Führerschein
Hallo
ich habe mal gehört das man mit einem ganz alten 3er auch Moppeds bis 250ccm fahren darf.
Nun meine Fragen
1) gehts?
2) Von wann muss der Schein sein?
Schonmal besten Dank vorraus
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von NIKO 1412
Mein alter Herr hatte "damals" auch mit dem Autoführerschein eine 250er NSU Max gefahren.
Ob er das nach heutigem Recht noch dürfte ?
Aber das mit dem Bestandsschutz müsste ja noch so sei, oder ?
Selbstverständlich dürfte er noch.
Der Bestandsschutz gilt nach wie vor.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Richtig, Drahkke! (bis auf das Datum 🙂 )
Welches Datum ist denn nun korrekt ? Mir ist schleierhaft der 01.01.1956 in Erinnerung geblieben.
Edit:
Jetzt habe ich's auch gelesen: 01.12.1954 😉
Wie ist das eigentlich, wenn so ein Führerschein umgetaucht würde in einen neuen. Sei es wegen Verlust.
Es gibt ja keine 250er Klasse mehr. Was trägt man dann ein??
Zitat:
Original geschrieben von BoyScout
Es gibt ja keine 250er Klasse mehr. Was trägt man dann ein??
Eine Klasse A mit Beschränkung auf 250 ccm Hubraum.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Sorry Männer, da seid Ihr alle ganz schön auf dem Holzweg.
Der VW-Heizer hat da schon etwas ganz richtiges im Kopf gehabt, und zu finden ist das hier: http://bundesrecht.juris.de/fev/BJNR221410998BJNE008802308.html
Und wenn wir uns mal die Tabelle genau ansehen, da finden wir unter Klasse 3, erteilt vor dem 01.12.1954, welche unbeschränkte neue Fahrerlaubnisklasse diese enthält - und das ist: Richtig A
(im Saarland gab es da eine Sonderregelung).Und hieraus folgt messerscharf: Der uralt 3´er vor 01.12.1954 erteilt, beinhaltete tatsächlich die Motorradfahrerlaubnis (Sonderregelungen nach Anlage 9 beachten)
Zwei Spalten weiter unten, finden wir dann die genannte Regelung mit A1, wenn 3 vor 01.04.1980 erteilt wurde.
Nabend
danke für den Link.
Er hat licht ins dunkle gebracht.
Schade das mein Vater seinen Schein nicht im Saaland gemacht hat.;-)
Gruß
VW-Heizer
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Wenn der stichtag passt dann dürfen sie die 125er "offen" fahren, also max. 15PS und geschwindigkeit frei 😉.
Die gedrosselten 125er dürfen sie aber auch fahren.Gruss
Maik
Wie jetzt?Wieso maximal 15PS?Die 125er haben doch gedrosselt 15 und offen 34PS oder sehe ich da was falsch?Darf man nun gedrosselte mit bis 15PS oder auch offene bis 34PS fahren?
Zitat:
Original geschrieben von dachecka0711
Wie jetzt?Wieso maximal 15PS?Die 125er haben doch gedrosselt 15 und offen 34PS oder sehe ich da was falsch?Darf man nun gedrosselte mit bis 15PS oder auch offene bis 34PS fahren?
Es gibt 125er die haben offen nicht mehr wie 15PS und dann gibt es 125er die haben offen halt mehr leistung.
Damit eine 125er als leichtkraftrad zählt darf diese in deutschland nur 15PS haben und darum geht ging es ja.
Alle 125er die mehr als die 15PS haben zählen unter motorrad und dafür braucht man teilweise sogar den a unbeschränkt schein.
@all
Die sache mit der 250ern ist mir übrigens neu, darauf ist damals ist bei der fahrlehrerschule keiner eingegangen 🙁.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
@all
Die sache mit der 250ern ist mir übrigens neu, darauf ist damals ist bei der fahrlehrerschule keiner eingegangen 🙁.Gruss
Maik
Mann lernt eben nie aus ;-)