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Frontschutzbügel und Eintragung

Themenstarteram 7. September 2006 um 17:51

Hallo liebe ML-Fahrer ,

ich habe mir jetzt einen ML zugelegt ( leider bekomm ich ihn erst am 19. , aber egal... ) und hätte da mal eine Frage :

Wie sieht das mit den Frontschutzbügeln in Deutschland aus ??

Bekommt man diese noch eingetragen oder was muss man dabei beachten ??

Falls jemand sowas noch im Angebot hätte, wäre ich natürlich interessiert.

Danke schonmal für Eure Hilfe ...

Gruß....

der (demnächst) ML-Fahrer

Tequila 81

Beste Antwort im Thema
am 9. September 2020 um 12:00

Gegen einen normalen Ramm- bzw. Unterfahrschutz ist überhaupt nichts einzuwenden, denn dann dürften einige Billigmüllprodukte ihn auch nicht haben. Es geht doch in dieser linksrotgrünversifften Gesellschaft nur darum, etwas zu verbieten, ob es sinnvoll ist oder nicht, ist diesen sparsam Behirnten doch völlig egal.

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bis ende mai geht es noch für "alte" bügel mit teilegutachten - ab diesem datum ist der zug abgefahren da dann diese dinger ein EU gutachten haben müssen auf die die meisten "alten" bügel keine chance haben.

hier ein zitat von dem offroad ausstatter ORC:

Frontbügel erlaubt? Ja oder Nein?

Die RREG 2005/66/EG fordert für die EG-Typgenehmigung von Frontschutzsystemen (Frontschutzbügel, Frontstoßfänger etc.) bestimmte Energieabsorbationseigenschaften und ist bezüglich der Wirkvorschriften an die Fußgängerschutz-Richtlinie 2003/102/EG (Phase 1) angelegt. Zusätzlich werden konkrete Vorgaben zu Konstruktion und Anbau dieser Frontschutzsysteme formuliert.

Aktuell werden auch nationale Typengenehmigungen (ABE) und Teilegutachten für Frontschutzsysteme nur noch unter Berücksichtigung dieser Vorschriften erteilt.

Ab dem 25. Mai 2007 müssen alle Frontschutzsysteme, die als selbständige technische Einheiten in den Handel kommen, den Anforderungen der RREG 2005/66/EG entsprechen.

Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben alle bisherigen Teilegutachten und ABE für diese Fahrzeugteile gültig.

Änderungsabnahmen für nachgerüstete Frontschutzbügel, für die ein Teilegutachten oder eine ABE vorliegen, können nicht abgelehnt werden, wenn die Anbauanweisung und der Verwendungsbereich eingehalten werden. Ebenso dürfen bei der Hauptuntersuchung Frontschutzbügel mit einer ABE nicht beanstandet werden, wenn aus der ABE hervorgeht, dass eine Änderungsabnahme nicht erforderlich ist und der Verwendungsbereich eingehalten wird.

Fazit: Frontschutzbügel mit einem TÜV-Teilegutachten oder ABE können bis zum 25. Mai 2007 weiterhin verbaut werden!

 

mehr info z.b. hier oder auf fast jeder anderen 4x4 zubehör site:

Antec ORC

Themenstarteram 8. September 2006 um 13:00

Danke für diese präzise und schnelle Antwort ..

Hat mir sehr weitergeholfen ...

Gruß Tequila81

Wen ich nun einen originalen gebrauchten anbauen will, brauche ich dann eine ABE und bekomme ich die vom MB Händler ?

Das würde mich auch sehr gern interesieren, ob man für einen Originalteil eine ABE braucht? Kennt jemand die Gesetzlage?

Originalteile des Herstellers kann man ohne Bedenken verbauen. Allerdings sind die Bügel jetzt verboten und das ist auch gut so!

Felix

Erstmal danke für die prompte Antwort!

Dass die Dinge verboten sind finde ich auch ok. Dei Sache ist aber im Folgendem: habe im Auftrag von einem guten Bekannten einen Frontschutzbügfel von Merzedec M-Klasse bei Ebay verkauft. Dummerweise habe in der Beschreibung ein Flüchtigkeitsfehler gemacht: "Mit ABE (keine TÜV-Eintragung erforderlich)". Wollte eigentlich nur "mit A-Teilenummer (keine TÜV-Eintragung erforderlich)" schreiben (wusste vorher eigentlich nicht ganz was ein ABE ist).

Nach meiner Recherchen im Internet vermute ich nun, dass es grundsätzlich keine ABE für die Originalteile gibt. Oder habe ich mich falsch informiert? Habe schon vor einem Tag Anfragen beim TÜV und Mercedes gestartet, bis jetzt leider noch keine Antwort bekommen. Der Käufer will nun vom Vertrag zurücktreten, was ich teilweise auch nachvollziehen kann. Aber wenn es überhaupt keine ABE gibt dann kann ich wenig dafür. Dass es um ein Originalteil vom Mercedes handelt, habe ich auf der Verkaufseite deutlich hingewiesen. Ich zitiere: „Da es um ein originales Mercedes Benz Teil handelt (eingestanzter Mercedes Teile-Nr.: A163 890 07 32), wird keine TÜV-Eintragung benötigt.“

Kann mir evt. jemand dabei helfen?

Hi,

anbauen ist kein Problem, er braucht dafür weder eine ABE noch eine Eintragung....anschrauben und fertig.

Nur ist das eben jetzt nicht mehr legal, da sie verboten wurden.

Also von Dir aus ist alles ok....ob er ihn nun montiert und damit eine Strafe riskiert ist seine Sache.

Hoffe geholfen zu haben :)

Felix

..."also mal ganz nebenbei", wie meine Mutter immer zu sagen pflegt -

werft doch mal einen Blick auf dieses wunderschöne Dokument, was ich mit Hilfe einiger

MB-Mitarbeiter aus Hannover unter der Hand zugefaxt bekam:

(10.Mai 2007, also noch vor Ultimo)

Dafür müsste ich eigentlich schon Geld verlangen...;)

Das ist DIE EG-Betriebserlaubnis!!!

ins Handschuhfach und es gibt kein Problem!

Den W163 gab es nunmal Jahrelang mit den Anbauteilen!!!

Bei Unfallfahrzeugen werden die Teile auch weiterhin wieder neu montiert, auch bei Mercedes Benz!

mehr brauch ich dazu wohl nicht sagen...

Beim Smart solls ruhig verboten sein - sieht ja auch total besch*** aus!

und hier der Frontbügel:

Was Mercedes macht ist eine Sache, deshalb ist es noch lange nicht legal.

Die Gesetze können sie schließlich nicht außer Kraft setzen.

Mfg Felix

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerfelix

Allerdings sind die Bügel jetzt verboten und das ist auch gut so!

Felix

Wieso?

wiel du als Fußgänger beim Aufprall mit einem ML und Rammbügel nicht nur Tot bist, sondern TOTER! :D !:D!:D!

...aber ich steuer mal bei und sage, das das Verletzungsbild sicher anders ausschaut, mit Rammbügel...

Hab mal ein Wildschwein förmlich "davon fliegen sehen"....

Zitat:

Original geschrieben von hififreak007

wiel du als Fußgänger beim Aufprall mit einem ML und Rammbügel nicht nur Tot bist, sondern TOTER! :D !:D!:D!

Hallo

Habe zwar keinen Tipp zu diesem Thema. Aber möchte dennoch etwas dazu sagen. Sieht sicherlich je nach Geschmack toll aus. Aber man muss schon unterteilen was dies einem wert ist. Hast du schon mal ein Kind über die Haube fliegen sehen?

Ich will mal behaupten, bei solch einem Bügel hat z.B. ein Kind absolut keine Chance........ dann ist es wie du sagst "TOTER"

Dies sollte unbedingt auch berücksichtigt werden, solch eine "Sache" wird meistens vergessen wie auch unterschätzt....

 

Klar, prinzipiell geb ich Euch recht.....aber bei einem Fahrzeug mit der Bauhöhe eines ML hat ein Kind in den meisten Fällen bei einem Frontaufprall leider keine Chance mehr, egal ob mit- oder ohne Bügel.....da ist der Kopf einfach zu weit unten- bzw. die Front zu hoch!

Aufpassen, aufpassen, aufpassen......anders gehts eh nicht. Und DAS sollte sowieso selbstverständlich sein......

 

Grüßle

Nik

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