- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Führerschein weg, Mofa Prüfbescheinigung?
Führerschein weg, Mofa Prüfbescheinigung?
Guten Tag, leider habe ich vor zwei Tagen meinen Führerschein verloren ich weiß jetzt noch nicht wie lange er weg ist aber angesichts von 1,41 Promille gehe ich von einem Jahr oder länger aus. Daher habe ich mich etwas schlau gemacht und herraus gefunden, dass ich mit einem Mofa-Prüfschein trotzdem Mofa fahren könnte. Nun meine Frage wo bekomme ich die Prüfbescheinigung her? Muss ich sie neu machen oder kann ich sie irgendwo beantragen und abholen da sie ja theoretisch schon in meinem Führerschein enthalten war?
Ich bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein trauriger Autofahrer der nicht Autofahren darf.
Beste Antwort im Thema
Außerdem nach einem Jahr ohne Führerschein bist du anschließend mit dem Fahrrad schneller als mit der Mofa :-)
Ähnliche Themen
22 Antworten
Würde auch das-E-Fahrrad empfehlen.
Leichenthread....glaube er fährt schon längst wieder Auto. Hat zuletzt vor 1 Jahr schon wieder Zahnriemen gewechselt. Zumindest versucht und Schraube vermurkst dabei.
Hmmm?? Mit der Volt-Zahl bekommt man seinen FS so zeitig wieder?
Regelfall wären ca. 12 Monate. Und eine MPU muss er beim ersten Mal normalerweise nicht absolvieren.
Mal nur am Rande bemerkt: Beim Fahrverbot wie auch beim Entzug der Fahrerlaubnis wird zugleich das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verboten. M.W. ist ein Mofa ein Kraftfahrzeug, wenn auch nur wenig Kraft. Also entweder E-Bike mit max. 25 km/h oder im Urteil ausdrücklich Mofas vom Fahrverbot ausnehmen.
Es wird nicht das Führen von KFZ verboten, sondern die Fahrerlaubnis entzogen. Es geht eben gerade nicht um ein Fahrverbot. Und da man für Mofas keine Fahrerlaubnis braucht, darf man Mofas fahren. Was bereits längst geklärt ist.
Schau dir die entsprechenden Gerichtsurteile an, dann können wir weiter schreiben.
Es ist ein alter, aber leicht durchschaubarer Trick, dass man immer auf Gerichtsurteile verweist, um seine Meinung angeblich belegen zu können. Wo sind sie denn, die vielen Urteile, aus denen angeblich hervorgeht, dass man nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis kein Mofa mehr fahren darf? Man darf es dann nicht, wenn es keine andere Rechtsgrundlage für das Mofafahren gibt, d.h. man benötigt eine Prüfbescheinigung oder man muss vor dem 01.04.1965 geboren sein. Und es darf kein behördliches Verbot geben, fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge zu führen.