Führerschein für Autotransportanhänger mit Drehschemel
Moinsen,
ich habe schon einige ältere Themen durchgeschaut, da wird aber vieles zusammengeworfen und am ende blickt man kaum durch.
Es geht um Autotransportanhänger mit Drehschemel und Kugelkopfkupplung mit 3,5 T. um z.B. mit Kleinbus/SUV längere Fahrzeuge zu transportieren. Mit BE darf man ja Anhänger mit einer Achse fahren ( zwei oder drei Achsen nebeneinander zählen ja als eine, oder? ). Wenn es stimmt dann bräuchte man für solch einen Anhänger minimum C1E Klasse. Oder habe ich was falsch verstanden?
Im Internet werden viele soche Anhänger angeboten, stehen aber keine Angaben zur Führerscheinklasse. Ich habe CE Führerschein, daher würde es schon passen, aber Kumpel von mir hat nur BE. Er dürfte dann theoretisch so ein Teil nicht mehr fahren, oder? 😕😕😕
MfG Serj
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Beste Antwort im Thema
Das ist ziemlich einfach:
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen findet sich in §6 Absatz 1 FeV. (Sekundärquellen zu nutzen ergibt immer nur zusätzliche Fehlerquellen...)
Dort ist festgelegt:
Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Da steht nichts von einer Beschränkung der Achszahl oder einer Beschränkung auf Starrdeichselanhänger.
33 Antworten
Das ist ziemlich einfach:
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen findet sich in §6 Absatz 1 FeV. (Sekundärquellen zu nutzen ergibt immer nur zusätzliche Fehlerquellen...)
Dort ist festgelegt:
Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Da steht nichts von einer Beschränkung der Achszahl oder einer Beschränkung auf Starrdeichselanhänger.
Zitat:
@hk_do schrieb am 12. März 2017 um 15:58:46 Uhr:
.... sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Das mit den 3.500 kg Gab es aber nicht immer.
Meiner Meinung nach gibt es eine Besitzstandregelung.
Siehe auch:
Für Zugkombinationen der Klasse BE gilt ab 19.1.
2013 folgende Bedingung:
Die zGM des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreite
n, ansonsten ist die Klasse C1E erforderlich.
Die bis zum 19.1.2013 geltende Regelung, dass mit
der Klasse BE auch Anhänger mit einer zGM > 3,5 t
gefahren werden dürfen (z.B. sog. Mini-Sattelkfz), bleibt
den Inhabern der Klasse BE, denen diese Fahrerlaubnis
vor dem 19.1.2013 erteilt wurde, erhalten.
(Hierbei ergibt sich die Begrenzung der zGM lediglich
durch die gesetzlichen Regelungen und technischen
Grenzen der Bau- und Betriebsvorschriften der
Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO
http://www.argenkf.de/.../...nen_Stand_19-1-2013_ARGE_NKF_07_11_13.pdf
Seite 5 Punkt 5.
Genau so hab ich es damals auch gelernt, aber wäre ja langweilig wenn sich im Fahrerlaubnisrecht nicht dauernd was ändern würde 😉
Wusste doch dass ich auch größere Hänger fahren darf.
Zitat:
@Tanea schrieb am 13. März 2017 um 18:39:26 Uhr:
Das mit den 3.500 kg Gab es aber nicht immer.
Meiner Meinung nach gibt es eine Besitzstandregelung.
Richtig, siehe Anlage 3 Tabelle A II Nr. 5 in.V.m. Anlage 9 Abschnitt B Nr. 129 (Schlüsselnummer 79.06)