FSI Motoren mit Gas betreiben
Hallo,
haba auf der IAA einen Stand gesehen wo die Firma Gaskit den Einbau einer Flüssiggasanlage für die FSI Motoren vorgestellt hat.
Dabei wird das serienmässige Einspritzsystem verwendet und man kann auch mit Gas starten, also Monovalent fahren.
Hört sich ja echt gut an, hat das hier vielleicht schon einer vor bei seinem FSI, oder bereits gemacht?
mfg Stephan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Diesel-Wiesl
du langweilst das ganze Forum hier...
Ich würde sagen,das trifft es genau auf den Punkt.
Das Wiederholen von (eigenen)Postings wird gern auch als SPAM bezeichnet und sollte gelöscht werden.Es gibt ca. 4-5 Themen über FSI Umrüstungen und alle sind von Ihnen zerstört und zerredet worden.Ich finde das äußerst schade,da auch ich über die Ablösung meines A4 gedanken mache und bei AUDI nicht um FSI komme.
Welche Beweislast hat dieses Schreiben eines Sachbearbeiters der DEKRA?
Wenn Sie hier unrechtmäßigkeit propagieren, dann möchte ich auch Beweise sehen. Die Eintragungen scheinen ja zu erfolgen.Weiterhin ist Ihre Art des verbalen Kontaktes arg grenzwertig und nicht zielführend.
Ihre Argumentation hat schon was niedliches aber auch potenzial zu einem handfesten Rechtsstreit. Ich bin gespannt wie es weiter geht, hoffe aber das Sie sich in Zurückhaltung üben bis es etwas rechtlich verwertbares gibt. Denn der hier so oft wiederholte LINK (genutzt zur eigenen Selbstdarstellung statt zur Aufklärung) ist nicht das Papier wert,auf dem es steht.
Den eigentlichen Grund Ihrer Aversie gegen FSI Umrüstungen würde ich gern noch erfahren.Was veranlasst einen (hoffentlich) geistig erwachsenen Menschen,seine Zeit in so einen Krieg mit der Industrie zu investieren.Es gibt ja keine rechtliche Grundlage auf der Sie handeln können.Gibt es da ein persönliches oder geschäftliches Interesse hinter der Sache?Ihre Vorliebe zu Vialle und Abneigung gegenüber BRC und Voltran ist unübersehbar.
119 Antworten
1. warten wir es ab... es gab schon so viele die Termine nicht einhalten konnten.
2. Welcher Fahrer kann an einer Hochdruckleitung rumschrauben ? Was ist denn das für ein Quatsch....
und ich werfe nochmal deine Frage in den Raum...müssen die Benzineinspritzdüsen, dann nicht auch 67R oder 115R abgenommen werden?!
Hallo,
Wie es auch sei, der Markt braucht serienreife LPG Lösungen für DI Motoren.
Alle Interessenten sollten verstehen dass die noch in der Mache sind, und Sie deshalb eine "Pionier/Versuchskaninchen Rolle" spielen werden, falls Sie sich jetzt und in naher Zukunft für die eine oder andere Lösung entscheiden. Ich kann nur zur Vorsicht raten. Bite nicht gleich was glauben und sich Sonderbedingen aushandeln, plus eine Versicherung abschliessen die wirklich aufkommt für Probleme.
Wenn Ihr eine Anlage auf Mischbetrieb habt, währe es schön darüber in Autogas Foren zu berichten, aber sei dabei wachsam keine persönlichen Daten herauszugeben. Es gibt Personen die darauf aus sind zu versuchen solchen Autos stilllegen zu lassen, weil Sie glauben Detektiv und Richter sein zu müssen.
Die Frage der Zulassung des Mischbetriebes sollte man auch nicht zuviel herunterspielen. Ich hoffe dass da bald mehr Klarheit kommt.
Ich möchte ausserdem aufmerksam machen auf eine sehr interessante technische Diskussion im Fuddies Forum zwischen Diesel-Wiesl/Colt und Power-Valve
http://www.lpgforum.de/forum/showthread.php?p=36598#post36598
Seitdem sich eine Moderatorin zu Wort gemeldet hat geht es dort jetzt viel besser.
MFG
Jan
Na Jan , schwätz weiter ,
spätestens dann wenn der erste mit so einer Böllerbudenanlage
ernste Probleme hat , kommen da vielleicht doch noch ein
paar verwertbare Informationen , oder Prüfberichte .
Das das ausgerechnet für die Besitzer der solchermassen
umgerüsteten Autos ein Nachteil sein soll , entspringt
nur deiner kruden Phantasie , und Umrüstermärchen .
Das sich dann vielleicht der Umrüster und der Prüfer
ein paar Fragen gefallen lassen müssen , steht auf
einem vollkommen anderen Blatt .
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=522277
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du langweilst das ganze Forum hier...mehr als deinen Wisch hast du ja wohl leider nicht zu bieten...Ich warte immer noch auf deinen Nachweis, das die CGS nicht zulassungsfähig ist bzw. alles nur ein riesen Betrug. Wo ist denn der Beweis? Im Lpg Forum ist es dir wohl etwas zu technisch geworden, da muss man natürlich in einem viel puplikumsintensiveren Forum seinen Mist verbeiten *gähn*
Also leg los...du gehts mir seit mehreren Wochen auf die Nerven, was hat es bis jetzt gebracht? Eigentlich nichts...ausser "Böllerbude" ist deinem kleinen Geist ja nichts weiter mehr entsprungen. Wenn du Fakten hast, raus damit, wenn nicht sabbel hier nicht rum und verspotte die User...
Neid ist im übrigen die höchste Form der Anerkennung... 😁
Na , dann bin ich ja in bester Gesellschaft .
spätestens dann wenn der erste mit so einer Böllerbudenanlage
ernste Probleme hat , kommen da vielleicht doch noch ein
paar verwertbare Informationen , oder Prüfberichte .
Das das ausgerechnet für die Besitzer der solchermassen
umgerüsteten Autos ein Nachteil sein soll , entspringt
nur deiner kruden Phantasie , und Umrüstermärchen .
Das sich dann vielleicht der Umrüster und der Prüfer
ein paar Fragen gefallen lassen müssen , steht auf
einem vollkommen anderen Blatt .
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=522277
Und dann schauen wir mal wann die vernüftigen Anlagen kommen .
Zitat:
Original geschrieben von Diesel-Wiesl
du langweilst das ganze Forum hier...
Ich würde sagen,das trifft es genau auf den Punkt.
Das Wiederholen von (eigenen)Postings wird gern auch als SPAM bezeichnet und sollte gelöscht werden.Es gibt ca. 4-5 Themen über FSI Umrüstungen und alle sind von Ihnen zerstört und zerredet worden.Ich finde das äußerst schade,da auch ich über die Ablösung meines A4 gedanken mache und bei AUDI nicht um FSI komme.
Welche Beweislast hat dieses Schreiben eines Sachbearbeiters der DEKRA?
Wenn Sie hier unrechtmäßigkeit propagieren, dann möchte ich auch Beweise sehen. Die Eintragungen scheinen ja zu erfolgen.Weiterhin ist Ihre Art des verbalen Kontaktes arg grenzwertig und nicht zielführend.
Ihre Argumentation hat schon was niedliches aber auch potenzial zu einem handfesten Rechtsstreit. Ich bin gespannt wie es weiter geht, hoffe aber das Sie sich in Zurückhaltung üben bis es etwas rechtlich verwertbares gibt. Denn der hier so oft wiederholte LINK (genutzt zur eigenen Selbstdarstellung statt zur Aufklärung) ist nicht das Papier wert,auf dem es steht.
Den eigentlichen Grund Ihrer Aversie gegen FSI Umrüstungen würde ich gern noch erfahren.Was veranlasst einen (hoffentlich) geistig erwachsenen Menschen,seine Zeit in so einen Krieg mit der Industrie zu investieren.Es gibt ja keine rechtliche Grundlage auf der Sie handeln können.Gibt es da ein persönliches oder geschäftliches Interesse hinter der Sache?Ihre Vorliebe zu Vialle und Abneigung gegenüber BRC und Voltran ist unübersehbar.
Was sie glauben oder nicht ..
Ich zitiere lieber Dekra+ TÜV + KBA -Schreiben als Umrüstermärchen ,
wer zB. das Dekraschreiben aufmerksam liest , kommt schnell drauf.
Meine Vorliebe gilt keiner Firma , einzig und alleine den
Anlagen die eine R115 - Zulassung haben , am besten flüssig.
Schreiben Sie doch mal an Audi wegen nem umgerüsteten FSI :
Kommt Gimli auch noch irgendwann ?
Hallo,
Die Schultz Werbung gehört zu solchen wofür ich warnen wollte. Wenn ich es richtig verstanden habe ist Sie inzwischen wieder zurückgenommen, nicht? Es ist schon stark dass da ein Umrüster sich geschickt durch Partenrschaft mit einem Audi R8 Partner mit dem guten Namen von Audi schmückt, um noch nicht ausgereiften Lösungen verkaufen zu können. Eine offizielle Stellungnahme des Autoherstellers währe hier angebracht. Weil wenn Audi sich dahinterstellen würde mit vollem Erhalt der Garantie, z.B. währe das wohl etwas anderes.
Sonnst kann ich mir nicht an den TÜV und KBA Schreiben erinnern. Vielleicht habe ich es übersehen? Könntest Du die hier auch mal posten, zum Abwechslung...
Jan
Zitat:
Original geschrieben von hammerfist
Kommt Gimli auch noch irgendwann ?
Meine Vorliebe für die Bücher von John Ronald Reuel Tolkien hat hier keinen Gegenstand.
Wenn ich Ihrer Aufforderung zur Analyse Ihres eingehangenen Dokumentes folge,stelle ich nur folgende Aussage fest
Zitat:
"...das in diesem Zusammenhang bereits Einzelgutachten auch von der DEKRA erstellt worden wären, können wir..."
Zitat ende.
Was sagt denn diese Passage genau aus?Nur das die DEKRA laut Kenntnissstand des Schreibers,keine Einzelgutachten erstellt hat.Da die DEKRA dazu nicht allein berechtigt ist-eine hinfällige Aussage.
Die Beweisführung in diesem Fall ist äußerst dünn,wenn nicht sogar - gar nicht vorhanden.
Ein Einzelgutachten ist weiterhin nur nötig,wenn es keine EU-Typengenehmigung gibt.Da sich der Wortlaut Ihres Schreibens meines Kenntnisstandes entzieht,würde ich darauf spekulieren das hier offensichtlich falsch angefragt wurde-um so eine Antwort zu bekommen.
An den übrigen Schreiben bin ich natürlich auch sehr interessiert.Gibt es eine Stellungnahme der Hersteller BRC oder VOLTRAN?
http://www.lpgforum.de/.../attachment.php?... // KBA
http://www.lpgforum.de/.../attachment.php?... // TÜV
Selbstredend hab ich den VAG - Händler angerufen , da
war aber nach zwei Fragen schon Ende - Gelände ..
Also VAG auch angeschrieben ,
Kopie an Verkehrsministerium NRW etc.
wegen Stellungnahme zu eventueller Ausnahmegenehmigung .
Zeitgleich beim BmVbs angefragt wie man die Diskrepanz zwischen
Werbung und Aussagen der Prüforganisationen aufklären kann .
Rest folgt .
Jetzt geht es aber Schlag auf Schlag.Jedoch ohne das sich etwas handfestes ergibt.
Fasse ich die Punkte zusammen
KBA
- KBA erklärt sich als nicht zuständig
- eine R115 Zulassung wird es für Anlagen nicht geben
- der Sachbearbeiter gibt im 2. Absatz,seine persönliche Meinung wieder
==> eine R115 Zulassung ist nicht notwendig um die LPG Anlage in einem Fahrzeug zu betreiben.
TÜV
- das Schreiben ist datiert auf das Jahr 2006
- enthält es die Richtlinie/ Grundlage-das wenn alle relevanten Bauteile eine Kennzeichnung nach ECE R67.01 haben und ein Abgasgutachten vorliegt-einer Eintragung nichts im wege steht.
Ich sehe jetzt wieder keine Beweislast die aufgebaut wurde.Was versuchen Sie hiermit zu belegen?
Zitat:
Original geschrieben von Bilbo-LPG
Meine Vorliebe für die Bücher von John Ronald Reuel Tolkien hat hier keinen Gegenstand. Wenn ich Ihrer Aufforderung zur Analyse Ihres eingehangenen Dokumentes folge,stelle ich nur folgende Aussage festZitat:Zitat:
Original geschrieben von hammerfist
Kommt Gimli auch noch irgendwann ?
"...das in diesem Zusammenhang bereits Einzelgutachten auch von der DEKRA erstellt worden wären, können wir..."Zitat ende.
Was sagt denn diese Passage genau aus?Nur das die DEKRA laut Kenntnissstand des Schreibers,keine Einzelgutachten erstellt hat.Da die DEKRA dazu nicht allein berechtigt ist-eine hinfällige Aussage.Die Beweisführung in diesem Fall ist äußerst dünn,wenn nicht sogar - gar nicht vorhanden.
Ein Einzelgutachten ist weiterhin nur nötig,wenn es keine EU-Typengenehmigung gibt.Da sich der Wortlaut Ihres Schreibens meines Kenntnisstandes entzieht,würde ich darauf spekulieren das hier offensichtlich falsch angefragt wurde-um so eine Antwort zu bekommen.An den übrigen Schreiben bin ich natürlich auch sehr interessiert.Gibt es eine Stellungnahme der Hersteller BRC oder VOLTRAN?
Die Bemerkung zum Einzelgutachten bezieht sich auf ein Fahrzeug
mit Split-Fuel-Betrieb das beim TÜV-SÜD unter Vorlage eines
Dekra - Gutachtens abgenommen wurde und zu dem ich
recherchiert habe , nur mal so .
Das Autogasnachrüstanlagen die nur eine Teilegenehmigung
nach ECE-R067 keinen Nachweis zum Abgasverhelten brauchen
halte ich bislang für ein Gerücht , egal welche E-Prüfzeichen
drauf sind . Auch dazu hab ich Schriftverkehr .
Wie das Abgasverhalten nachzuweisen ist , steht unter
anderem hier in der ECE-R083 Teil 1+2 .
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.7541/Artikel/dokument.htm
Danke an Beiden,
Ich wollte genau dasselbe sagen. Wo ist der Beweislast?
MFG
Jan
Nun wer sich mal ernsthaft damit beschäftigt ,
stellt irgendwann fest das AUCH Anlagen die aus nach
ECE - R067 genehmigten Teilen zusammengstellt worden sind ,
ihr Abgasverhalten nach ECE - R115 nachweisen müssen ,
und das sie die Einbauvorschriften der ECE-R115 einhalten müssen .
Und das das KBA auf die Länderbehörden bei Einzelabnahmen
verweist , war nur willkommener Anlass die Länderbehörden
anzuschreiben, ob sie eine andere Linie vertreten .
Zumindest in diesem Falle sollte das den Prüforganisationen
bekannt sein , oder ?
Alleine an Voltran hab ich drei wohlformulierte Faxe geschickt
und zwei Emails . Keine Antwort .