Führerschein Klasse 3 erworben 1979 -> C1E Über 50 Jahre nur mit Gesundheitsprüfung ?

Hallo,
ich habe meinen Führerschein Klasse 1+3 erworben 1979 im Jahr 2015 umtauschen lassen in den neuen Scheckkarten-Führerschein. Es ist auch C1E notiert. In Spalte 11 ist keine zeitliche Beschränkung eingetragen.

Jetzt gibt es aber seit 2016 eine Gesetzesänderung mit Beschränkung auf 50 Jahre oder regelmäßiger Gesundheitscheck.

Gilt für Führerscheine Klasse 3 vor 1980 eine Besitzstandswahrung, so dass ich weiterhin ( > 50 Jahre) ohne Gesundheitsprüfung fahren darf?

Hat jemand einen Link dazu ?

31 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. Februar 2019 um 21:57:45 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 26. Februar 2019 um 12:09:05 Uhr:


Das würde dann ja heißen, dass man Gespanne mit Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen und Gesamtgewicht bis 12 Tonnen uneingeschränkt fahren darf - also auch Kombinationen mit mehr als 3 Achsen? Das wäre dann ja sogar eine Verbesserung zur Klasse 3, denn mit der sind ja nur einachsige Anhänger erlaubt.

Ja, das ist eine Verbesserung zur Klasse 3.

Die greift seit dem 19. Januar 2013 auch dann, wenn man noch den alten grauen/rosa/sonstwas-Lappen hat. Von 1999 bis 2013 hätte man dafür noch auf die Plastikkarte umtauschen müssen.

Interessant. Dass das auch ohne Umtausch greift, wusste ich nicht.

Was ist mit Gespannen >12t ? Verfällt dieses Recht dann auch ohne ärztliche Untersuchung automatisch mit 50, auch wenn man noch einen alt-FS hat? Oder doch erst beim FS-Umtausch?

Die Fahrerlaubnis der Klasse "CE79" erlischt mit 50, unabhängig davon, was für ein Führerscheindokument man hat. Gleiches gilt für die Klasse C/CE bei Inhabern der alten Klasse 2.

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