Führerschein A2 - Neue Regelung

Hallo zusammen,

entschuldigt wenn ich etwas auf der Fassung falle, aber ich bin gerade nicht mehr zu halten.

Ich bin 28 Jahre, hab den A1 mit 16 Jahren gemacht. Nun wollte ich mir endlich eine meiner Traummotorräder (R6 oder R1, CBR 600RR) zulegen und jetzt kommt der OBERGAU.

Ich informiere mich bei mehreren Fahrschulen (vor A2 Führerschein beginn) was ich alles fahren darf mit der Klasse A2.

Mündlich als auch auf deren Webseiten stand lediglich diese Regelung mit den 48 PS bei 0,2kw/kg.

2x Fahrschulen haben mir 10/2017 bestäigt, ich DARF eine 1000er drosselt auf 48 PS fahren.

Nagut, ich mach den Schein im Oktober, kauf mir gestern eine 1000er auf 48PS bei 198KG, damit ich ÜBER den verschießenen 175KG liege und jetzt kommt mir der Gesetzesgeber mit der maximal Leistung von 70KW.

Wieso zum Henker sagt keiner meiner Fahrschullehrer sowas? Die machen Gesetze und bringen das den Fahrschullehrern nicht mal bei (und ich hab mich vorab informiert)

Ich bin wirklich kein Raser, oder will mich mit anderen Fahrzeugen messen, aber mit einer 48 PS Maschine is das Überholen über einer Landstraße oder meinetwegen Bundesstraße fahrlässig. Das Ding braucht länger als mein erstes Auto mit 90PS. Ich hab mir nach dem Erwerb zwei neue Maschinen zum testen geliehen. Da ging meine DT125 fast sogut wie so ein Teil (sorry für die Leute mit 48 PS Maschienen die ich jetzt anspreche)...

Werd das Ding gleich wieder verkaufen. Mehr kann ich grad sowieso nicht machen.

Ich würde gerne eure Meinung zu dieser Gesetzeslage hören. Die Idee eines A2 zum lernen ist gut angedacht aber nicht zuende gedacht.

Beste Antwort im Thema

Naja, so 125er sind ja auch ne ganz andere Macht mit ihren 15PS, da kommt so ne 48PS Gurke nicht gegen an. Allein die Höchstgeschwindigkeit, 110Km/h müssen diese A2 Krücken erst mal schaffen!

Welche 1000er hast du dir denn jetzt aus versehen gekauft, die CBR 600RR?

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 10. Mai 2018 um 19:20:29 Uhr:


In einigen Ländern war die Justiz da so Humorlos das Fahrer deren Motorräder ungedrosselt über der magischen Grenze lagen ganz schnöde wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis angeklagt.

Ich habe da noch nie einen einzigen Fall zu Gesicht bekommen. Weder in der Fachpresse noch in Foren. Hast du da tatsächlich eine Meldung gesehen?

Die 125er-Fraktion (U18) war früher auch von .de aus nach .at gefahren und wusste nicht das sie das gar nicht darf. Passiert ist aber wohl auch nicht viel. Zumindest habe ich da auch nichts außer Warnungen gelesen. Ist inzwischen ja hinfällig und auch die Schweiz arbeitet daran das man unter 18 mit 125 ccm fahren darf - also die Eidgenossen selbst. 😉

Grüße, Martin

In die Niederlande darf man mit A1 erst ab 18. Das soll laut verschiedener seriöser Quellen wie ADAC und ANWB auch überwacht und durchgesetzt werden. Der oder die 17-Jährige mag in Deutschland ein Leichtkraftrad fahren dürfen, in NL nicht.

Tante Edith hat eine Ergänzung: Ich habe mal eben gegoogelt, in welchen Ländern es solche Abweichungen noch gibt und dabei den Hinweis gefunden, dass seitens der Niederlande die Fahrten inzwischen toleriert werden, wenn sich die Minderjährigen nur vorübergehend in den Niederlanden aufhalten. Im Klartext: Es wurde eine Art Touristenausnahme eingeführt. Schade dass es das noch nicht gab als meine Kinder Leichtkrafträder fuhren. Das hätten schöne Touren werden können. Nur vor ein paar Jahren wäre das eben noch Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen.

Gruß Michael

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 10. Mai 2018 um 19:29:12 Uhr:


In die Niederlande darf man mit A1 erst ab 18. Das soll laut verschiedener seriöser Quellen wie ADAC und ANWB auch überwacht und durchgesetzt werden. Der oder die 17-Jährige mag in Deutschland ein Leichtkraftrad fahren dürfen, in NL nicht.

Belgien ebenfalls - so wie damals in Österreich.

Nur habe ich nie was davon gelesen das dies wirklich umgesetzt wurde und sie einen 17jährigen vom Bock gezogen haben. Wie kommen die ganzen Kiffer zu ihren Coffeeshops? Mit dem Fahrrad? 😉

Grüße, Martin

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 10. Mai 2018 um 19:21:58 Uhr:



Zitat:

@Sony1223 schrieb am 10. Mai 2018 um 18:22:40 Uhr:


Ich habe kein Verlangen mehr als 48 PS zu fahren.

- Honda CBR 500F
- KTM 390 Duke

Beide mit zu wenig Leitung. Sorry, aber das is ne Tatsache.

"Ey, isch will ein rotes Moped! Nur Rot. Aber nisch nen rotes Moped, weil das ist mir zu Rot, ey!"

Du bist Schuld, dass mir meine Brille beim Lachen von der Nase auf die Tastatur geflogen ist!

Ich habe ihm doch schon die Lösung gezeigt:

https://www.harley-davidson.com/.../softail-slim.html

Freilaufende Eisenschweine aus den USA. Jetzt noch SCHNELL ORDERN bevor die Strafzölle kommen. Und: Die ist sogar schon rot! 😉

Sogar 16 kg leichter als früher. Und mit 64 kW @ 5020 U/min kann man sie sogar nur ein klein wenig drosseln und schon passt sie zum A2.

Kann mal einer Harley anrufen und denen sagen das es "kW" heißt und nicht "Kw" wie sie immer auf ihrer Website schreiben? Oder steht das für "Kentucky Whiskey"? 😁

Grüße, Martin

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Ja die Regelung mit den 70KW/95 PS
Ist schon etwas unglücklich gefallen.
Auch ich fahre noch unter dieser Regelung.
Hätte man hier auf 98 PS geregelt.
Gäbe es einen viel größeres Spektrum an Fahrzeugen

Ich hab mich vor einem Jahr für die FZS 600 entschieden.
Gesrosselt über blenden in den Ansaugstutzen.
Dabei eine etwas kleinere Übersetzung.

Für die Landstraße mehr als Potent.
Auf der Bahn wirds ab 160 etwas zäh.
180 noch auf der Gerade fahrbar.
200 bei starkem Gefälle.
Zum überholen reicht das alle mal.

Von den Urpsrungs 48 PS Maschinen halte ich selbst wenig.
Ich mag es nicht wenn ein Motorrad auf der Autobahn schon aus dem letzten Drehzahl Loch pfeift.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 10. Mai 2018 um 19:21:58 Uhr:



Zitat:

@Sony1223 schrieb am 10. Mai 2018 um 18:22:40 Uhr:


A1 -> A2 Nur Praktische Prüfung.
A1 -> A Volles Programm. Theorie + Praxis.
Ja, die Theorie ist auch furchtbar schwer! Sie muss ja neuerdings in Swahili oder Mandarin abgelegt werden.

Normal sollte jeder mit B und A1 Besitz die Theorie-Prüfung für A ohne Lernen bestehen können. Da der Theorieunterricht inzwischen Pflicht ist, gibt es für das Nichtbestehen bei der Theorie eigentlich nur zwei Gründe: Faulheit, also mangelnde Vorbereitung oder Dummheit, also ein IQ unter dem einer Tomate. Meist handelt es sich aber um die Faulheit.

Das ist jetzt aber nicht ganz fair, denn der Aufstieg von A1 auf A2 erfordert wirklich nur eine praktische Prüfung.

Der offene A bedingt als Direkteinstieg ja neben der Theorieprüfung (die tatsächlich zu schaffen sein sollte) ja auch noch 12 Pflichtfahrstunden und ist dadurch in der Tendenz deutlich teurer. Ob das auch noch gilt, wenn man die Aufstiegsprüfung A2 auf A einrechnet, weiß ich aber nicht .

Zitat:

@Sony1223 schrieb am 10. Mai 2018 um 18:10:34 Uhr:


Wieso wissen dann zwei Fahrschulen von nichts ? Hatte mich verschrieben 10/2017. Ich darf ja wohl davon ausgehen, dass die Wissen sollten was ich fahren darf und was nicht.

Wenn Du es nicht weisst, warum sollen die es wissen? 😉

Normalerweise sind "Rechtsauskünfte" eines Fahrlehrers nur (mehr oder weniger fundierte) Laien-Meinung.

Ihre Aufgabe ist es, Dir das fahren beizubringen.

Oder hatte Dein Fahrlehrer etwa auch das zweite juristische Staatsexamen bestanden und eine Zulassung als Anwalt - ggf. mit Zusatzqualifizierung als Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Zitat:

@X_FISH schrieb am 10. Mai 2018 um 19:32:21 Uhr:


Belgien ebenfalls - so wie damals in Österreich.

Nur habe ich nie was davon gelesen das dies wirklich umgesetzt wurde und sie einen 17jährigen vom Bock gezogen haben. Wie kommen die ganzen Kiffer zu ihren Coffeeshops? Mit dem Fahrrad? 😉

Grüße, Martin

Doch, es wurden damals laut ADAC und ANWB (beide befragt) häufig Fahrer an der Weiterfahrt gehindert mit dem vollen Programm an Kosten und Strafen. Das sollen sie aber schon vor Jahren aufgegeben haben. Was ja eigentlich auch vernünftig ist.

Gruß Michael

Zitat:

@hoinzi schrieb am 10. Mai 2018 um 19:46:20 Uhr:


Das ist jetzt aber nicht ganz fair, denn der Aufstieg von A1 auf A2 erfordert wirklich nur eine praktische Prüfung.

Nun ja, das klingt ja erst einmal toll, nur welcher Fahrlehrer meldet Dich ohne Dich ausgebildet zu haben zur Prüfung an? Und meinst Du die ohne Ausbildung bestehen zu können?

A2 nach A1 statt A nach A1 bedeutet lediglich, bei den Sonderfahrten ein paar Stunden die eh nur Gelddruckerei für Fahrlehrer sind zu sparen. Aber sonst bleibt doch alles gleich. Deshalb ist die Ersparnis gering.

Gruß Michael

Naja, so 125er sind ja auch ne ganz andere Macht mit ihren 15PS, da kommt so ne 48PS Gurke nicht gegen an. Allein die Höchstgeschwindigkeit, 110Km/h müssen diese A2 Krücken erst mal schaffen!

Welche 1000er hast du dir denn jetzt aus versehen gekauft, die CBR 600RR?

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 10. Mai 2018 um 20:02:35 Uhr:



Zitat:

@hoinzi schrieb am 10. Mai 2018 um 19:46:20 Uhr:


Das ist jetzt aber nicht ganz fair, denn der Aufstieg von A1 auf A2 erfordert wirklich nur eine praktische Prüfung.
Nun ja, das klingt ja erst einmal toll, nur welcher Fahrlehrer meldet Dich ohne Dich ausgebildet zu haben zur Prüfung an? Und meinst Du die ohne Ausbildung bestehen zu können?

A2 nach A1 statt A nach A1 bedeutet lediglich, bei den Sonderfahrten ein paar Stunden die eh nur Gelddruckerei für Fahrlehrer sind zu sparen. Aber sonst bleibt doch alles gleich. Deshalb ist die Ersparnis gering.

Gruß Michael

Ich habe Anfang Oktober letzten Jahres meine Aufstiegsprüfung von A1 auf A2 gemacht. Mein Fahrlehrer hat mich auch nicht ohne vorherige Fahrten zur Prüfung angemeldet, sondern hat mich 4 Fahrstunden machen lassen (vor allem wegen den Prüfungsaufgaben, aber auch zum Eingewöhnen auf die Prüfungsmaschine). Wie gesagt, das hat mich knapp 370 € gekostet. Und die 4 Fahrstunden haben gereicht, auch wenn ich vor ca. 5 Jahren zum letzten Mal auf 2 Rädern (125er Roller, also auch was nur weitläufig mit dem Motorrad verwandtes...) gesessen habe.

Hätte ich jetzt den A-Führerschein gemacht, hätte ich zum einen nochmals die Theoriestunden, aber auch die Pflichtstunden machen müssen - das wäre sicher nicht mit 370 € abgelaufen.

Und für die nächste Prüfung in knapp 2 Jahren habe ich ja schon vorgesorgt: Ich werde zum einen mit ein paar km mehr Zweiraderfahrung auf der Uhr antreten und zum anderen fahre ich ja jetzt bereits eine große Maschine, so dass der Unterschied zu den Fahrschulmotorrädern für die Ausbildung der Klasse A nicht so groß sein dürfte wie vom 125er-Roller zur BMW 650GS (meine Prüfungsmaschine).

Zitat:

@Centy schrieb am 10. Mai 2018 um 19:45:42 Uhr:



Für die Landstraße mehr als Potent.
Auf der Bahn wirds ab 160 etwas zäh.
180 noch auf der Gerade fahrbar.
200 bei starkem Gefälle.
Zum überholen reicht das alle mal.

Von den Urpsrungs 48 PS Maschinen halte ich selbst wenig.
Ich mag es nicht wenn ein Motorrad auf der Autobahn schon aus dem letzten Drehzahl Loch pfeift.

Hatte die CB500F letzte Woche in den Fahrstunden und finde schon die hatte zumindest bis 120km/h gut Dampf. Richtig merken tut man die "fehlende" Leistung wirklich erst im höheren Geschwindigkeitsbereich finde ich. Untenrum gehen die alle ziemlich gut.

Finde aber persönlich 180 auf der Bahn fahren ziemlich unlustig. Mal abgesehen vom Risiko macht doch das Kurven fahren deutlich mehr Spaß, und dazu muss man auf einer Landstraße 100 bzw maximal 120 können. Und das geht mit 48PS sehr gut. Dass man damit auf Landstraßen nicht überholen könnte halte ich für ein Gerücht. Vom Leistungsgewicht her entsprechen ja sogar die 48PS Maschinen PKWs mit 230PS aufwärts. Mit 90PS wie der TE es meinte hat das wenig zu tun.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 10. Mai 2018 um 19:46:20 Uhr:


Der offene A bedingt als Direkteinstieg ja neben der Theorieprüfung (die tatsächlich zu schaffen sein sollte) ja auch noch 12 Pflichtfahrstunden und ist dadurch in der Tendenz deutlich teurer. Ob das auch noch gilt, wenn man die Aufstiegsprüfung A2 auf A einrechnet, weiß ich aber nicht .

Wieso 12 Pflichtfahrstunden?

Es sind 6!

A1 auf A2 -> 350-450 Euro.
A2 auf A -> 350-450 Euro.

www.600ccm.info - Führerschein Klasse A2 (Deeplink Erfahrungsberichte A1 -> A2)
www.600ccm.info - Erweiterung von Klasse A2 auf A (unbeschränkt)

Für A direkt (von A1) habe ich 2011 rein für Fahrschule und Prüfung 829,64 € bezahlt.

Ergo: Entweder 2x 400 Euro bezahlen oder 1x 800 Euro. Jeder wie er mag. Wer es aus "Angst vor der Theorieprüfung des A direkt" nicht macht aber gleichzeitig die Klasse C erwirbt... Ne, das war so nicht herauszulesen.

Grüße, Martin

Um was geht es hier überhaupt ?

Zitat:

@H666 schrieb am 11. Mai 2018 um 14:26:37 Uhr:


Um was geht es hier überhaupt ?

Tomatenwettfahrt mit Eisenhaufen 😁

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