Führerschein nicht abgeholt, trotzdem fahren?
Ich muss meinen Führerschein regelmäßig verlängern, um bis zu 7,5 t zu fahren (Ü50++).
Das habe ich mal wieder getan, habe die Benachrichtigung zur Abholung, hatte aber noch keine Zeit, die Karte abzuholen. Aktuell ist meine Zeit unter der Woche eher schlecht für die Abholung freizuschaufeln...
Wenn ich jetzt (an einem Wochenende) 3,5-7,5 t fahre, ist das wie Führerschein zu Hause vergessen, oder, weil noch nicht ausgehändigt, ein Fahren ohne Führerschein?
Akut gibt es keinen Grund 3,5t++ zu fahren, aber er kann spontan kommen... (Ich will einen Kleintraktor mit viel Zubehör kaufen und mit einem Gespann zu 3,5t++ abholen).
111 Antworten
Zitat:
@Florian48 schrieb am 30. Januar 2022 um 22:00:40 Uhr:
Für einen Crafter (3,5 t) und einen Anhänger (2t) brauchst du den C1E, welchen du bereits hast.
Dafür reicht sogar BE.
Beim Umschreiben der alten Klassen 2 und 3 habe ich folgende Klassen erhalten:
A1, B, C1, BE, C1E, M, L und T,
C1 mit Zusatz 171
L mit Zusatz 174, 175
https://www.fahrtipps.de/.../schluesselzahlen.php?...
die Klassen C und CE wurden auf das 50. Lebensjahr begrenzt. (Habe ich nie gebraucht und daher auch nicht verlängert)
Zitat:
@Tino0 schrieb am 31. Januar 2022 um 22:32:05 Uhr:
Führerschein muss mitgeführt werden.
Was war das denn jetzt😁
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Zitat:
@AS60 schrieb am 31. Januar 2022 um 23:49:22 Uhr:
Zitat:
@Tino0 schrieb am 31. Januar 2022 um 22:32:05 Uhr:
Führerschein muss mitgeführt werden.Was war das denn jetzt😁
Die Antwort auf die Frage vom TE ganz ganz vorne.
Zitat:
@Tino0 schrieb am 31. Jan. 2022 um 22:32:05 Uhr:
Führerschein muss mitgeführt werden
BRÜLL !!!!!
Da diskutieren wir tage- und seitenlang, dabei ist es so einfach!
Ja, und die Maske muss auch die Nase bedecken… LoL. 🙂
@new-rio-ub
Du hast aber keinen richtigen A1 erhalten, sondern das komische Notbehelf Dingsbums für Trikes und dgl. oder so mit den Schlüssel Zahlen …. ??? Irgendwas und sowieso.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 1. Februar 2022 um 18:29:05 Uhr:
Ja, und die Maske muss auch die Nase bedecken… LoL. 🙂
@new-rio-ub
Du hast aber keinen richtigen A1 erhalten, sondern das komische Notbehelf Dingsbums für Trikes und dgl. oder so mit den Schlüssel Zahlen …. ??? Irgendwas und sowieso.
125 ccm, ergab sich aus der alten Klasse 3
https://www.bussgeld-info.de/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein/
Führerschein A1: Was darf ich fahren, wenn ich den A1-Motorradführerschein mache?
Im sechsten Paragraph der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird für je Führerscheinklasse genau festgelegt, welche Fahrzeugtypen jeweils gefahren werden dürfen:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A1:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Der 125ccm-Führerschein berechtigt den Besitzer neben der Fahrt mit entsprechend großem Hubraum auch zur Führung von Trikes und anderen dreirädrigen Kraftfahrzeugen.
Mit den vorgeschriebenen 11 Kilowatt Motorleistung (ca. 15 PS) und dem festgelegten Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung, kann ein Motorrad der Klasse A1 bis zu 110 km/h schnell fahren.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 2. Februar 2022 um 07:21:57 Uhr:
125 ccm, ergab sich aus der alten Klasse 3
Nicht ganz. 125er darfst du nur fahren, wenn die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt wurde.
Laut: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/#fahr1 sind die C-Führerscheine nur 5 Jahre gültig, nicht unbegrenzt. Demnach fehlt bei mir die Zeitbegrenzung für die C-Führerscheine? Mal sehen, wie der neue Führerschein aussehen wird.
Für mich gilt: Fahrerlaubnis erteilt ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989.
Mein C1E war ohnehin nur bis 2021 gültig, vorhin schrieb ich, dass mein Führerschein bis MÄRZ gültig sei - jaja, aber letztes Jahr - aber dieses Jahr nicht mehr. :-D Demnach hätte ich aktuell keinerlei gültigen C...
Ach ja, und T hätte ich auch noch beantragen können... Kam nicht automatisch! So ein Mist (brauch ich nicht, aber wenn man einfach so eine Klasse "klaut", weil man nicht aufgepasst hat, ist auch nicht OK).
In der Tat ist aber der Gespann, den ich demnächst zu fahren gedenke, altersmäßig nicht befristet. Die Zugmaschine ist unter 3,5t (also B) und der Anhänger auch innerhalb von BE. Durch die GESAMTMASSE von über 3,5t bin ich auf 3500-7500 kg "gekommen", und habe mich damit in der Phantasie bei C1 lokalisiert.
Nach wie vor bin ich aber nicht überzeugt, dass C1 nicht auf die bezeichneten 5 Jahre bis zum nächsten Eignungstest befristet ist, selbst wenn das im Führerschein nicht eingetragen ist.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 2. Februar 2022 um 09:29:35 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 2. Februar 2022 um 07:21:57 Uhr:
125 ccm, ergab sich aus der alten Klasse 3Nicht ganz. 125er darfst du nur fahren, wenn die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt wurde.
war bei mir der Fall
Zitat:
@xis schrieb am 2. Februar 2022 um 10:05:13 Uhr:
Laut: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/#fahr1 sind die C-Führerscheine nur 5 Jahre gültig, nicht unbegrenzt. Demnach fehlt bei mir die Zeitbegrenzung für die C-Führerscheine? Mal sehen, wie der neue Führerschein aussehen wird.Für mich gilt: Fahrerlaubnis erteilt ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989.
Mein C1E war ohnehin nur bis 2021 gültig, vorhin schrieb ich, dass mein Führerschein bis MÄRZ gültig sei - jaja, aber letztes Jahr - aber dieses Jahr nicht mehr. :-D Demnach hätte ich aktuell keinerlei gültigen C...
Ach ja, und T hätte ich auch noch beantragen können... Kam nicht automatisch! So ein Mist (brauch ich nicht, aber wenn man einfach so eine Klasse "klaut", weil man nicht aufgepasst hat, ist auch nicht OK).
In der Tat ist aber der Gespann, den ich demnächst zu fahren gedenke, altersmäßig nicht befristet. Die Zugmaschine ist unter 3,5t (also B) und der Anhänger auch innerhalb von BE. Durch die GESAMTMASSE von über 3,5t bin ich auf 3500-7500 kg "gekommen", und habe mich damit in der Phantasie bei C1 lokalisiert.
Nach wie vor bin ich aber nicht überzeugt, dass C1 nicht auf die bezeichneten 5 Jahre bis zum nächsten Eignungstest befristet ist, selbst wenn das im Führerschein nicht eingetragen ist.
Wenn du meinst, dann renn weiterhin zur Verlängerung. Warum fragst du eigentlich, wenn du eigentlich alles selbst besser weißt.🙄
Zitat:
@AS60 schrieb am 2. Februar 2022 um 13:21:40 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 2. Februar 2022 um 10:05:13 Uhr:
Laut: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/#fahr1 sind die C-Führerscheine nur 5 Jahre gültig, nicht unbegrenzt. Demnach fehlt bei mir die Zeitbegrenzung für die C-Führerscheine? Mal sehen, wie der neue Führerschein aussehen wird.Für mich gilt: Fahrerlaubnis erteilt ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989.
Mein C1E war ohnehin nur bis 2021 gültig, vorhin schrieb ich, dass mein Führerschein bis MÄRZ gültig sei - jaja, aber letztes Jahr - aber dieses Jahr nicht mehr. :-D Demnach hätte ich aktuell keinerlei gültigen C...
Ach ja, und T hätte ich auch noch beantragen können... Kam nicht automatisch! So ein Mist (brauch ich nicht, aber wenn man einfach so eine Klasse "klaut", weil man nicht aufgepasst hat, ist auch nicht OK).
In der Tat ist aber der Gespann, den ich demnächst zu fahren gedenke, altersmäßig nicht befristet. Die Zugmaschine ist unter 3,5t (also B) und der Anhänger auch innerhalb von BE. Durch die GESAMTMASSE von über 3,5t bin ich auf 3500-7500 kg "gekommen", und habe mich damit in der Phantasie bei C1 lokalisiert.
Nach wie vor bin ich aber nicht überzeugt, dass C1 nicht auf die bezeichneten 5 Jahre bis zum nächsten Eignungstest befristet ist, selbst wenn das im Führerschein nicht eingetragen ist.
Wenn du meinst, dann renn weiterhin zur Verlängerung. Warum fragst du eigentlich, wenn du eigentlich alles selbst besser weißt.🙄
Gefragt habe ich, ob ich nach der offiziellen Verlängerung, also auch nach der Bezahlung des Führerscheins und nach der Benachrichtigung zur Abholung fahren darf, ohne den Führerschein tatsächlich abgeholt zu haben (quasi "Führerschein nicht dabei" ist eine Ordnungswdrigkeit, mit der ich "leben" kann, aber eine Straftat, weil Führerschein nicht abgeholt, wäre GAR nicht gut). Die Antwort ist Jein.
Die Nebenantwort ist, dass ich das, was ich vorhabe, gar nicht verlängert habe (das ist Fakt, weil ich vorhabe, BE zu fahren, und dafür gibt es bisher in KEINEM Szenario eine Eignungsprüfung).
Aber dann gibt es noch die Konfusion zu den C-Klassen... Zur meiner Konfusion tragen die konfusen Informationen auf diversen Webseiten bei.... Aber laut Webseite des bmvi:
Übergangsregelungen
Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber“
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.).
Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis).
Die geschilderte Regelung gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2. Ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE fallen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Will der Betreffende die Berechtigung behalten, muss er einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen. (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis).
Heißt:
HÄTTE ich Klasse 2 (gehabt), dann hätte ich C, dessen [so vermute ich mal] Teilmenge CE ist, also ein Nebeneintrag ohne großen Wert für C-Inhaber, und ich müsste AUCH für 3,5 t ++ tatsächlich den Arzt- und Optikercheck machen. Die Frage ist jetzt, ob ein C-Inhaber, der durch den Arzt-Check fällt, CE auch noch verliert, während der Ex-3-er Inhaber ohne Gesundheitscheck unbegrenzt CE fahren darf.... Wäre wäre Fahrradkette ((c) Loddar)
Ich HABE aber Klasse 3 (gehabt), daher endet für mich in C* "nur" das Fahren des 7,5-Tonners mit Anhängern bis so viele Tonnen, dass ich gar nicht weiß, wo ich so einen Anhänger überhaupt besorgen könnte, jedenfalls nicht bei Europcar, wo ich üblicherweise 7,5-Tonner miete. Daher ist die CE-Klasse Klasse wohl nur für gewerbliche Fahrer interessant, denen der Arbeitgeber diesen Zug vor die Füße knallt oder für Nebenjobber, die in GB als Fahrer aushelfen wollen würden (wäre IMO spannend, aber ob mir Scheff ein halbes Jahr für "Trucker-Romantik auf der Insel" freigibt?...)
Insofern hatten Viele Recht, die mir geschrieben haben, dass ich alles darf, was ich vorhabe, aber die Erklärungen hierfür musste ich mir selbst erarbeiten, weil ich sie aus dem Forum und aus den "privaten" Webseiten für nicht nachvollziehbar gehalten habe. kann an mir gelegen haben, aber es ist so: jedem Individuum müssen Dinge so erklärt werden, dass ER sie versteht, und nicht so, wie der Erklärbär es selbst verstehen würde :-D
Ich werde meinen Führerschein trotzdem alle 5 Jahre verlängern, weil ich die damit verbundene Option einfach nicht verlieren möchte. Wer weiß, wann ich sie brauche? Solange übe ich aber noch mit dem Rasentraktor und dem 200-EUR-Anhänger von eBay das Rückwärts-Rangieren, bis ich nicht mehr per Hand anheben, und korrigieren muss... Ansonsten wird es bitter mit CE, wenn ich auf dem Bock sitze, und rückwärts andocken muss... (<- das war jetzt nicht GANZ ernst gemeint, OK?)
Auf jeden Fall Danke an die, die freundlich geblieben sind, und an die, die das nicht geschafft haben: naja...
Last but not least: wenn ich meinen Führerschein abhole, werde ich die Dame dort trotzdem in ein Gespräch verwickeln.... Mal sehen, was sie sagt.