Führerschein sperre?
Guten Tag!
Ich hab mal eine Frage, woher weiß ich ob ich eine Führerschein sperre habe?
Um es zu verstehen hole ich mal ein bisschen aus, und zwar bin ich mit 15 Schwarz mit meinen Roller gefahren und dazu noch mit 80 zuschnell, habe auch eine Anzeige bekommen und war vor Gericht.
Allerdings würde mir nicht gesagt das ich eine Fahrsperre habe.
Woher weiß ich jetzt ob ich eine Sperre habe oder nicht bzw wo musste ich Anrufen geschweige den hin gehen?
Beste Antwort im Thema
Schlafende Hunde würden auch bei einem Antrag auf eine Fahrerlaubnis geweckt. Denn die schauen nach (sollten sie zumindest).
Es ist entweder in der Führerscheinakte gespeichert oder nicht.
Das ist kein Geheimdienst, auch ein "Untertan" hat ein Recht auf Einsicht. (Und ein Anwalt bekäme sie sogar zugeschickt.)
So manchesmal sind da auch Fehler drin (Einträge die schon längst hätten gelöscht werden müssen), denn auch auf der Behörde arbeiten nur Menschen.
24 Antworten
Zitat:
@fritzberndol schrieb am 22. April 2018 um 23:57:16 Uhr:
Bei Straftaten in Verbindung mit der StVO/StVZO/StVG ist von der Führerscheinstelle immer und ausnahmslos über die charakterliche Eignung zu befinden ...
Wo steht das?
Nimm mal eine kleine Unvorsichtigkeit, einen Unfall, gegn. Radfahrer/Fußgänger/.. verletzt (also Straftat).
Und jetzt soll zwingend die charakterliche Eignung geprüft werden?
Rechtsgrundlage bitte!
Und noch einmal: bange machen gilt nicht.
Zitat:
@tomS schrieb am 23. April 2018 um 10:46:55 Uhr:
Wo steht das?Zitat:
@fritzberndol schrieb am 22. April 2018 um 23:57:16 Uhr:
Bei Straftaten in Verbindung mit der StVO/StVZO/StVG ist von der Führerscheinstelle immer und ausnahmslos über die charakterliche Eignung zu befinden ...
Nimm mal eine kleine Unvorsichtigkeit, einen Unfall, gegn. Radfahrer/Fußgänger/.. verletzt (also Straftat).
Und jetzt soll zwingend die charakterliche Eignung geprüft werden?
Rechtsgrundlage bitte!
Und noch einmal: bange machen gilt nicht.
Kommt auf die Umstände an würde ich mal sagen, zb. wenn man öfters schon auffällig geworden ist na Dan wird schon mal die charakterliche Eignung geprüft. kann man jemanden Vorsetzt beweisen Dan wird die charakterliche Eignung geprüft, wird einem grob Fahrlässigkeit vorgeworfen und bewiesen Dan wird die charakterliche Eignung geprüft . Ist jemand erstmals in Erscheinung gedrehten, und es ist nur ein Unfall ohne ihm irgendwelche grob Fahrlässigkeit nachzuweisen na da ist es nicht zwingend erforderlich, würde ich mal so sagen als nicht Jurist......
Jetzt habe ich einen bekannten der mit einem nicht zugelassenem PKW , zu schnell mit Absicht und mit erhobenen Mittelfinger durch den Blitzer gerast ist , ich bin mal gespannt was dem dafür blüht . wenn ihr euch fragt wie konnten die ihn ermitteln .... ja er hatte sein Arbeitshemd an mit seinem Firmen Namen . und ja was soll ich sagen die Polizei hat sich nicht Lumpen lassen und ist bei seinem Chef aufgetreten....
Ich würde sagen das ist ein Fall wo es um erwiesenen vorsatzt geht. also wird wohl die charakterliche Eignung geprüft werden bei ihm neben dem was ihm wohl noch so aufgebrummt wird.
@McTavish348 und alle anderen User in diesem Thread:
Zitat: "...und zwar bin ich mit 15 Schwarz mit meinen Roller gefahren und dazu noch mit 80 zuschnell, habe auch eine Anzeige bekommen und war vor Gericht. Allerdings würde mir nicht gesagt das ich eine Fahrsperre habe.
Ich erinnere daran, dass der TE innerhalb 3 Std. nach seiner Frage noch 2 Antworten gegeben hat und danach kam nichts mehr. Ihm wurde von keiner Seite gesagt, dass er eine Fahrsperre habe.
Seine Frage war, wo er sich deswegen erkundigen könnte. Dazu wurden dem TE hinreichend Antworten gegeben.
Es sind nun eine Menge Mutmaßungen, Bauchgefühle, mehr oder weniger sachliche Kommentare und weitere Fallgeschichten zu anderen Anlässen geschrieben worden.
Ich hätte da auch noch eine Fallgeschichte anzubieten, von einem meiner früheren Patienten, dem wegen einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen worden war. Die angeordnete MPU hatte er nicht bestanden, wohl auch infolge Sprachschwierigkeiten als russischer Aussiedler. Auf meine Intervention beim Leiter der FS-Stelle hat er den FS trotzdem zurück erhalten indem er die Auflage befolgt hatte, alle 4 Wochen in meiner Praxis zur Blutabnahme zu erscheinen. Die Ergebnisse mussten dann mit entsprechenden Beurteilungen von mir an die FS-Stelle übersandt werden.
Nach unauffälligem Verlauf war die Sache nach 6 Monaten erledigt und der Mann durfte ohne irgendwelche weiteren Auflagen seinen Führerschein behalten.
Was möchte ich damit sagen?
1. Der TE ist informiert, wo er sich erkundigen kann. Damit ist das Ziel des Threads eigentlich erledigt.
Es wäre interessant, wenn der TE uns das Ergebnis mitteilen würde. Alles andere sind Nebenschauplätze.
2. Es gibt bei den Erlaubnisbehörden einen erheblichen Ermessens- und Handlungsspielraum. Es gibt sicher viele individuelle Geschichten, so dass dieser Thread, losgelöst von der Fragestellung, noch ewig fortgesetzt werden könnte mit "eigenen Wahrheiten" verschiedenster User.
PS Sollten nun insbesondere zu 2. unsachliche Kommentare folgen oder mir eine wahrheitswidrige Schilderung vorgeworfen werden, so werde ich diese ignorieren.
Es führen eben viele Wege nach Rom.
Zitat:
@Carbon30 schrieb am 24. April 2018 um 03:27:37 Uhr:
Kommt auf die Umstände an würde ich mal sagen, ...
Welche Umstände?
Du hast vorher "immer und ausnahmslos" behauptet:
Zitat:
Bei Straftaten in Verbindung mit der StVO/StVZO/StVG ist von der Führerscheinstelle immer und ausnahmslos über die charakterliche Eignung zu befinden ...
Also jetzt her mt der Rechtsgrundlage!
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@tomS --> Du hast Recht, " immer und ausnahmslos" stimmt eben nicht, zumindest was die Wahl der Maßnahmen anbelangt, wie Du meiner o.g. Antwort entnehmen kannst.
Selbst das Ergebnis einer MPU ist verwaltungsrechtlich nur "ein Vorschlag" und "keine Vorschrift" für die Erlaubnisbehörde.
Zum Verständnis ein anderes Beispiel: Wenn ein Arzt jemanden "krank schreibt" liegt die Entscheidung der Anerkennung bei der Krankenkasse, z.B. wenn sie dafür Leistungen erstatten müsste für Therapien, Lohnfortzahlung etc. Ob sich ein Sachbearbeiter sich tatsächlich über eine solche ärztliche "Empfehlung" hinwegsetzt, ist aber in der Lebenspraxis ziemlich unwahrscheinlich. 😉
Zitat:
@McTavish348 schrieb am 22. April 2018 um 18:55:28 Uhr:
Nein bin 18 🙂 xD
Aber gesagt bekommen habe ich nichts und geschrieben bekommen habe ich auch nicht.
Werde morgen mal direkt bei der Behörde anrufen
Man weckt keine schlafende hunde, wenn im Urteil nichts drin steht ist es doch gut, gehe zur Fahrschule und melde dich für ein Schein an, wenn nichts vom Amt kommt wegen Speere ist doch alles ok
Dann sollte er aber direkt in der Fahrschule nachfragen ob bei einer Ablehnung kosten auf ihn zukommen.
Schlafende Hunde würden auch bei einem Antrag auf eine Fahrerlaubnis geweckt. Denn die schauen nach (sollten sie zumindest).
Es ist entweder in der Führerscheinakte gespeichert oder nicht.
Das ist kein Geheimdienst, auch ein "Untertan" hat ein Recht auf Einsicht. (Und ein Anwalt bekäme sie sogar zugeschickt.)
So manchesmal sind da auch Fehler drin (Einträge die schon längst hätten gelöscht werden müssen), denn auch auf der Behörde arbeiten nur Menschen.
Hallo Thomas, Du hast ja wieder mal so Recht. Auch bezüglich Deiner anderen Antworten in diesem Thread habe ich Dir ein "Daumen hoch" geklickt.
Wie schrieb nochmal weiter oben der User "Fritz"? Zitat: " Unterschätze nie den Rechtsstaat der Demokratie, denn er ist in Wahrheit eine Verwaltungsdiktatur"
Dies unterschreibe ich zu 1000 (in Worten: tausend) Prozent. 😉
(at)m1959: In diesem Zusammenhang finde ich Deinen Freud´schen Verschreiber "wenn nichts vom Amt kommt wegen "Speere" ist doch alles ok" echt lustig! 🙂 🙂 🙂
Wenn man sich bei der Fahrschule anmeldet bekommt man ein schreiben das man vom LRA ausfüllen lassen muss. Wenn eine sperre besteht bekommt man von denen eh keine Freigabe.
Achja, das ist aber nicht kostenlos.