Führerschein Klasse 3 erworben 1979 -> C1E Über 50 Jahre nur mit Gesundheitsprüfung ?
Hallo,
ich habe meinen Führerschein Klasse 1+3 erworben 1979 im Jahr 2015 umtauschen lassen in den neuen Scheckkarten-Führerschein. Es ist auch C1E notiert. In Spalte 11 ist keine zeitliche Beschränkung eingetragen.
Jetzt gibt es aber seit 2016 eine Gesetzesänderung mit Beschränkung auf 50 Jahre oder regelmäßiger Gesundheitscheck.
Gilt für Führerscheine Klasse 3 vor 1980 eine Besitzstandswahrung, so dass ich weiterhin ( > 50 Jahre) ohne Gesundheitsprüfung fahren darf?
Hat jemand einen Link dazu ?
31 Antworten
...was du in jedem Fall auch heute schon nicht mehr darfst sind Fahrten, die nicht in §1 Absatz 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz aufgeführt sind.
Außer du machst die Weiterbildungsschulungen von 35 Stunden alle 5 Jahre und verlängerst den C1E alle 5 Jahre mit der Schlüsselzahl 95.
...nur C1E, das ist zu wenig... mit der alten Klasse 3 müßtest du auch den CE mit der Schlüsselzahl 79 eingetragen haben.
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Ich habe die Links auch gelesen und steige jetzt auch nicht mehr durch.
Größer 7,5 to. ist für den privaten Bereich ja eh uninteressant und beruflich kann ich auf den großen LKW Führerschein verzichten, aber:
Ich bin noch keine 50, habe jetzt Klasse 2. Darf ich ohne Gesundheitsprüfung mit über 50 noch LKW bis 7,5t fahren? Auch mit Anhänger?
Zitat:
@400.000km schrieb am 18. Februar 2019 um 23:26:44 Uhr:
Ich bin noch keine 50, habe jetzt Klasse 2. Darf ich ohne Gesundheitsprüfung mit über 50 noch LKW bis 7,5t fahren? Auch mit Anhänger?
Da noch die alte klasse II vorhanden ist, gilt bis 7,5 to. Besitzstandschutz, ebenso bei Kombinationen mit Anhängern bis 12 to. (gewerblicher Güterverkehr halt mit entsprechender Weiterbildung)
Was über die 12 to. hinausgeht wäre verloren.
Das hätte man auch alles selbst herauslesen können, wenn man die Links beachtet hätte. 🙁
Zitat:
@gast356 schrieb am 18. Februar 2019 um 21:31:02 Uhr:
...was du in jedem Fall auch heute schon nicht mehr darfst sind Fahrten, die nicht in §1 Absatz 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz aufgeführt sind.Außer du machst die Weiterbildungsschulungen von 35 Stunden alle 5 Jahre und verlängerst den C1E alle 5 Jahre mit der Schlüsselzahl 95.
Das trifft aber doch nur auf Berufskraftfahrer zu? Fahrten mit einem LKW-Leihwagen fallen nicht darunter?
pes
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 22. Februar 2019 um 12:10:20 Uhr:
Das trifft aber doch nur auf Berufskraftfahrer zu? Fahrten mit einem LKW-Leihwagen fallen nicht darunter?
Das hat mit Leihfahrzeug o. Berufskraftfahrer gar nichts zu tun!
Entscheidend ist, ob das Fahrzeug für den gewerblichen Güterverkehr eingesetzt wird oder halt nicht.
Bsp.:
Betonpumpe, Kranfahrzeuge, Rettungsdienstfahrzeuge, Feuerwehr, THW, privater Umzug, ...... haben mit dem Qualifizierungsgesetz nichts am Hut.
Wahrscheinlich braucht es das auch nicht für Abschleppfahrzeuge, da bin ich mir aber nicht 100%tig sicher.
Zitat:
@Peter931 schrieb am 18. Februar 2019 um 21:21:59 Uhr:
Hallo,
ich habe meinen Führerschein Klasse 1+3 erworben 1979 im Jahr 2015 umtauschen lassen in den neuen Scheckkarten-Führerschein. Es ist auch C1E notiert. In Spalte 11 ist keine zeitliche Beschränkung eingetragen.Jetzt gibt es aber seit 2016 eine Gesetzesänderung mit Beschränkung auf 50 Jahre oder regelmäßiger Gesundheitscheck.
Gilt für Führerscheine Klasse 3 vor 1980 eine Besitzstandswahrung, so dass ich weiterhin ( > 50 Jahre) ohne Gesundheitsprüfung fahren darf?
Hat jemand einen Link dazu ?
Bei mir ist bei CE in Spalte 11 eine zeitliche Begrenzung bis zum 50. Lebensjahr eingetragen;
bei C1E ist keine zeitliche Begrenzung eingetragen.... .
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 22. Februar 2019 um 13:44:01 Uhr:
Zitat:
@Peter931 schrieb am 18. Februar 2019 um 21:21:59 Uhr:
Hallo,
ich habe meinen Führerschein Klasse 1+3 erworben 1979 im Jahr 2015 umtauschen lassen in den neuen Scheckkarten-Führerschein. Es ist auch C1E notiert. In Spalte 11 ist keine zeitliche Beschränkung eingetragen.Jetzt gibt es aber seit 2016 eine Gesetzesänderung mit Beschränkung auf 50 Jahre oder regelmäßiger Gesundheitscheck.
Gilt für Führerscheine Klasse 3 vor 1980 eine Besitzstandswahrung, so dass ich weiterhin ( > 50 Jahre) ohne Gesundheitsprüfung fahren darf?
Hat jemand einen Link dazu ?
Bei mir ist bei CE in Spalte 11 eine zeitliche Begrenzung bis zum 50. Lebensjahr eingetragen;
bei C1E ist keine zeitliche Begrenzung eingetragen.... .
Hallo @Peter931
bist du dir sicher das bei dir in der Klasse CE in Spalte 11 keine zeitliche Begrenzung eingetragen ist???
Und wie ist es bei anderen mit ähnlichen Voraussetzungen ??
Ich habe 2001 meine alten Führscheine2 und 3 umschreiben lassen.
Auf das 50 Lebensjahr wurde nur C und CE begrenzt.
die meisten der älteren Generation hier hatten früher den 3er und den 1er gemacht.
und Viele zuvor schon den 5er oder 4er .
Da gab es dann den berühmten grauen Lappen mit den Erweiterungen von 4 / 5 um 3 und 1.
Der 2er für LKW war schon eher die Ausnahme ,.. oder wurde gerne bei der Bundeswehr dazu gemacht... .
Später wurden dann die neueren Scheckkartenführerscheine beantragt, weil die grauen Lappen kaum lesbar und die Bilder ja Jugendbilder ( mit 14/15/16 Jahren erstellt) waren und bei einer Kontrolle schon gemeckert wurde.
genau, mein 2 er stammte von der Bundeswehr. Ich habe ihn Zivil nie mehr gebraucht und jetzt ist er schon eine Weile verfallen.