Führerschein umschreiben notwendig?

Hallo liebe Leute,

ich habe 1995 meinen Motorradführerschein (damals 1a) gemacht und habe mir diesen allerdings niemals auf Klasse 1 (jetzt Klasse A, glaube ich) umschreiben lassen. Habe noch den rosa Lappen und nicht den neuen im Scheckkartenformat.

Früher war es ja so, dass man sich nach 2 Jahren die Klasse 1 eintragen lassen konnte. Wie es heute ist, konnte ich aber leider nicht eindeutig per Google in Erfahrung bringen.

Weiss jemand, ob ich mit dem alten (rosa) Führerschein offene Motorräder / Roller > 27 PS bereits fahren kann oder ich mir dazu den neuen, kleinen Führerschein besorgen muss? Oder geht das vielleicht heutzutage gar nicht mehr so einfach? Ich habe keinen Plan...

Bin für jede Info dankbar.

Bereits besten Dank im Voraus,

Ingo

39 Antworten

Genau, deswegen hab ich so doof nachgefragt. *Auf zur Führerscheinstelle*

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Genau, deswegen hab ich so doof nachgefragt. *Auf zur Führerscheinstelle*

Hmpf, ich hab den A unbeschränkt halt noch nicht, und dass vordatiert wird kann ich mir nicht so richtig vorstellen.

Nunja, in Europa sollte es aber eigentlich kein Problem darstellen, wenn der Eintrag nicht vorhanden ist, schließlich ist der Führerschein europaweit halbwegs einheitlich. Außereuropäisch sieht es wiederum anders aus, aber da könnte man m.E. auf einen internationalen Führerschein zurückgreifen, sollte mal not am Mann sein.

Mfg shmerlin

Hä? Vordatiert wird sicher nicht. Und in Frankreich wollen die das Eingetragen haben.

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Wird bzw. wurde das Datum des A unbeschränkt, also Ausstellung plus 2 Jahre, in den Führerschein aufgenommen?

Kommt darauf an ob man den Führerschein direkt nach der Prüfung ausgehändigt bekommt -> dann ist links oben ein Aufkleber mit dem Datum. Oder ob man ihn erst zum 18ten vom Amt geschickt bekommt, dann ist das Datum - und auch das zweite Datum - bereits fest eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


In Konsequenz hieße das, ich müsste mir nach Ablauf der 2 Jahresfrist einen neuen Führerschein ausstellen lassen und darauf achten, dass A unbeschränkt mit einem Datum versehen ist, oder?

Richtig. Denn das wird dann eingetragen. Aber du kannst dir auch jetzt schon einen neuen Schein ausstellen lassen. Dann umgehst du vorläufig (!) das Ausstellen eines neuen Führerscheins mit 15 Jahre »Haltbarkeit«.

Die Kosten dürfen ca. 35 Euro nicht übersteigen, denn so viel kostet die Neuausstellung bei einer neuen Klasse.

Da es »nur« eine Aktualisierung ist -> ich vermute es wird ein wenig günstiger abgehen. Einfach die zuständige Führerscheinstelle raussuchen und anrufen. Dann weißt du es ganz genau.
_____

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Hä? Vordatiert wird sicher nicht. Und in Frankreich wollen die das Eingetragen haben.

Aber natürlich wird das zweite Datum eingetragen. Ist so üblich wenn der Führerschein erst nach der Prüfung erstellt und ausgehändigt wird. Beispielsweise wenn Klasse A beschränkt und B gemeinsam erworben werden -> Führerschein wird erst nach dem Ablegen der Prüfung von A beschränkt erstellt und alle drei Daten sind eingegeben.

Grüße, Martin

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Nein, ich meine Vordatiert. Denn es hört sich so an als ob er A noch nicht hatt, sondern erst nächstes Jahr bekommt. Also brauch er jetzt noch nicht zur Führerscheinstelle A eintragen lassen. Sonst is es ja Vordatiert. So hab ich das verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Nein, ich meine Vordatiert. Denn es hört sich so an als ob er A noch nicht hatt, sondern erst nächstes Jahr bekommt. Also brauch er jetzt noch nicht zur Führerscheinstelle A eintragen lassen. Sonst is es ja Vordatiert. So hab ich das verstanden.

Genau, ich bin im Moment nur im Besitz des beschränkten A (bis 2014) und auf meinem FS sind nur A1 und A beschränkt mit dem Datum der Prüfung versehen. Beim A unbeschränkt fehlt das Datum komplett.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Wird bzw. wurde das Datum des A unbeschränkt, also Ausstellung plus 2 Jahre, in den Führerschein aufgenommen?
Kommt darauf an ob man den Führerschein direkt nach der Prüfung ausgehändigt bekommt -> dann ist links oben ein Aufkleber mit dem Datum. Oder ob man ihn erst zum 18ten vom Amt geschickt bekommt, dann ist das Datum - und auch das zweite Datum - bereits fest eingetragen.

Ich meinte eigentlich ob es schon so gehandhabt wurde, dass im A beschränkt Führerschein das Aufstiegsdatum zum A unbeschränkt eingetragen wird (per Aufkleber oder direkt bei der Herstellung)..

Das wäre dann aber eine Vordatierung, was ich aber eher für unwahrscheinlich halte.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


In Konsequenz hieße das, ich müsste mir nach Ablauf der 2 Jahresfrist einen neuen Führerschein ausstellen lassen und darauf achten, dass A unbeschränkt mit einem Datum versehen ist, oder?
Richtig. Denn das wird dann eingetragen. Aber du kannst dir auch jetzt schon einen neuen Schein ausstellen lassen. Dann umgehst du vorläufig (!) das Ausstellen eines neuen Führerscheins mit 15 Jahre »Haltbarkeit«.

Die Kosten dürfen ca. 35 Euro nicht übersteigen, denn so viel kostet die Neuausstellung bei einer neuen Klasse.

Da es »nur« eine Aktualisierung ist -> ich vermute es wird ein wenig günstiger abgehen. Einfach die zuständige Führerscheinstelle raussuchen und anrufen. Dann weißt du es ganz genau.
_____

Das heißt also es würde auch jetzt schon bei A unbeschränkt z.B. auch der 01.01.2014 eingetragen wenn ich am 01.01.2012 meinen A beschränkt erhalten hätte?

Mfg shmerlin

Das meinte ich ja mit Vordatiert, sonst könnte man ja gleich auf den Aufkleber die beiden Daten drauf schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Nein, ich meine Vordatiert. Denn es hört sich so an als ob er A noch nicht hatt, sondern erst nächstes Jahr bekommt. Also brauch er jetzt noch nicht zur Führerscheinstelle A eintragen lassen. Sonst is es ja Vordatiert. So hab ich das verstanden.

Wenn er den A beschränkt erworben hat, hat er automatisch auch das Datum für den A unbeschränkt. Dies kann dann in den Führerschein eingetragen werden. Es wird also lediglich das Ende der Frist eingetragen.

Vordatiert wäre, wenn er z.B. mit 17 und 11 Monaten seinen Führerschein macht. Dann wird tatsächlich vordatiert -> Erwerbsdatum ist der Geburtstag und nicht der Tag an welchem tatsächlich die Prüfung stattgefunden hat.

Vordatiert != Ende der Frist.

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Das meinte ich ja mit Vordatiert, sonst könnte man ja gleich auf den Aufkleber die beiden Daten drauf schreiben.

Das geht nicht. Der Aufkleber ist immer nur für ein Datum möglich. Ergibt sich bei näherer Betrachtung von selbst.

Wer den Aufkleber für A beschränkt erhalten hat, hat daher einen Stern bei A beschränkt. Das Feld für A unbeschränkt bleibt leer.

Leer == auch kein Strich drin. Vgl. entsprechende Führerscheine:

A beschränkt erworben -> kein Eintrag bei A unbeschränkt.

Führerschein umgeschrieben, A1 nachtragen lassen (A1 im Ausland erworben) -> Stern, Datum der Umschreibung in .de wird eingetragen nicht das Datum des tatsächlichen Erwerbs im Ausland.

A direkt erworben -> beide Felder mit Stern, Datum des Erwerbs wird vom Prüfer händisch vermerkt (links oben)

Grüße, Martin

Seit heute habe ich jetzt die Karte mit den korrekten Einträgen für Erhalt der Klasse 3. Bild anbei. So muss das aussehen.

Lappen

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Nein, ich meine Vordatiert. Denn es hört sich so an als ob er A noch nicht hatt, sondern erst nächstes Jahr bekommt. Also brauch er jetzt noch nicht zur Führerscheinstelle A eintragen lassen. Sonst is es ja Vordatiert. So hab ich das verstanden.
Wenn er den A beschränkt erworben hat, hat er automatisch auch das Datum für den A unbeschränkt. Dies kann dann in den Führerschein eingetragen werden. Es wird also lediglich das Ende der Frist eingetragen.

Ich weiss wie der Ab aussieht ich hab ihn ja selbst. Und zwei jahre nach dem Datum hab ich dann A.

Das auf dem Aufkleber nur ein Datum eingetragen werden kann ist mir auch klar.

Aber ich hab noch nie einen Führerschein gesehen in dem steht: Ab 1.1.12 und A 1.1.14 und das beides fest eingetragen. Nach der Prüfung ausgehändigt. Wenn der jenige nur den Ab gemacht hatt.

Wenn man A direckt macht is natürlich beides drin Ab 1.1.12 und A1.1.12.
Jetz du wissen was ich meine?

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Aber ich hab noch nie einen Führerschein gesehen in dem steht: Ab 1.1.12 und A 1.1.14 und das beides fest eingetragen. Nach der Prüfung ausgehändigt. Wenn der jenige nur den Ab gemacht hatt.

Lesen, sehen, verstehen -> nach der Prüfung

kann

kein solcher Schein ausgehändigt werden. Direkt nach der Prüfung kann nur mit händisch eingetragenem Datum ein Schein ausgehändigt werden. Und das geht nur mit einem Datum.

Gesehen habe ich ihn nachträglich aushändigt aber schon - wie bereits erwähnt. Beispiel:

Wenn der Führerschein zusammen mit der Klasse B vor dem 18. Lebensjahr erworben wurde. Denn dann wird bei der Prüfung gar kein Führerschein ausgehändigt. Weder B noch A.

Daher: Nur weil du noch keinen gesehen hast heißt es nicht, dass es nicht existiert. Mit etwas Glück kann ich in ca. 4 Wochen wieder so ein Exemplar in den Händen halten und dann auch fotograpixeln:

BF17 erworben, aktuell ist A beschränkt am werden. Sollte die Prüfung in einer Woche bestanden sein -> 3 Wochen vor dem 18. Geburtstag.

Dann gibt es die Klassen B und A beschränkt sowie A unbeschränkt direkt eingetragen - ohne Aufkleber oben links.

Grüße, Martin

Dann wurde der Führerschein ja nach der Prüfung Ausgestellt.
Und ist da auch das Datum zu A eingetragen, oder ist nur die linie zwischen Ab und A nicht durchgezogen?(Ich weis ich bin Hartnäckig😁)

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Dann wurde der Führerschein ja nach der Prüfung Ausgestellt.

Nach der Prüfung

ausgehändigt

ist für mich: Prüfer übergibt den Schein am Prüfungsende.

Nach der Prüfung ausgestellt ist für mich: Schein ist bei der Führerscheinstelle abzuholen, am Prüfungsende gibt es nur die Prüfungsbescheinigung.

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Und ist da auch das Datum zu A eingetragen, [...]

Bei »ausgestellt«: Ja.

Bei »ausgehändigt«: Nein. Stern bei A beschränkt, leeres Feld bei A unbeschränkt -> siehe verlinkter Schein im schon vorhandenen Posting.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Und ist da auch das Datum zu A eingetragen, [...]
Bei »ausgestellt«: Ja.

Bei »ausgehändigt«: Nein. Stern bei A beschränkt, leeres Feld bei A unbeschränkt -> siehe verlinkter Schein im schon vorhandenen Posting.

Grüße, Martin

Da muss ich aber widersprechen, ich habe meine Führerscheinprüfung vor dem 18. Geburtstag bestanden und dann am 18. abgeholt, dabei wurde dann per Aufkleber und Stift oben links das aktuelle Datum eingetragen. Bei Klasse B war nur ein Sternchen eingetragen.🙂😉

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Dann wurde der Führerschein ja nach der Prüfung Ausgestellt.
Nach der Prüfung ausgehändigt ist für mich: Prüfer übergibt den Schein am Prüfungsende.

Nach der Prüfung ausgestellt ist für mich: Schein ist bei der Führerscheinstelle abzuholen, am Prüfungsende gibt es nur die Prüfungsbescheinigung.

Consens!

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von Winki 83


Und ist da auch das Datum zu A eingetragen, [...]
Bei »ausgestellt«: Ja.

Bei »ausgehändigt«: Nein. Stern bei A beschränkt, leeres Feld bei A unbeschränkt -> siehe verlinkter Schein im schon vorhandenen Posting.

Grüße, Martin

Aha.

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