Führerschein umschreiben notwendig?

Hallo liebe Leute,

ich habe 1995 meinen Motorradführerschein (damals 1a) gemacht und habe mir diesen allerdings niemals auf Klasse 1 (jetzt Klasse A, glaube ich) umschreiben lassen. Habe noch den rosa Lappen und nicht den neuen im Scheckkartenformat.

Früher war es ja so, dass man sich nach 2 Jahren die Klasse 1 eintragen lassen konnte. Wie es heute ist, konnte ich aber leider nicht eindeutig per Google in Erfahrung bringen.

Weiss jemand, ob ich mit dem alten (rosa) Führerschein offene Motorräder / Roller > 27 PS bereits fahren kann oder ich mir dazu den neuen, kleinen Führerschein besorgen muss? Oder geht das vielleicht heutzutage gar nicht mehr so einfach? Ich habe keinen Plan...

Bin für jede Info dankbar.

Bereits besten Dank im Voraus,

Ingo

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin



Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Da muss ich aber widersprechen, ich habe meine Führerscheinprüfung vor dem 18. Geburtstag bestanden und dann am 18. abgeholt, dabei wurde dann per Aufkleber und Stift oben links das aktuelle Datum eingetragen. Bei Klasse B war nur ein Sternchen eingetragen.🙂😉

Ich hab meinen auch bei der Führerscheinstelle geholt und da ist ein Aufkleber drauf.

Das liegt wohl daran das sie nicht wusten wann die Prüfung sein sollte, habs ja vorher beantragt.

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Da muss ich aber widersprechen, ich habe meine Führerscheinprüfung vor dem 18. Geburtstag bestanden und dann am 18. abgeholt, dabei wurde dann per Aufkleber und Stift oben links das aktuelle Datum eingetragen. Bei Klasse B war nur ein Sternchen eingetragen.🙂😉

Weil er schon vorher (!) ausgestellt war

und

es nur eine Klasse war.

Bei Klasse B und A gleichzeitig bzw. BF17 und A -> geht es nicht mit dem Sternchen und der handschriftlichen Ergänzung. Siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Ich hab meinen auch bei der Führerscheinstelle geholt und da ist ein Aufkleber drauf.
Das liegt wohl daran das sie nicht wusten wann die Prüfung sein sollte, habs ja vorher beantragt.

Eingetragen wird wann du den Führerschein bestanden hast bzw. wann er frühestens gilt (z.B. ab 18) oder - z.B. bei einer Umschreibung aus dem Ausland - wann er abgeholt wurde.

Wann jemand bestanden hat wissen sie erst dann, wenn sie es per Bescheinigung erhalten. Daher können sie auch nichts vordatieren.

Grüße, Martin

Hallo ihr Lieben,

die Ausgangsfrage war: Muss ich meinen rosa Lappen umschreiben?
Die Diskussion wurde leider 3 Monate zu früh geführt. Führerschein-Reform am 18.01.2013.

Ich habe auch noch einen rosa Lappen mit Klasse 1a, also bis 27 PS.
Mit der Reform 2013 wurden automatisch alle bestehenden Klassen in die neuen Klassen umgewandelt. Siehe §6 (6) FeV i.V.m. Anlage 3. Wer also bis 1999 die Klasse 1a hatte, darf künftig auch alle Motorräder der Klasse A (unbeschränkt) fahren. Das hat mir auch die Führerscheinstelle bestätigt.
Natürlich gilt das nur für Deutschland, im Ausland könnte man einen neuen Lappen benötigen.
Ein neuer Lappen ist dafür NICHT notwendig!

Zitat:

Original geschrieben von Grompf


Hallo ihr Lieben,

die Ausgangsfrage war: Muss ich meinen rosa Lappen umschreiben?
Die Diskussion wurde leider 3 Monate zu früh geführt. Führerschein-Reform am 18.01.2013.

Ich habe auch noch einen rosa Lappen mit Klasse 1a, also bis 27 PS.
Mit der Reform 2013 wurden automatisch alle bestehenden Klassen in die neuen Klassen umgewandelt. Siehe §6 (6) FeV i.V.m. Anlage 3. Wer also bis 1999 die Klasse 1a hatte, darf künftig auch alle Motorräder der Klasse A (unbeschränkt) fahren. Das hat mir auch die Führerscheinstelle bestätigt.
Natürlich gilt das nur für Deutschland, im Ausland könnte man einen neuen Lappen benötigen.
Ein neuer Lappen ist dafür NICHT notwendig!

Falsch. Den A offen hast Du schon viel früher gehabt, nämlich 2 Jahre nach bestandener Prüfung. Und das gilt nicht nur für Deutschland.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Falsch. Den A offen hast Du schon viel früher gehabt, nämlich 2 Jahre nach bestandener Prüfung. Und das gilt nicht nur für Deutschland.

Richtig. Und eigentlich sind die Beamten im Ausland angehalten, die Gültigkeit anzuerkennen und sich im Zweifelsfall zu informieren ob man die entsprechende Klasse im ausstellenden Land automatisch bekommt.

In einigen Ländern in Europa ist es nicht üblich, automatische Klassen einfach ohne Eintragung in den Papieren zu erhalten. In Deutschland hingegen schon. Daher kennt das der Beamte evtl. nicht. Je nach Lust und Zugehörigkeit in Jahren zur Exekutive. 😉

Grüße, Martin

Das mag alles richtig sein. Das heißt: Wer einen rosa Lappen mit Klasse 1a hat und ihn nicht umschreiben lässt, hat jetzt automatisch Klasse A, spart sich die 26 Euro und der Lappen ist weiterhin unbefristet gültig und nicht nur 15 Jahre.

Zitat:

Original geschrieben von Grompf


Das mag alles richtig sein. Das heißt: Wer einen rosa Lappen mit Klasse 1a hat und ihn nicht umschreiben lässt, hat jetzt automatisch Klasse A, spart sich die 26 Euro und der Lappen ist weiterhin unbefristet gültig und nicht nur 15 Jahre.

Nein.

Alle Dokumente, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind, müssen zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auch bzw. gerade der graue oder rosa Lappen.

Und: Die Klasse 1 hat man nicht jetzt automatisch, sondern schon früher automatisch 2 Jahre nach Erwerb vom 1a gehabt.

Grüße, Martin

Zitat:

Alle Dokumente, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind, müssen zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auch bzw. gerade der graue oder rosa Lappen.
Und: Die Klasse 1 hat man nicht jetzt automatisch, sondern schon früher automatisch 2 Jahre nach Erwerb vom 1a gehabt.
Grüße, Martin

Nein, meine lieber Martin, da liegst Du falsch.

Ich zitiere §6 (6) der FeV:

Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich ... auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse ...

Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Und in der Anlage 3 kann man nachlesen, dass die alte Klasse 1a jetzt automatisch die Klasse A beinhaltet. Auch wenn es auf dem Führerschein (alt, rosa oder grau) nicht vermerkt ist, hat der Inhaber automatisch die neuen Klasse, da es die alten Klassen 1 bis 5 de facto nicht mehr gibt. Der Gesetzgeber hat das bewusst so geregelt, damit kein Führerscheininhaber benachteiligt wird. Mit Einführung des Scheckkarten-Führerscheins (so Anfang der 2000er glaube ich) bekam man, wenn man 2 Jahre A (beschränkt) hatte, automatisch Klasse A. Ohne Prüfung, ohne Umschreiben. Und um ältere Führerscheininhaber nicht zu benachteiligen, hat man gesagt, dass jetzt alle Inhaber der alten Klasse 1a, die ja mindestens 14 Jahre alt sein muss, jetzt automatisch Klasse A haben. Also quasi eine Aufwertung.

Martin, ich kann deine Skepsis verstehen, denn ich fahre jetzt ein Motorrad, dessen Klasse nicht in meinem Führerschein eingetragen ist. Ein komisches Gefühl. Und doch habe ich, obwohl es nicht im Dokument eingetragen ist, kraft Gesetzes die entsprechende Fahrerlaubnis.

Falsch. Ich hab jetzt aber keinen Bock mehr. Ich gehe davon aus, dass jeder weiß, was er fahren darf.

Was du im §6 (6) der FeV gefunden hast bezieht sich auf die Gültigkeit der erteilten Klassen. Abzüglich der Regelung für LKW, aber das hast du ja sicherlich auch schon gefunden.

Was es NICHT besagt ist die Gültigkeit des Dokuments.

Das am 19.01.2033 für die »alten Lappen« Schluss ist kannst du bei nahezu jeder Website von Gemeinden und Städten nachlesen. Falls du kandidatnr2 und mir nicht glauben willst, ist das dein gutes Recht. Ändert aber nichts an der Sachlage.

Zum Lesen:

http://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1431/92_read-9226/
http://www.landkreis-osterholz.de/.../...ehrerschein--900000166-0.html
etc. etc. etc.

Google hat noch mehr für dich auf Lager wenn du weitere Quellen benötigst.

Zitat:

Original geschrieben von Grompf


Und in der Anlage 3 kann man nachlesen, dass die alte Klasse 1a jetzt automatisch die Klasse A beinhaltet. Auch wenn es auf dem Führerschein (alt, rosa oder grau) nicht vermerkt ist, hat der Inhaber automatisch die neuen Klasse, da es die alten Klassen 1 bis 5 de facto nicht mehr gibt.

Habe ich etwas anderes geschrieben? Nein. Gut. Falls du anderer Meinung bist -> noch mal mein Posting lesen.

Grüße, Martin

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