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Führerschein sperre?

Themenstarteram 22. April 2018 um 14:04

Guten Tag!

Ich hab mal eine Frage, woher weiß ich ob ich eine Führerschein sperre habe?

Um es zu verstehen hole ich mal ein bisschen aus, und zwar bin ich mit 15 Schwarz mit meinen Roller gefahren und dazu noch mit 80 zuschnell, habe auch eine Anzeige bekommen und war vor Gericht.

Allerdings würde mir nicht gesagt das ich eine Fahrsperre habe.

Woher weiß ich jetzt ob ich eine Sperre habe oder nicht bzw wo musste ich Anrufen geschweige den hin gehen?

Beste Antwort im Thema

Schlafende Hunde würden auch bei einem Antrag auf eine Fahrerlaubnis geweckt. Denn die schauen nach (sollten sie zumindest).

Es ist entweder in der Führerscheinakte gespeichert oder nicht.

Das ist kein Geheimdienst, auch ein "Untertan" hat ein Recht auf Einsicht. (Und ein Anwalt bekäme sie sogar zugeschickt.)

So manchesmal sind da auch Fehler drin (Einträge die schon längst hätten gelöscht werden müssen), denn auch auf der Behörde arbeiten nur Menschen.

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Ich spare mir Mal das Gemecker über die ursprungstat, ich würde erstmal bei deinem lokalen Strassenverkehrsamt anrufen.

Können die keine Auskunft geben, melde dich Mal in Flensburg bei der zentralen Führerscheinstelle

Themenstarteram 22. April 2018 um 14:12

ok muss ich bei der Alten Führerscheinstelle dann anrufen weil ich umgezogen bin oder bei der Jetztigen oder ist das egal?

Zitat:

@McTavish348 schrieb am 22. April 2018 um 16:12:03 Uhr:

ok muss ich bei der Alten Führerscheinstelle dann anrufen weil ich umgezogen bin oder bei der Jetztigen oder ist das egal?

Das ist egal ... die sprechen miteinander!

"Hin gehen" könntest du zur Führerscheinstelle bei der Zulassungsbehörde

(je nach Bundesland also Landratsamt oder Straßenverkehrs-Amt).

"Schriftlich" würdest du wahrscheinlich fündig werden durch Anforderung einer Selbstauskunft von der Verkehrssünder-Datei des Bundeszentralregisters in Flensburg. Dann wüsstest du auch gleich, ob du dort noch Punkte gebunkert hast.

"Anrufen" kannst du nirgendwo, wenn du eine Auskunft möchtest, wegen des Datenschutzes. Sonst könnte ja sonst wer Auskünfte über dich einholen.

Oh ich sehe gerade, da waren einige User schneller als ich mit meiner umfangreicheren Antwort.

Wenn die aktuelle FS-Stelle bei der früher zuständigen Stelle nachfragen muss, könnte dies evtl. kostenpflichtig sein.

Eine Selbstauskunft über das Zentralregister in Flensburg ist meines Erachtens kostenfrei, so wie meine Auskunft --> diese ist aber ohne Gewähr. :)

Du warst doch vor Gericht, deshalb hast du doch auch ein schriftliches Urteil. Daraus müsste deine Frage doch auch zu beantworten sein. Wie lange ist der Verstoß denn her?

Genau.

Führerscheinsperren gibt es nicht automatisch, sondern nur nach expliziter Anordnung vom Gericht.

Wenn Dir nichts gesagt/geschrieben wurde, hast Du keine Sperre.

Wenn Du schon etwas älter und vergeßlich bist, dann vielleicht doch. ;)

Themenstarteram 22. April 2018 um 16:55

Nein bin 18 :) xD

Aber gesagt bekommen habe ich nichts und geschrieben bekommen habe ich auch nicht.

Werde morgen mal direkt bei der Behörde anrufen

@McTavish348 @tomS

Wenn das ganze mehr als 2 Jahre zurück liegt, dürftest du keine Punkte mehr haben. Nur bei einem Strafbefehl zählen die Punkte 5 Jahre. Ein StB. wäre aber für einen 15-jährigen sehr ungewöhnlich.

Ich vermute, die Sache ist amtlicherseits Schnee von gestern. Aber ein schriftliches Urteil musst du erhalten haben.

TomS, du hast, wie schon so oft, den Nagel auf den Kopf getroffen. So sollte es hier auch sein, manchmal auch ein wenig lustig, aber ohne den anderen unterhalb der Gürtellinie zu attackieren. twindance hat schon Recht gehabt mit seiner Kritik. :)

Moin MacTavish348,

ich sehe das anders als die anderen Forumsmitglieder, denn eine Führerscheinsperre wird nur verhängt, wenn Du mal eine Führerschein also eine Fahrerlaubnis gehabt hast. Du hattest ja noch nie eine.

Wenn Du z.B. mit 15 oder 17 mal ein Drogendelikt (auch Komasaufen) Fußgängerunfall im Suff oder oder.... gehabt hast, Verwarnung oder auch Sozialstunden ergeht automatisch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle deines Wohnortes.

Meldest Du Dich (die Fahrschulen machen das in der Regel für Dich) zu einer Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis an, kommt der Hiinweis an die Fahrschule oder an Dich, dass Du zur Führerscheinprüfung nicht zugelassen bist. Es liegt im Ermessen der Führerscheinstelle, Dich nach einer Stellungnahme von Dir zur Prüfung zuzulassen, ein verkehrspsychologisches Gutachten zu fordern oder weiterhin die Nichtzulassung zur Prüfung aufrecht zu erhalten. Maßgeblich dafür ist Deine Reife und charakterliche Eignung sowie dein weiterer (bisheriger)Lebensweg. Sind Auffälligkeiten durch Alkohol, Drogen etc, oder gar Straftaten, Insolvenz etc. dazu gekommen, dann war es das.

Meines Wissens nach müssen 15 Jahre nach der letzten Jugendsünde bzw. der zu Grunde liegenden Tat verstrichen sein, um auf eine MPU zur Erlangung einer Fahrerlaubnis seitens der Führerscheinstelle zu verzichten.

Einer meiner Söhne hatte mit 15 Jahren Sozialstunden aufgebrummt bekommen, mit 18 zur Prüfung nicht zugelassen, fundierte Stellungnahme geschrieben, zugelassen, Führerschein erworben. Mit 19 Drogendelikt, Fahrerlaubnis nur noch durch vollständige Ausbildung, erfolgreiche MPU und bestandene Prüfung möglich, da die letzte Tat mit 18 (Heranwachsender) erfolgte. Und es sind mehr als 15 Jahre nach dem letzten Delikt vergangen. Und er arbeitet mittlerweile als Dipl.-Psychologe, fährt Fahrrad, Bus und Bahn.

Also, wenn Du jetzt 18 bist und Führerschein fürs Auto(B) machen möchtest, hast Du definitiv ein Problem. Auskunft gibt die für Dich zuständige Führerscheinstelle. Am besten mit Personalausweis hingehen, sich vorstellen und Fragen, ob es Hinderungsgründe zur Erlangung einer Fahrerlaubnis gibt. Wenn ja, offen über den Mist, den Du verzapft hast sprechen und dann wird man Dir den rechtlichen Sachverhalt mitteilen. Oder den teuren Weg über eine Fahrschule ( zB für Führerscheinklasse AM) gehen.

Viel Erfolg

@fritzberndol @McTavish348

Bange machen gilt nicht. Lass den TE doch erst mal eine Auskunft einholen, vielleicht findet er ja noch sein damaliges schriftliches Gerichtsurteil. Falle er einen Anwalt hatte, dürfte das Urteil auch dort hinterlegt sein, ansonsten beim Gericht. Wegen solch einer Jugendsünde mit 15 wird einem normalerweise nicht gleich der Kopf abgerissen.

Also erst mal "ruhig Blut".

Allerdings!

Das "definitive Problem" sehe ich auch nicht.

"Nur" eine StVG §21 Straftat.

Oder hat fritz Akteneinsicht in diesen speziellen Fall und weiß mehr, als berichtet wurde?

@1a_Rollerdoc

Wenn er ein Urteil vom Gericht bekam, war es aber "mehr" als ein Strafbefehl. Der Strafbefehl dient der unkomplizierten Erledigung. (Und ein Gerichtsverfahren manchmal als "pädagogische Maßnahme", auch wenn ein unbürokratischer Strafbefehl möglich wäre.)

@McTavish348,@tomS

sorry, aber bange machen wollte ich nicht. Rein sachlich aufgrund der uns gewährten Akteneinsicht:

- zu schnell gefahren oder Raser?

War er mit 80Km/h über dem erlaubten Wert? Selbst wenn er nur 80 Sachen bei erlaubten 50 also 30 Km/ zu schnell war, gilt er immer noch als Raser. Also jetzt für den Besorgten : 70 waren erlaubt, er war nur 10 zu schnell, also keine Auswirkung mehr.

- schwarz gefahren beinhaltet: ohne Führerschein hier Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis

ohne Betriebserlaubnis (sein Roller lief mindest. 80 Km/h Höchstgeschwindigkeit, vermutlich selbst getunt? Wer kauft mit 15 ohne Fahrerlaubnis einen A1 Roller? Also hat er einen auf Mofa ge-drosselten Roller aufgemacht) und somit

ohne Versicherungsschutz, was weitere Straftatbestände beinhaltete.

Bei Straftaten in Verbindung mit der StVO/StVZO/StVG ist von der Führerscheinstelle immer und ausnahmslos über die charakterliche Eignung zu befinden und diese ist nicht nach 2 Jahren einfach verjährt oder von alleine wieder hergestellt. Da liegt so manches in deren Ermessen.

Bei Drogendelikten, egal ob Alkohol als legale Droge oder illegale Drogen, und die hat ja unser künftiger Führerscheinneuling nicht aufem Kerbholz, kann frühestens nach 15 Jahren von einer MPU abgesehen werden. Kann aber nicht muss! Hier kann nach 15 Jahren auch der Nachweis, dass seit dem letzten erfolgreichen Entzug ohne Rückfall 10 Jahre vergangen sind, ausreichen - da gibts eben einen Ermessensspielraum.

Nur §22 StVG, bedeutet Tilgung nach 5 Jahren, aber im Bundeszentralregister, nicht im Verkehrseignungsregister. Oder sollte ich die falsche Akte gezogen haben?

Bange machen und da teile ich eure Ansicht ist nicht ok, aber Blauäugigkeit?

Ich hoffe, dass MacTavish mit froher Nachricht seine Auskunft bekommt und hier berichtet.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es einen konkret auf einen Führerscheinbewerber wirkenden Zusammenhang zwischen Führerscheinstelle als Erlaubnisbehörde mit eigenem Regelungswerk und Amtsgericht/Staatsanwaltschaft, die diese Meldung an das Verkehrseignungszentralregister fertigt und die FSstelle abruft, gibt PUNKT

" Unterschätze nie den Rechtsstaat der Demokratie, denn er ist in Wahrheit eine Verwaltungsdiktatur"

Nun halte ich meine Klappe,

GN8

@tomS @fritzberndol

Es geht mir so wie allen anderen hier: Wir wissen es nicht! Auch nicht, ob ein Anwalt bemüht wurde, der jetzt Auskunft geben könnte. Vielleicht war die Gerichtsverhandlung auch nur ein Sühnetermin vor dem Jugendgericht, wo ein Vergleich geschlossen wurde. Oder, oder, oder......

Meines Erachtens sollen Verfahren des Jugendgerichts einen erzieherischen Charakter haben und nicht einem 15-jährigen nachhaltig die Zukunft verbauen. Dazu gehört auch ein Führerschein. Ich denke, der TE ist nun ausreichend darüber informiert, wo er sich erkundigen kann. Vielleicht teilt er uns ja das Ergebnis mal mit.

An "Fritz": Nicht falsch verstehen, deine Ausführungen sind ja auch interessant. Das mit der Akteneinsicht verstehe ich aber nicht. Hattest du Akteneinsicht in die Akte des TE oder schreibst du aus der Kenntnis über einen anderen Fall? Das würde zwar an meiner Antwort nichts ändern, aber interessant zu wissen wäre es schon. ;)

Das ganze sollte doch im Urteil stehen , wen da nichts steht Dan sollte der TE keine Sperre haben"sage ich jetzt mal so aus dem Bauch raus "

Ansonsten um auf Nummer sicher zugehen kann ich mich allen anderen nur anschließen , hol dir eine Auskunft bei deiner Führerscheinstelle ein ..........

Super fand ich ja die Führerscheinsperre mit 18 wegen Insolvenz.

 

 

edit

Na gut, ich erläutere. Man ist mit 18 Grade erst vollumfänglich geschäftsfähig. Als Minderjähriger ist man grundsätzlich nicht schuldfähig. Warum sollte man also mit 18 in insolvenz? :p

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