Führerschein Klasse 3 erworben 1979 -> C1E Über 50 Jahre nur mit Gesundheitsprüfung ?
Hallo,
ich habe meinen Führerschein Klasse 1+3 erworben 1979 im Jahr 2015 umtauschen lassen in den neuen Scheckkarten-Führerschein. Es ist auch C1E notiert. In Spalte 11 ist keine zeitliche Beschränkung eingetragen.
Jetzt gibt es aber seit 2016 eine Gesetzesänderung mit Beschränkung auf 50 Jahre oder regelmäßiger Gesundheitscheck.
Gilt für Führerscheine Klasse 3 vor 1980 eine Besitzstandswahrung, so dass ich weiterhin ( > 50 Jahre) ohne Gesundheitsprüfung fahren darf?
Hat jemand einen Link dazu ?
31 Antworten
Interessant. Wenn ich das richtig verstanden hat, bekommt man, wenn man Klasse 3 umschreiben lässt, die Klassen C1 und C1E uneingeschränkt, auch ohne Gesundheitsprüfung ab 50.
Das würde dann ja heißen, dass man Gespanne mit Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen und Gesamtgewicht bis 12 Tonnen uneingeschränkt fahren darf - also auch Kombinationen mit mehr als 3 Achsen? Das wäre dann ja sogar eine Verbesserung zur Klasse 3, denn mit der sind ja nur einachsige Anhänger erlaubt.
Oder übersehe ich da was?
Ich habe 2003 A nachgemacht und bekam dann die Scheckkarte. Bei mir steht bei C1 unter 12. 171 und hinter C1E nichts. Unter 11. habe ich nirgends Eintragungen. Klasse 3 habe ich 1996 gemacht.
Ne, ich bezog mich auf zeitliche Einschränkungen 🙂 Sorry für die missverständliche Aussage. C1 und C1E habe ich.
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Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 26. Februar 2019 um 12:31:44 Uhr:
Dann hat man dir den Bereich C, CE (jeweils mit Schlüsselzahl) unter den Tisch fallen lassen.
Nein, C bekommt man auch nicht mit Schlüsselzahl, wenn man vorher nur Klasse 3 hatte - sondern nur C1, was ja praktisch bis auf die Begrenzung auf 7,5t für das Zugfahrzeut mit C identisch ist.
Unter den Tisch gefallen ist wohl die CE 79, mit der man dreiachsige Gespanne mit Zugfahrzeug bis 7,5t auch über 12t Gesamtgewicht fahren darf. Diese FS-Klasse wird wohl nur auf Antrag in den neuen FS übernommen. Außerdem ist sie befristet bis 50, und danach braucht man dann alle 5 Jahre die übliche medizinische Untersuchung für LKW-Führerscheine.
Sollte der Bundesverkehrminister den Bundesrat-Plan verbindlich beschließen, würde das für mich bedeuten, dass ich den FS wenige Wochen vor meinem 49. Geburtstag umtauschen müsste. Da ich noch nie 7,5-Tonner mit Anhänger gefahren habe, geschweige denn mit Gespann-zGG>12t, werde ich die CE 79 wohl eher nicht beantragen, lohnt sich ja kaum bis gar nicht.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 26. Februar 2019 um 10:23:55 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 22. Februar 2019 um 13:44:01 Uhr:
Bei mir ist bei CE in Spalte 11 eine zeitliche Begrenzung bis zum 50. Lebensjahr eingetragen;
bei C1E ist keine zeitliche Begrenzung eingetragen.... .
Hallo @Peter931
bist du dir sicher das bei dir in der Klasse CE in Spalte 11 keine zeitliche Begrenzung eingetragen ist???
Und wie ist es bei anderen mit ähnlichen Voraussetzungen ??
Der TE Peter hat, soweit ich das erkenne gar keine Klasse CE.
Er schreibt nur was von C1E und da hat er unter 11 natürlich keine zeitliche Einschränkung.
Ausserdem hat er auch nie einen Klasse 2 FS gemacht.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 26. Februar 2019 um 14:03:42 Uhr:
Er schreibt nur was von C1E und da hat er unter 11 natürlich keine zeitliche Einschränkung.
"Natürlich" ist das nicht - nur wer noch die alte Klasse 3 gemacht hat, bekommt C1 und C1E ohne zeitliche Einschränkung. Bei späteren Führerscheinen sind diese Klassen genau wie C und CE bis 50 befristet - bzw bei Ersterteilung ab 2013 sogar unabhängig vom Alter auf fünf Jahre.
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. Februar 2019 um 14:00:06 Uhr:
Nein, C bekommt man auch nicht mit Schlüsselzahl, wenn man vorher nur Klasse 3 hatte - sondern nur C1, was ja praktisch bis auf die Begrenzung auf 7,5t für das Zugfahrzeut mit C identisch ist.Unter den Tisch gefallen ist wohl die CE 79, mit der man dreiachsige Gespanne mit Zugfahrzeug bis 7,5t auch über 12t Gesamtgewicht fahren darf.
Ist denn die (CE) 79 keine Schlüsselzahl?
Doch. Aber gehört halt zur Klasse CE und nicht zur Klasse C.
Die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 bekommt ein Klasse-3-Inhaber auf Antrag. Die Klasse C hingegen bekommt man nicht mit Schlüsselzahl und auch nicht ohne, wenn man nicht die Klasse 2 hatte.
Zitat:
Hallo @Peter931
bist du dir sicher das bei dir in der Klasse CE in Spalte 11 keine zeitliche Begrenzung eingetragen ist???
Und wie ist es bei anderen mit ähnlichen Voraussetzungen ??
Sorry: CE habe ich gar nicht. Hatte nur auf Spalte 11 geschaut. :-(
Eingetragen ist noch
C1E,
BE mit Ziffer 79.06,
C1 mit Ziffer 171
Hatte vorher nur Klasse 1+3. (Jahr: 03.1979)
Hast du ja vorher schon geschrieben: Du warst beim Zeitpunkt der Umschreibung schon älter als 50+5 Jahre. Du hättest also VOR der Umschreibung die Fahrtüchtigkeit ärztlich zertifizieren lassen müssen, um CE 79 noch zu bekommen.
Mit den Klassen, die du noch hast, darfst du aber weiterhin 7,5-Tonner mit Anhänger mit Gesamt-zGG des Gespannes bis 12 Tonnen fahren - und das unbeschränkt und ohne regelmäßige Untersuchungen. Nur Gespanne jenseits der 12 Tonnen zGG sind dir verwehrt.
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. Februar 2019 um 12:09:05 Uhr:
Das würde dann ja heißen, dass man Gespanne mit Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen und Gesamtgewicht bis 12 Tonnen uneingeschränkt fahren darf - also auch Kombinationen mit mehr als 3 Achsen? Das wäre dann ja sogar eine Verbesserung zur Klasse 3, denn mit der sind ja nur einachsige Anhänger erlaubt.
Ja, das ist eine Verbesserung zur Klasse 3.
Die greift seit dem 19. Januar 2013 auch dann, wenn man noch den alten grauen/rosa/sonstwas-Lappen hat. Von 1999 bis 2013 hätte man dafür noch auf die Plastikkarte umtauschen müssen.
hallo,
ich habe 1975 klasse 3 gemacht als ich gerade 18 war.
mit 20 habe ich bei der bundeswehr bce gemacht, 1978 mit 21 jahren habe ich den ce in klasse 2 in meinen
zivilen führerschein umwandeln lassen.
klasse ce ist wäre mit meinem 50. geburtstag abgelaufen, habe aber ärztliche und augenärztliche
untersuchung gemacht und deshalb die klasse 2 = ce für weitere 5 jahre behalten, das gleiche dann noch mal
an meinem 55. geburtstag, mit meinem 60. geburtstag 2017 ist die erlaubnis klasse 2 = ce
jetzt abgelaufen, aber auch vorher durfte ich nicht gewerblich lkw fahren sondern nur privat.
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 27. Februar 2019 um 11:33:37 Uhr:
..., aber auch vorher durfte ich nicht gewerblich lkw fahren sondern nur privat.
...nö, nicht nur privat. Ohne die Schlüsselzahl "95" sind alle Fahrten erlaubt, die von den Ausnahmen gem. §1 Absatz 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erfaßt sind.
§ 1 Anwendungsbereich
(1)...
(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit
1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
4. Kraftfahrzeugen, die
a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder
c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt,
6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb einer Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,
7. Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.