Führerschein-Umtausch: Gilt dabei das Datum der aller ersten Ausstellung?

Hallo

Bekanntlich müssen alle Führerscheine die in D bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.

Gilt dabei das Datum der

aller ersten Ausstellung?

Oder gilt das auch wenn man sich z.B. im Jahr 2002 schon mal (freiwillig für damals ca. 50,- Euro) einen neuen Führerschein (Plastik-Karte) hat ausstellen lassen?

Danke

67 Antworten

Interessant, wie tief man da eintauchen muss. Die diversen EU-Richtlinien und Beschlüsse lasse ich jetzt mal weg. Besser ich zitiere die offizielle website der République Française:
Da steht: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1757
„Conduire en France avec un permis délivré en Europe (EEE)
Vérifié le 05 novembre 2021 - Direction de l'information légale et administrative (Premier ministre)
Vous avez un permis de conduire européen : Allemagne, Autriche, Belgique, Bulgarie, Chypre, Croatie, Danemark, Espagne, Estonie, Finlande, France, Grèce, Hongrie, Irlande, Islande, Italie, Lettonie, Liechtenstein, Lituanie, Luxembourg, Malte, Norvège, Pays-Bas, Pologne, Portugal, République tchèque, Roumanie, Slovaquie, Slovénie, Suède (ou un permis britannique délivré avant 2021) et vous vous demandez s'il est valable en France? Vous pouvez conduire en France avec ce permis tant qu'il est en cours de validité. L'échange contre un permis français n'est pas nécessaire pour conduire en France. Cette page vous explique vos droits à conduire selon que vous avez obtenu directement votre permis dans un pays européen ou en échange d'un permis délivré par un autre pays.“
So erfolgt in Frankreich die Umsetzung der von der EU beschlossenen wechselseitigen Anerkennung der nationalen Führerscheine in der EU: Ich darf mit meinem deutschen Führerschein in Frankreich legal fahren, so lange er gültig ist.
Das gilt für alle in Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellten Führerscheine. Und meiner ist bis Anfang 2033 gültig. In der Richtlinie aus 2016 stehen übrigens alle Formate aller Führerscheine der EU genau in ihrem Aussehen beschrieben, auch der alte deutsche graue Lappen.
Was wauhoo damit verwechselt, ist die Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht betreffend die Führerscheine, die in den jeweiligen eigenen Ländern ausgestellt wurden. Also z.B. wie man in Frankreich mit den französischen alten Führerscheinen umgeht, etwa bis wann man die umtauschen muss. Das müssen die Franzosen natürlich selber gesetzlich regeln, aber diese Regelungen betreffen natürlich nur die Franzosen selber bzw. ihre französischen Führerscheine (oder ggfs. bei Dauerwohnsitz von Ausländern in Frankreich auch diese). Und hier in Frankreich gilt übrigens, dass die alten französischen Führerscheine zwar bei bestimmten Vorfällen wie etwa Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. umzutauschen sind, aber im Allgemeinen gelten sie alle (!), also auch die alten französischen rosa Lappen, bis 2033!

Gut, dass wir mal drüber gesprochen haben.

Es gibt in Frankreich nicht die aus Deutschland bekannte Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Beides heißt "permis de conduire". Worauf sich der Status "en cours de validité" bezieht, geht also aus dem zitierten Text nicht hervor.

Im Ergebnis stimme ich aber zu. Außerdem wäre es bei einer nicht mehr gültigen Fahrerlaubnis so selbstverständlich, dass man nicht mehr fahren darf, dass man es gar nicht hätte erwähnen müssen.

Die einmal erworbene Fahrerlaubnis ist ja ein Leben lang gültig, bis sie von
einer Institution entzogen wird oder selbst beendet wird.

Es ist egal ob Papier als Dokument, oder Plastik, hast du es verloren
bist immer noch im Besitz einer Fahrerlaubnis, nur das Dokument liegt halt
nicht vor.

Tom

Ja, das ist so weit schon klar. Du weißt aber nicht, wie es in anderen Ländern gehandhabt wird, wenn alleine das Dokument, also der Führerschein, ungültig geworden ist. Es gibt Länder, die schon lange eine beschränkte Gültigkeit für die Dokumente haben. Und dann kann man nicht davon ausgehen, dass das wie in Deutschland bei einem vergessenen Führerschein gesehen wird, also als eine geringfügige OWi, die 10 Euro kostet. Es kann sein, dass du dann im jeweiligen Land gar nicht fahren darfst.

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Zitat:

@speedrs4 schrieb am 21. Juli 2022 um 18:37:52 Uhr:


Die einmal erworbene Fahrerlaubnis ist ja ein Leben lang gültig,

Das ist übrigens auch in Deutschland spätestens seit 1999 in signifikantem Umfang falsch.

bei mir ist das so 😉

Tom

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. Juli 2022 um 19:58:28 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 21. Juli 2022 um 18:37:52 Uhr:


Die einmal erworbene Fahrerlaubnis ist ja ein Leben lang gültig,
Das ist übrigens auch in Deutschland spätestens seit 1999 in signifikantem Umfang falsch.

Zitat:

@Rockville schrieb am 21. Juli 2022 um 18:03:06 Uhr:


Es gibt in Frankreich nicht die aus Deutschland bekannte Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Beides heißt "permis de conduire". Worauf sich der Status "en cours de validité" bezieht, geht also aus dem zitierten Text nicht hervor.

Von der Sache her unterscheiden die Franzosen sehr wohl. Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt eine Geldstrafe bis 4500 €, fahren nur ohne das Dokument vorzeigen zu können kostet bis zu € 38. Man muss allerdings einen vergessenen permis innerhalb von 5 Tagen bei der Gendarmerie vorzeigen. Wenn nicht - teuer.

Was die Gültigkeit des Dokuments angeht, die ist ja nur gegeben, wenn auch die tatsächliche Fahrerlaubnis für das genutzte Fahrzeug gegeben ist. Bei Ausländern ist das natürlich nicht ad hoc kontrollierbar, daher können etwa französische Polizisten nur das Dokument prüfen. Man sollte es daher IMMER dabei haben.

Grundsätzlich können Polizisten in anderen EU-Staaten durchaus über EUCARIS prüfen ob eine deutsche FE vorliegt.

Allerdings nur bei solchen FE die im zentralen Register gespeichert sind. Genau das ist ja einer der Gründe für die Umtauschpflicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Juli 2022 um 10:25:17 Uhr:


Grundsätzlich können Polizisten in anderen EU-Staaten durchaus über EUCARIS prüfen ob eine deutsche FE vorliegt.

Allerdings nur bei solchen FE die im zentralen Register gespeichert sind. Genau das ist ja einer der Gründe für die Umtauschpflicht.

Genau, das klappt nicht immer. Z.B. meine Fahrerlaubnis ist wohl nicht zentral erfasst, selbst die deutsche Polizei konnte den alten Lappen bei einer Kontrolle nicht verifizieren (haben mich aber dann doch fahren lassen).

Zitat:

@Minzestrauch schrieb am 17. Juli 2022 um 10:23:34 Uhr:


Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum VOR 1999 gilt das Geburtsdatum des Inhabers, bei Führerscheinen AB 1999 das Ausstellungsdatum des Dokuments für die Umtauschfrist.

Ich habe es immer noch nicht verstanden, Sorry…
Ich habe meinen Führerschein am 15.06.1998, den rosanen aus Papier.
In den 2000er Jahren hatte ich schon auf Karte umgestellt. Also gilt für mich ja nicht das Ausstellungsdatum vor 1999 und nur mein Geburtsdatum?
Dazu kommt noch, das ich seit November 2018 wiederum einen neuen Kartenführerschein bekam aufgrund einer Änderung des Vornamens.
Wann also muss ich da nun etwas tauschen?
Ich kapiere es nicht.
Auf der Vorderseite steht:
4a: 28.11.18
4b: 27.11.33 also muss ich dann tauschen? Bzw. neu beantragen, weil Karte ist es ja schon.

Ganz einfach: Dein Führerschein, also die Plastikkarte, hat ja bereits das ganz aktuelle Format, und er gilt daher 15 Jahre ab Ausstellungsdatum.
4a ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins (der Plastikkarte),
4b ist das Ablaufdatum, bis zu dem er dann umgetauscht werden muss.
Also Du musst Dich erst 2033 darum wieder kümmern.

Zitat:

@Minzestrauch schrieb am 24. Juli 2022 um 17:15:58 Uhr:


Ganz einfach: Dein Führerschein, also die Plastikkarte, hat ja bereits das ganz aktuelle Format, und er gilt daher 15 Jahre ab Ausstellungsdatum.
4a ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins (der Plastikkarte),
4b ist das Ablaufdatum, bis zu dem er dann umgetauscht werden muss.
Also Du musst Dich erst 2033 darum wieder kümmern.

Super ganz lieben Dank für die Erklärung. Ich hatte das schon x mal gelesen und bin da nicht hinter gestiegen. Hätten die anstatt 4b, Ablaufdatum geschrieben hätte ich es kapiert.
Also Danke nochmals

Google hätte es gewusst wenn man nach 4b sucht.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 24. Juli 2022 um 17:34:49 Uhr:


Google hätte es gewusst wenn man nach 4b sucht.

Tja, und ich habe halt das Forum bemüht und nicht google. Und das aus einem persönlichen Grund heraus. Und da bereits ein Thread bestand mit der Frage…
Und Minzestrauch hat es mir ja erklärt. Ganz selbstlos…

Hi

Es ist schon seltsam, hier geht,s um die alten Papier Lappen und dann tauchen hier
Fragen zur Plastikkarte auf.

Tom

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