Führerschein durch Alkohol weg, nach 15 Jahren gibt es ihn einfach so zurück?!
Hallo,
ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:
Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.
Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".
Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.
Beste Antwort im Thema
Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.
211 Antworten
Schuldzuweisung?
Es ist doch offensichtlich, dass hinter behördlichen "Verfahrensweisen" Methode steckt!
Dass kann ich auf Grund verschiedenster Erfahrungen in den vergangenen 45 Jahren mit Fug und Recht behaupten.
Wäre es denn SOOOOOO abwegig, dass Betroffene informiert werden?
Alle Betroffenen die ich kenne, hätten Nie mit einer solchen Verfahrensweise gerechnet - nur weil sie den Antrag nicht schriftlich zurückgezogen haben.
Übrigens: nur weil bei einer Behörde in irgend einem Passus irgend etwas steht - bedeutet dass noch lange nicht dass es unter Recht bzw. Rechtsstaatlichkeit fällt!
Wenn eine Behörde etwas bestimmt und einen Stempel drauf klatscht - mit der Aufschrift:
"Dies ist Gesetz" - ist dass noch lange nicht RECHTENS !
Oder bist du einer der Jenigen, die von behördlichen Handlungen zu 100% überzeugt bist?
Völlig unerheblich ob ich überzeugt bin von behördlichen Handlungen oder nicht.
Ich nehme nur mein Leben selber in die Hand, kümmere mich um meine Anliegen (und alles was mich interessiert) und verstehe nicht warum es Menschen gibt die die Schuld am eigenen Erleben mit den Worten "aber die müssen doch -dieses und jenes- für mich übernehmen"
--> Nö. Einen Scheiß müssen "die".
Und "wenn!" es Unrecht ist was diese Menschen (hier Du) zu erleiden haben, dann müssen sie sich kümmern. Ggf mit professioneller Hilfe.
Ja, ich weiß auch dass es Ungerechhtigkeiten im Leben gibt. Bin ja nicht weltfremd ;-)
Viel Erfolg bei deinem Anliegen
Da hilft jetzt alles nichts, außer den Rest von den insgesamt 19 Jahren abzuwarten und dann den Erwerb der Fahrerlaubnis erneut ins Auge zu fassen.
Zitat:
@Ftmmsch schrieb am 2. Juni 2018 um 17:44:36 Uhr:
Schuldzuweisung?Es ist doch offensichtlich, dass hinter behördlichen "Verfahrensweisen" Methode steckt!
Dass kann ich auf Grund verschiedenster Erfahrungen in den vergangenen 45 Jahren mit Fug und Recht behaupten.
Naja, ich verstehe das es fuer dich schwierig ist 19 Jahre abzuwarten. Aber, du sprichst von 45 Jahren Erfahrung. Was du in 45 Jahren wirklich gesammelt hast an Erfahrung und wie du das aufgefasst hast und wie du dich eventuell dabei benommen hast, kann ich mir gut vorstellen. Du schreibst selbst das du ,, Schwerer`` Alkoholiker gewesen bist. Du schreibst auch das du es seit deiner Jugend gewesen bist. Deine Schilderung von der MPU sowie deine Ansage dort das der Laden auseinander fliegt wenn nicht.... Sagt eigendlich alles und erklaert auch das eine MPU selbst heute fuer dich noch eine Huerde ist. Einen Alkoholiker kann man nicht mit Samthandschuh anfassen. Da hilft nur die knallharte Wahrheit ins Gesicht. Entweder wird er wach, oder er hat Pech.
Ich hoffe du bist trocken und bleibst das auch. In deinem Leben hast schon genug Fehler gemacht. Du und nicht der Staat 😉
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Würde mal sagen, das es sehr "unglücklich" gelaufen ist.
Rein formal hättest Du, wie hier mehrfach schon geschrieben, "einfach" die 15a abwarten können - in der Zeit Deine Alkoholkrankheit auskurieren - und dann einfach wieder abholen den Schein gegen entsprechende Gebühr.
Zitat:
@Ftmmsch schrieb am 2. Juni 2018 um 17:44:36 Uhr:
Schuldzuweisung?Es ist doch offensichtlich, dass hinter behördlichen "Verfahrensweisen" Methode steckt!
Die offensichtliche Methode der Behörde bestand darin, dich darauf hinzuweisen, dass du den Antrag schriftlich zurückziehen sollst.
Offensichtlich warst du nicht willens, das zu tun und/oder dich über die Folgen zu informieren.
Ich würde mal sagen: den Schuldigen an der Misere erkennst du am besten bei einem Blick in den Spiegel....
Vor ca. 10 Jahren habe ich meine zust. Behörde die Unterlagen anfordern lassen.
Den Teil, der die Hemmung der Verjährung beinhaltet, hat man scheinbar zufällig "vergessen" als ich Kopien anforderte!
Dieser Teil ist scheinbar "zufällig" aufgetaucht, als ich bei Ablauf der 15 Jahre erneut die Unterlagen anforderte!
Da bekam ich auf einmal den Teil, in dem die Hemmung der Verjährung von 15 auf 19 Jahre beinhaltet.!
Soviel zu Behörden. !
Merkst du nicht dass du für dein Verhalten permanent Schuldige suchst?
Warum hast du dich damals nicht mit entsprechendem Elan um deine Angelegenheit gekümmert? (Ja ja, der Alkohol war schuld)
Oder auch
Warum wurden dir in drei (drei!) Ländern mehrfach (mehrfach!) die FE entzogen? (Ja ja, falsche Freunde waren schuld)
Oder auch
Warum kamst du der dir dargereichten Info der schriftlichen Rücknahme nicht nach? (Ja ja, die Gelassenheit des Alkoholikers oder weil dir niemand etwas vorzuschreiben hat? Schon gar nicht die in den Behörden)
Merkst du was?
Du du und nochmal du.... nicht die bösen aus den Behörden
Oder bist du einfach nur einer dieser verblendeten Reichsbürger? (Was ich beim Schreiben meiner Zeilen zunehmend glaube)
Zitat:
@Ftmmsch schrieb am 4. Juni 2018 um 12:43:54 Uhr:
Vor ca. 10 Jahren habe ich meine zust. Behörde die Unterlagen anfordern lassen.
Den Teil, der die Hemmung der Verjährung beinhaltet, hat man scheinbar zufällig "vergessen" als ich Kopien anforderte!
Wann was verjährt, steht im Gesetz. Muss man halt nachsehen.... und wenn man das nicht kann oder will, lässt man es sich - gegen Bezahlung - durch einen Anwalt erläutern. Oder man akzeptiert die Folgen der eigenen Unwissenheit. Soll dir jede Behörde zu jedem Schreiben die relevanten Gesetze beilegen? Also jedes Mal eine Paketsendung anstatt eines Briefes?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 4. Juni 2018 um 14:37:35 Uhr:
Soll dir jede Behörde zu jedem Schreiben die relevanten Gesetze beilegen? Also jedes Mal eine Paketsendung anstatt eines Briefes?
Klar.... und eine Dolmetscher für das Behördendeutsch. Und das ganze steuerfinanziert. Selbstverständlich eigentlich.
Also,
ich bin neu hier und schreibe jetzt mal was ich gerade gemacht habe...
vor ca 18 Jahren wurde mir zum 2.Mal der Lappen wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen...(Gottseidank)
Ich habe mich auch nie ernsthaft drum bemüht ihn wieder zu bekommen...war halt besser so...
Bin jetzt 15 Jahre `TROCKEN`und habe vor einer Stunde die Führerscheinstelle (wo mein Lappen hoffentlich noch in der Schublade liegt) per Mail angeschrieben und gefragt was ich denn machen muß um meinen Führerschein wieder zu bekommen...bis jetzt aber natürlich noch keine Antwort...aber ich werde Bescheid sagen wenn ich ne Antwort oder evtl sogar den Führerschein (tatsächlich)ohne irgendwelche Prüfungen oder sonstiges zurück bekomme...
Bin echt gespannt jetzt da ich es selbst auch nicht glaube das es ohne weiteres möglich ist...
Ich werde es sehen...
Bräuchte den Lappen eigentlich auch garnicht weil ich auf einer Autofreien Insel wohne seit 10 Jahren...
War aber ja teuer genug das Teil und die Strafe usw...aber auch berechtigt das er eingezogen wurde...ich bin wirklich dankbar das in der damaligen Zeit nichts passiert ist und niemand zu Schaden gekommen ist...ich habe dann vom 3.10.2002-13.10.2002 eine Entgiftung gemacht und seitdem habe ich nie wieder einen Tropfen Alkohol getrunken...und ich bin der Meinung das dieses jetzt auch belohnt werden sollte...
Zitat:
@Baltrum2019 schrieb am 25. Mär 2019 um 16:46:01 Uhr:
Bräuchte den Lappen eigentlich auch garnicht weil ich auf einer Autofreien Insel wohne seit 10 Jahren...
Eigentlich ne ziemlich geniale Lösung 😁
Prüfungen wirst Du machen müssen ( keine Ausbildungspflicht), ansonsten ist alles getilgt und es kommen keine weiteren Auflagen. Den alten Lappen gibt es aber nicht zurück, kriegst ein schickes Kärtchen.
Zitat:
@Bamako schrieb am 25. März 2019 um 19:3:17 Uhr:
Eigentlich ne ziemlich geniale Lösung
Das ist die deutsche Interpretation von Guantanamo 😁
Ist schon komisch,keiner trinkt Alk,noch nie was gewesen aber bei diesem Thema kennen sich die Meisten erstaunlich gut aus.
B 19