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Führerschein ohne MPU

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 23:17

Hey...

Habe auf einer Feier eine komische Geschichte gehört. Will mal versuchen sie halbwegs einfach zu erklären...

Die Mutter mit einem 18 jährigen Sohn aus erster Ehe hat wieder geheiratet. Nun hat besagter Sohn seinen Führerschein durch Alkohol am Steuer verloren und muss zur Wiedererlangung eine MPU machen.

Da hat sich die Familie überlegt, der neue Mann adoptiert den Sohn. Der bekommt dann ja auch den neuen Familiennamen... Dann macht er einfach einen neuen Führerschein, ohne MPU.

Ist das möglich?! Wird da nicht beim Einwohnermeldeamt nachgefragt?! Oder hat mir da jemand einen Bären aufgebunden..?

Fand das ganze unglaublich und fände es wirklich übel, wenn er damit durchkommt. Wobei er den Lappen auch mit neuem Namen nicht lange behalten dürfte... :rolleyes:

Gruß

milliway42

Beste Antwort im Thema
am 29. Juli 2008 um 23:31

So blöd, wie die beiden das vorstellen, sind unsere Behörden nun wirklich nicht...

Und selbst wenn er damit durchkommt, kann er ihn bei einer 'Routinekontrolle' wieder verlieren, was dann passiert bzw könnte will ich garnicht erst wissen, auf gesiebte Luft könnte man sich in so einem Fall durchaus einstellen...

Eine MPU wäre also unterm Strich die 'billigere' Lösung...

Zumal einem halbwegs begabten Fahrlehrer auffallen wird, das er schonmal eine FE hatte...

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Die Lage sieht so aus , jedenfalls bei uns : Adoption bedeutet " Annahme an Kindes statt " . Das bedeutet, daß in der EWO ( Einwohnerdatenbank ) der ursprüngliche Name weg ist. Der alte Name braucht im übrigen nirgens angegeben werden, weil es ihn sozusagen ja gar nicht gibt wegen der Adoption. Mit einem Wort : Der Trick könnte klappen solange der Betroffene nicht so dämlich ist und seinen vorigen Namen angibt. In Flensburg ist nämlich alles nach dem Hausnamen " sortiert " und solange der ursrüngliche Name nicht angegeben wird, tut sich da mal gar nichts. ( Ehe hier wieder einige Klugschwätzer ankommen: Ich arbeite täglich mit den KBA- Auskünften.) Und sollte die Sache auffliegen, bin ich mir über die Folgen noch nicht einmal so sicher, aber vielleicht kennt sich auf diesem Gebiet hier einer besser aus , z. B. ob die erschlichene Fahrerlaubnis wieder entzogen wird und ob das strafrechtliche Konsequenzen hat.Ich bin nämlich kein Fahrerlaubniserteilungsexperte, nur im Fahrerlaubnis einsammeln bestehen einige Grundkenntnisse.:D .

geile sache, ich bringe jemanden um, werde dafür verurteilt, und lasse mich kurz vor haftantritt adoptieren ;)

 

PS: um Klugscheissern vorzubeugen: sucht euch meinetwegen eine Tat aus, bei der ich eine Frist habe, die Haft anzutreten :D

am 7. August 2008 um 7:20

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Die Lage sieht so aus , jedenfalls bei uns : Adoption bedeutet " Annahme an Kindes statt " . Das bedeutet, daß in der EWO ( Einwohnerdatenbank ) der ursprüngliche Name weg ist. Der alte Name braucht im übrigen nirgens angegeben werden, weil es ihn sozusagen ja gar nicht gibt wegen der Adoption. Mit einem Wort : Der Trick könnte klappen solange der Betroffene nicht so dämlich ist und seinen vorigen Namen angibt. In Flensburg ist nämlich alles nach dem Hausnamen " sortiert " und solange der ursrüngliche Name nicht angegeben wird, tut sich da mal gar nichts. ( Ehe hier wieder einige Klugschwätzer ankommen: Ich arbeite täglich mit den KBA- Auskünften.) Und sollte die Sache auffliegen, bin ich mir über die Folgen noch nicht einmal so sicher, aber vielleicht kennt sich auf diesem Gebiet hier einer besser aus , z. B. ob die erschlichene Fahrerlaubnis wieder entzogen wird und ob das strafrechtliche Konsequenzen hat.Ich bin nämlich kein Fahrerlaubniserteilungsexperte, nur im Fahrerlaubnis einsammeln bestehen einige Grundkenntnisse.:D .

Hmmmm....das Geburtsdatum bleibt aber - und danach wird abgeglichen. Und der Führerschein ist die Bestätigung des Verwaltungsaktes der Aushändigung der Fahrerlaubnis.

Dieser Verwaltungsakt wäre unrechtens zustande gekommen und somit auch ungültig.

Munter bleiben

Jens

am 7. August 2008 um 7:26

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Und sollte die Sache auffliegen, bin ich mir über die Folgen noch nicht einmal so sicher, aber vielleicht kennt sich auf diesem Gebiet hier einer besser aus , z. B. ob die erschlichene Fahrerlaubnis wieder entzogen wird und ob das strafrechtliche Konsequenzen hat.Ich bin nämlich kein Fahrerlaubniserteilungsexperte, nur im Fahrerlaubnis einsammeln bestehen einige Grundkenntnisse.:D .

Erinnerst du dich an die Diskussion mit ausländischen Führerscheinen, die gemacht wurden, um eine MPU zu umgehen??

Das dürfte diesem wohl am nächsten kommen, wenn er erwischt werden würde, würde es mindestens auf eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinauslaufen.

Und die Eltern würden eine wegen Beihilfe bekommen...

Und dann gibts auch noch solche schönen Gesetze die verlangen, das die Angaben vor Behörden der Wahrheit entsprechen, wo das steht weiß ich nicht zum Beispiel hier im OWiG, aber 1000€ sind auch nicht wenig...

Grau ist alle Theorie..... Das Geburtsdatum nützt dir nichts, wenn der Name nicht stimmt. Und in Flensburg ist auch nicht alles Gold was glänzt, da sind teilweise z.b andere Vornamen oder Namensschreibweisen gespeichert als in den Einwohnerdateien oder örtl. Zulassungsstellen, Fehler sind bei diesem Datenwust auch unvermeidlich. Es gibt aber eine Stelle, wo nachgefragt werden kann: Beim örtlichen Familiengericht oder Standesamt, nur, wer tut das schon.....:rolleyes:

am 7. August 2008 um 7:35

In aller Regel musst Du ja einen irren Wust an Papieren für die Erteilung der FE mitbringen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man durch so einen Bauerntrick die Verwaltung umgehen kann. Dann wäre da schon ganz andere drauf gekommen.

Schon richtig, aber so leicht ist das ja nicht. Find mal ne Oma, die Dich adoptieren will. Ich suche ja schon seit Jahren eine stinkreiche Rentnerin die ich dann beerben kann, aber ich find ja keine.....:mad:

Aber ich sag ja: Ich bin kein Experte für Erteilen von Fahrerlaubnissen. Ob da nach früheren Namen gefragt wird ( Ausnahme: Geburtsname, zieht hier ja nicht ) oder nicht weiß ich nicht.

am 7. August 2008 um 7:48

Lach.....aber wenn Du - zumindest für diese FS-Geschichte - genug Teuros auf den Tisch legst und vertraglich alles regelst, werden sich Omas finde, die mit einem Mal 369 Söhne haben.

Aber so eine Oma wie Du sie suchst, hätte ich auch schon gern!

Munter bleiben!

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