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Führerschein Klasse M Für Fahrrad Hilfsmotor 108 ccm Baujahr 1919 ???

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 5:06

Hallo,

 

Ich habe ein Fahrrad mit 108 ccm Hilfsmotor, Cyclotracteur - Baujahr 1919 - Höchstgeschwindigkeit 25 KMH

 

Im Glauben, dass für den Cyclotracteur eine ABE erforderlich sei, bin ich mit dem Cyclotracteur am Aachener TÜV gefahren.

Dort gibt es ein erfahrener Prüfer, der mir offiziell einen Auszug des Kraft & Verkehrs Rechtslexikon aus den 30er Jahren gescannt hat und mir versicherte, dass kein (KFZ Brief & ABE) Zulassungszwang für den Cyclotracteur bestünde.

 

Jetzt meine Frage, ein potenzieller Käufer fragt mir ob man dieses Fahrrad mit einem Führerschein Klasse M fahren darf??

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14 Antworten

Klasse M besagt maximal 50cm³ als Basis.

Von des Klassen her, müsste er einen A1 haben (bis 125cm³, bis 15PS,). Die Geschw. ist dabei nicht entscheident. Der Hubraum ist der Knackpunkt.

Vllt. einfach mal in deiner örtlichen Führerscheinstelle nachfragen...

Mal nebenbei: ...endgeiles Teil!:):):)

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Klasse M besagt maximal 50cm³ als Basis.

 

Von des Klassen her, müsste er einen A1 haben (bis 125cm³, bis 15PS,). Die Geschw. ist dabei nicht entscheident. Der Hubraum ist der Knackpunkt.

 

Vllt. einfach mal in deiner örtlichen Führerscheinstelle nachfragen...

Ich glaube auch das der Knackpunkt am Hubraum liegt  ;)

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von HotChiliRed

Mal nebenbei: ...endgeiles Teil!:):):)

Ja, aber schwierig zu bedienen!! :(

Zum Kuppeln muss man eine Kurbel rauf und runterschrauben

und der Vergasergriff liegt direkt am Vergaser :rolleyes:

 

Für Mofas gibt es keine Hubraumgrenze! Und mit jedem Führerschein darf man Mofa fahren.

Zwar sind moderne Mofas praktisch alle <=50ccm, weil von Kleinkraftrad abgeleitet. Aber dem muß nicht so sein.

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Für Mofas gibt es keine Hubraumgrenze! Und mit jedem Führerschein darf man Mofa fahren.

Zwar sind moderne Mofas praktisch alle <=50ccm, weil von Kleinkraftrad abgeleitet. Aber dem muß nicht so sein.

Aha, dies gibt mir wieder Mut :D

Wo könnte man 100% diese Regelung schwarz auf weiß bekommen?? :confused:

 

Ein echter Sammler möchte meinen Cyclotracteur kaufen.

Dieser Sammler ist um die 50 und hat nur ein Führerschein klasse M.

Wohnt in Berlin und fährt nur Fahrräder mit Hilfsmotoren, möchte auch nichts anderes fahren! … sozusagen ein Idealist!!

Wenn das Geschäft zustande käme, würde ich dies ausnützen, um ein Wochenende in Berlin mit meine Freundin zu verbringen ... war nämlich noch nie dort ;)

Lies dir mal beides durch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mofa

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_Hilfsmotor

Ich denke das sieht schlecht aus, aber wie schon gesagt, bei der Führerscheinstelle nachfragen...

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Für Mofas gibt es keine Hubraumgrenze! Und mit jedem Führerschein darf man Mofa fahren.

Pauschale Aussagen sind immer so 'ne Sache - und öfters mal auch falsch.

Richtig ist: Selbst wenn man den Führerschein Klasse "?" los ist, kann man noch immer mit einem Mofa am Straßenverkehr teilnehmen. Die "Mofa-Prüfbescheinigung" genügt und ist in dem Fall wieder zu erwerben (falls noch nicht vorhanden).

Alternativ hat man - wie richtig geschrieben - den Mofa-"Führerschein" automatisch mit einem beliebigen anderen Führerschein erworben.

Die Aussage es gäbe keine Hubraumbegrenzung ist jedoch verkehrt.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zwar sind moderne Mofas praktisch alle <=50ccm, weil von Kleinkraftrad abgeleitet. Aber dem muß nicht so sein.

Leider schon. Insbesondere beim "Fahrrad mit Hilfsmotor", denn dort ist der Hubraum mit maximal 30 ccm angegeben sowie die Höchstgeschwindigkeit auf 20 bzw. 25 km/h begrenzt.

Für das beschriebene Fahrzeug könnte (!) die StVRAusnV als Grundlage verwendet werden. Darin wird das "Leichtmofa" - also das "Fahrrad mit Hilfsmotor" in ccm und Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt.

Aber: Von wann ist diese Verordnung? Das das Fahrzeug älter ist als diverse Verordnungen und aktuelle Gesetze könnte es ähnlich wie bestimmte andere Fahrzeuge eine Ausnahme darstellen. Ohnehin wegen dem Zustand: Es wird ja schließlich sicherlich nicht täglich bewegt sondern als Oldtimer genutzt/zur Schau gestellt.

_____

Das es nicht so einfach mit den Leichtmofas bzw. "Fahrrädern mit Hilfsmotor" ist sieht man leider an den aktuellen Varianten vom "Velosolex", welche z.B. in der Schweiz erhältlich sind. Leider fehlt in Deutschland eine passende Erlaubnis/Einstufung. Daher müssen sie leider dort bleiben. :(

Grüße, Martin

am 31. Mai 2010 um 2:30

:eek: Schickes teil, noch alles mit Messing und so. :cool:

Erlaubt oder nicht ist eine Frage ... es muß sicherlich erst wieder ne Ausnahmegenehmigung gefunden werden, vor allem auch wegen der Versicherung.

Es kommt mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auf dem Sachbearbeiter der Ausnahmegenehmigung an ... Auslegungssache halt.

Aber ne andere Frage ist, ob die Polizei ihn wegen des Hubraumes oder um zu gucken an halten wird.

Theorisch müßte das Teil ja ein richtiges Motorradnummernschild bekommen. Ich meine aber schon ein paar gaaaaaaaaaaaaaaaanz alte Fahrräder mit Hilfsmotor gesehen zu haben mit Möff-Schild ... also mit Versicherungkennzeichen.

 

Ums Fragen wirst Du nicht drum herum kommen. Und wenn das ganze Auslegungssache ist, dann muß Berlin richtig auslegen, nicht die eigene Zulassungsstelle.

 

Viele liebe Grüße und viel Glück

 

-->GreenHeaven

am 31. Mai 2010 um 14:12

Mal ne andere Frage:

Darf man mit A/A1 einen 50ccm-Roller fahren, welcher ca. 65km/h fährt? Eintragung?

Zitat:

Original geschrieben von Tommy_Horn

Mal ne andere Frage:

Darf man mit A/A1 einen 50ccm-Roller fahren, welcher ca. 65km/h fährt? Eintragung?

Aus Sicht der Klasse des Führerscheins ein klares »ja«.

Jedoch muss das Zweirad mit seinen 50ccm dann eigentlich auch entsprechend zugelassen werden oder aufgrund von seiner Zulassung (z.B. die »gute Simme«) noch als Kleinkraftrad durchgehen.

Beispiel: Eine gedrosselte Yamaha TZR 50. Läuft in der Schweiz offen über 100 km/h, in Deutschland war sie jedoch nur auf die obligatorischen 45 km/h gedrosselt als Kleinkraftrad erlaubt.

Offen wäre sie ein Leichtkraftrad und entsprechend zuzulassen.

Grüße, Martin

am 31. Mai 2010 um 15:47

Ok, danke.

Ich werde mit meiner Simson bei 60km/h auf dem Arbeitsweg immer von einem älteren Herrn überholt, welcher einen Roller mit Versicherungskennzeichen fährt. Der macht so gute 65-70km/h, ich kann nicht annähernd mitfahren. Ich dachte nur: Älterer Herr, kein typischer Tuner, wird schon wissen was er tut.

Ich glaube bei meiner Mopedversicherungskarte auch einen optionalen Eintrag "Schneller 60km/h" gelesen zu haben..

Bei einem "Roller" moderens Baujahrs zu 99% nicht legal. Bei nem normal "offenen" Roller (50cm³ Wasserkühlung und ausreichend lange Vario) bleibst du nichtmal mit ner 70cm³ Simme dran. Mein Roller mach zwischen 105 und 115 auf dem Tacho. Bei 70 noch deutlich Vortrieb.

-------------------

Und nun?? Es ist Montag, man hätte bei der Führerscheinstelle nachfragen können...

am 1. Juni 2010 um 4:37

115 Km/h? Wie kommt das? Wieviel PS hat er denn? Das ist ja Wahnsinn... Manche 125er schaffen das nicht..

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