ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein nicht abgeholt, trotzdem fahren?

Führerschein nicht abgeholt, trotzdem fahren?

Themenstarteram 30. Januar 2022 um 9:14

Ich muss meinen Führerschein regelmäßig verlängern, um bis zu 7,5 t zu fahren (Ü50++).

Das habe ich mal wieder getan, habe die Benachrichtigung zur Abholung, hatte aber noch keine Zeit, die Karte abzuholen. Aktuell ist meine Zeit unter der Woche eher schlecht für die Abholung freizuschaufeln...

Wenn ich jetzt (an einem Wochenende) 3,5-7,5 t fahre, ist das wie Führerschein zu Hause vergessen, oder, weil noch nicht ausgehändigt, ein Fahren ohne Führerschein?

Akut gibt es keinen Grund 3,5t++ zu fahren, aber er kann spontan kommen... (Ich will einen Kleintraktor mit viel Zubehör kaufen und mit einem Gespann zu 3,5t++ abholen).

Ähnliche Themen
111 Antworten

Die meisten hier kennen nicht Mal den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis und sollten besser nicht mitdiskutieren

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Januar 2022 um 11:13:41 Uhr:

Wenn der Führerschein schon abgelaufen ist, würde ich nicht fahren, da Straftat. Wenn die Gültigkeit noch besteht

Liest hier eigentlich garkeiner den Eingangsbeitrag.

Die Erlaubnis wurde schon von der Behörde erteilt (wurde verlängert). Die Karte liegt auch schon fertig beim Amt wurde nur noch nicht abgeholt.

Einzig relevante Frage: Ist das Abholen bzw. Übergeben der Karte ein Teil des Genehmigungsverfahrens.

Zitat:

@nogel schrieb am 30. Januar 2022 um 11:15:26 Uhr:

Die meisten hier kennen nicht Mal den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis und sollten besser nicht mitdiskutieren

Die Fahrerlaubnis muss für die jeweilige Kraftfahrzeugklasse erworben werden.

Der Führerschein hingegen ist das amtliche Dokument, das bestätigt, dass ein*e Kraftfahrer*in über die entsprechende Erlaubnis verfügt.

Nun sollte doch die Diskussion auf breiter Basis fortgesetzt werden können. :D ;)

Der Führerschein existiert ja, du hast ihn nur nicht in der Hand. Das Abholen ist kein behördlicher Vorgang, der ist bereits abgeschlossen. Also kein Problem.

Was mich allerdings auch interessieren würde, warum muss der alte Klasse 3 Führerschein eigentlich verlängert/erneuert werden?

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 30. Januar 2022 um 11:17:00 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Januar 2022 um 11:13:41 Uhr:

Wenn der Führerschein schon abgelaufen ist, würde ich nicht fahren, da Straftat. Wenn die Gültigkeit noch besteht

Liest hier eigentlich garkeiner den Eingangsbeitrag.

Die Erlaubnis wurde schon von der Behörde erteilt (wurde verlängert). Die Karte liegt auch schon fertig beim Amt wurde nur noch nicht abgeholt.

Einzig relevante Frage: Ist das Abholen bzw. Übergeben der Karte ein Teil des Genehmigungsverfahrens.

Simples Beispiel. Neuerwerb des Führerscheins, allerdings noch nicht das Alter erreicht. Der Führerschein liegt somit fertig beim Amt, ich darf ihn jedoch erst zum Stichtag abholen. So ist es bei Verlängerung auch, ich muss die Pappe in Händen halten.

Punkt, Fertig, aus, Ende, Amen.

Gruß

Zitat:

@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 10:14:59 Uhr:

Ich muss meinen Führerschein regelmäßig verlängern, um bis zu 7,5 t zu fahren (Ü50++).

Das habe ich mal wieder getan, habe die Benachrichtigung zur Abholung, hatte aber noch keine Zeit, die Karte abzuholen. Aktuell ist meine Zeit unter der Woche eher schlecht für die Abholung freizuschaufeln...

Wenn ich jetzt (an einem Wochenende) 3,5-7,5 t fahre, ist das wie Führerschein zu Hause vergessen, oder, weil noch nicht ausgehändigt, ein Fahren ohne Führerschein?

Akut gibt es keinen Grund 3,5t++ zu fahren, aber er kann spontan kommen... (Ich will einen Kleintraktor mit viel Zubehör kaufen und mit einem Gespann zu 3,5t++ abholen).

Ich habe lange überlegt, aber welche Klasse läßt du da eigentlich verlängern, um bis zu 7,5 Tonnen zu fahren? Die alte Klasse 3 jetzige Klasse B etwa? Die braucht nicht verlängert zu werden.

Oder meinst du über 7,5 Tonnen. Das wär die alte Klasse 2.

Diese Frage habe ich mir auch gestellt im Jahr 2016, als ich meine CE verlängert habe.

 

Also, Führerscheinstelle angerufen und folgende Antwort bekommen:

In Deutschland wurde meine Fahrerlaubnis am Tag der Antragstellung verlängert. Dieses Datum stand danach auch auf der Plastikkarte. Die sehr nette Mitarbeiterin gab mir allerdings den Ratschlag, mit der abgelaufenen Karte nicht im Ausland zu fahren.

 

Ob sich daran etwas geändert hat? Mir nicht bekannt.

Zitat:

@dolofan schrieb am 30. Januar 2022 um 11:48:51 Uhr:

Diese Frage habe ich mir auch gestellt im Jahr 2016, als ich meine CE verlängert habe.

Also, Führerscheinstelle angerufen und folgende Antwort bekommen:

In Deutschland wurde meine Fahrerlaubnis am Tag der Antragstellung verlängert. Dieses Datum stand danach auch auf der Plastikkarte. Die sehr nette Mitarbeiterin gab mir allerdings den Ratschlag, mit der abgelaufenen Karte nicht im Ausland zu fahren.

Ob sich daran etwas geändert hat? Mir nicht bekannt.

Das ist mir auch nicht bekannt. Aber eine Verlängerung eines Führerscheines um Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren ist mir auch völlig neu. Ich bezweifel das ganz stark. Aber vielleicht meint der TE ja über 7,5 Tonnen. Da macht das Sinn.

am 30. Januar 2022 um 11:09

Der TE schreibt schon mehrfach 3.5 bis 7.5t, das kann kaum ein Irrtum sein?

Meinen Klasse 3-Führerschein habe ich schon gegen das Kärtchen getauscht, und die Klassen C1 (171) und C1E sind ohne zeitliche Begrenzung eingetragen.

Und mit C1E müssten alle Vorhaben des TE doch abgedeckt sein. Insofern wäre es nur Fahren ohne Führerschein.

Nur die neue Klasse CE (79 C1E>12t) endet mit meinem 50. Geburtstag. Von solchen Gespannen schreibt er aber nicht.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 30. Januar 2022 um 12:09:22 Uhr:

Der TE schreibt schon mehrfach 3.5 bis 7.5t, das kann kaum ein Irrtum sein?

Meinen Klasse 3-Führerschein habe ich schon gegen das Kärtchen getauscht, und die Klassen C1 (171) und C1E sind ohne zeitliche Begrenzung eingetragen.

Nur die neue Klasse CE (79 C1E>12t) endet mit meinem 50. Geburtstag.

Genau so ist es. Vielleicht bringt der TE ja mal Licht ins Dunkel.

Im November 2020 wurde mein rosa FS (seit 1991) auf EU-Karte umgeschrieben. Die C1/C1E Fahrerlaubnis selbst muss nicht turnusmäßig verlängert werden, jedoch die Berechtigung zum gewerblichen Einsatz (Schlüsselzahl 95, siehe Bildausschnitt).

FE C1 mit Schl.-Zahl 95.jpeg

M.E. ist die FE erst erteilt mit der Aushändigung des neuen FS.

 

Wenn ein Prüfling die Fahrprüfung ablegt, existiert der FS ja auch schon.

 

Aber bei der Aushändigung trägt der aaS das Datum hinten ein. Und das ist auch maßgeblich für die Berechnung der Probezeit!

Zitat:

@Rigero schrieb am 30. Januar 2022 um 12:14:03 Uhr:

Im November 2020 wurde mein rosa FS (seit 1991) auf EU-Karte umgeschrieben. Die C1/C1E Fahrerlaubnis selbst muss nicht turnusmäßig verlängert werden, jedoch die Berechtigung zum gewerblichen Einsatz (Schlüsselzahl 95, siehe Bildausschnitt).

Wie du sagtest. Schlüsselnummer 95. Da geht es um gewerbliche Sachen. Da war keine Rede von.

am 30. Januar 2022 um 11:23

Zitat:

@xis schrieb am 30. Januar 2022 um 10:14:59 Uhr:

Ich muss meinen Führerschein regelmäßig verlängern, um bis zu 7,5 t zu fahren (Ü50++). …

Nö. Die alte Klasse 3 fällt unter die Besitzstandswahrung und ist ohne Verlängerung auch über 50 gültig. Wenn du schon auf einen Kartenführerschein umgestellt hast, sind B, BE, C1 und C1E eingetragen, diese unbefristet gültig. Nur die CE79 muss regelmäßig verlängert werden. Und ggf. die 95, die aber nichts mit einer Führerscheinklasse zu tun hat, sondern nur den gewerblichen Einsatz ermöglicht.

Sieht dann so aus, hier mein neuer alter 3er (Lkw und Bus fehlen bei dir natürlich, wenn nur der alte 3er bestand):

Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. Januar 2022 um 11:40:43 Uhr:

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 30. Januar 2022 um 11:17:00 Uhr:

 

Liest hier eigentlich garkeiner den Eingangsbeitrag.

Die Erlaubnis wurde schon von der Behörde erteilt (wurde verlängert). Die Karte liegt auch schon fertig beim Amt wurde nur noch nicht abgeholt.

Einzig relevante Frage: Ist das Abholen bzw. Übergeben der Karte ein Teil des Genehmigungsverfahrens.

Simples Beispiel. Neuerwerb des Führerscheins, allerdings noch nicht das Alter erreicht. Der Führerschein liegt somit fertig beim Amt, ich darf ihn jedoch erst zum Stichtag abholen. So ist es bei Verlängerung auch, ich muss die Pappe in Händen halten.

Punkt, Fertig, aus, Ende, Amen.

Gruß

Was für ein NICHTargument...

Ob er in diesem Fall den Führerschein zuhause vergessen hat, oder er noch abholbereit auf dem Amt liegt ist eins. 10€ Bussgeld.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein nicht abgeholt, trotzdem fahren?