicht hat, bezweifele ich sehr stark. Deine Freundin müsst schon auf frischer Tat erwischt werden. Da sie den Führerschein nicht zurückbekommen hat würde ich das sofort über einen Anwalt klären lassen. Sicherlich kostet das etwas Geld, allerdings sparst Du wahrscheinlich unheimlich Zeit. Wer weiß, wie lange Dich (bzw. Deine Freundin) die Polizei noch hinhält. Falls Du im ADAC bist wäre eine erste Rechtsauskunft für Dich kostenlos.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Würdest Du bitte Deine Schriftart ändern, sie ist verdammt schwer lesbar.
 
Zum Thema: Ist sie mit 30 oder gar darüber zu schnell gefahren ?
 
Bei 30 km/h zuviel außerhalb geschlossener Ortschaften verliert niemand den Führerschein, sofern er nicht kurz vorher schonmal auffällig geworden war.

 @kerberos

Du gibts Dir die Antwort doch selbst, lese nochmals den Anfangsthread.😉

Stimmt, ich habe nicht vollständig gelesen.

Zweimal mit 30 km/h zu schnell. Gut daß wir hier nicht drüber diskutieren, daß man sowas sowieso nicht macht 😉

HIHO!

also versteh die aufregung nicht wirklich..
wofuer anwalt....

wenn er seiner freundin vertrauen kann (wobei man darueber philosophieren kann .. wenn sie 2x 30 km/h zu schnell war ;-) ) dann kann er wohl zur polizei ghen und sagen das er gefahren ist(wenn dem so war) .. ist ja nicht meineid.. er sagt lediglich wie es war.. somit macht er sich keiner straftat schuldig..
was soll dir der anwalt mehr erzaehlen..
das die polizei den lappen sicherlich aus "bestimmten gruenden und unter verdachtsmomenten" ohne bescheid weiter einbehalten kann.. denke ich ist nur klar oder?
um das zu widerlegen musst du halt vorstellig werden und dann kann sie den lappen wieder haben..

und wenn die polizei fragt ob das auto begrwegt wurde.. haben sie auch nciht gelogen.. sitzen warsch.. auch nicht tag und nacht am fenster uns zaehlen autos und notieren sich wer wann gefahren ist.. .

lasst die kirche im dorf...

ist lediglich ein hoppala ...

greetings

Zitat:

Original geschrieben von Genussfahrer-1


ist lediglich ein hoppala ...

Genaugenommen ist es eine Riesenfrechheit, daß der Führerschein aufgrund absolut mangelhafter Ermittlungen einfach länger einbehalten wird.

Gruß
Achim

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