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Frontscheibe - Beschlag verhindern

Hallo,

wie jedes Jahr habe ich um diese Zeit und im Winter morgens wieder Probleme mit beschlagener Windschutzscheibe von innen. Mein Kleinstwagen hat leider keine Klimaanlage. Bis die Heizung die Scheibe frei bekommt dauert es ca. 1km. Im Stand-Warmlaufen ist ja verboten und meine cholerischen Nachbarn achten da auch penibel drauf (typisch deutsch halt). Nur mit einem Scheibenschwamm wischen bringt auch nicht sehr viel für klare Sicht. Den ersten km hänge ich oft mit dem Kopf unten, wo die Scheibe beginnt durch die Lüftung frei zu werden.

Ich habe mir auch schon mal 120W Zusatzheizer für die KFZ-Steckdose geholt, den ich auf das Armaturenbrett stelle und auf die Scheibe blase. Damit ließ sich der Beschlag auch nicht vermeiden.
Scheibe gut reinigen, sowie Hausmittel wie Spüli oder Rasierschaum habe ich auch durch. Die verhindern das Beschlagen nicht. Vermutlich muss die ganze Scheibe mal getauscht werden? Ist nun auch schon 15Jahre alt.

Was haltet ihr von Heizmatten mit Zeitschaltuhr, die man vielleicht irgendwie von innen an die Scheibe drückt und 10-15min vor Abfahrt heizen lässt? Vermutlich reicht das auch nicht, um die Scheibe anschließend beschlagfrei zu halten?

Ich habe mir auch schon längst angewöhnt ca. 1km vor Ziel beide Fenster aufzureißen, so dass die Warme, mit Feuchtigkeit gesättigte Luft noch einmal ausgetauscht wird und sich nicht mehr niederschlagen kann beim anschließenden Auskühlen. Damit verhindere ich bei Minusgraden im Winter auch tatsächlich ein wenig, dass die Frontscheibe von innen gefriert (was ich auch oft hatte). Eigentlich sollte man wohl auch noch jedes mal die durch die Schuhe feucht gewordenen Fußmatten rausnehmen. Die jedes mal Mitzuschleppen ist aber sehr aufwending.
Das Beschlagen unmittelbar nach dem Losfahren (vermutlich auch durch meine Atemluft), verhindert man dadurch vermutlich auch nicht.

26 Antworten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 25. November 2023 um 19:10:34 Uhr:


gerade Glasreiniger ist eigentlich gut, wenn er trocken gewischt wird.

Aber nicht jeder, wie meine Erfahrungen gezeigt haben. Ich habe einen Glasreiniger erwischt, der nach der Anwendung dazu geführt hat, dass die Scheiben sehr stark beschlagen haben.

----------------------------------------------------------

Wie hier schon geschrieben wurde, müssen die Kristallisationskeime von der Scheibe entfernt werden, daher ja auch mein Vorschlag, die Scheibe mit Spüliwasser gründlich zu reinigen. Das Spülmittel hat auch den Vorteil, dass es die Oberflächenspannung des Wassers reduziert, daher können sich keine Tröpfchen bilden, aus denen ja der Beschlag auf der Scheibe ja besteht, sondern sich nur Feuchtigkeit ablagern, die aber die Sicht nicht so stark behindert, dass man nicht mehr durch die Scheiben durschauen kann.

Gruß

Uwe

Hier ist inzwischen alles (teilweise auch schon wieder mehrfach geschrieben), eigentlich hätte der Thread nach der zutreffenden Zusammenfassung von @kasmattende. geschlossen werden können.
Ich erlaube mir trotzdem eine Nachfrage bzgl des Warmlaufenlassens und ergänze dabei vorab, dass ich nicht zu der weiter oben beschrieben Kategorie von Nachbarn gehöre. Von mir aus kann jeder im Umfeld seine Karre warmlaufen lassen, solange die nicht so laut ist, dass sie den Radiowecker ersetzt.
Wo steht unmissverständlich geschrieben, dass der Motor im Stand warmlaufen darf, um die Scheibe "freizumachen" anstelle diese in deutlich kürzerer Zeit mit einem Tuch mit Glasreiniger zu behandeln?
Bei vereisten Scheiben würde es ja sinngemäß gelten und da ist es eindeutig verboten.

Zitat:

@wk205 schrieb am 26. November 2023 um 10:46:15 Uhr:



Wo steht unmissverständlich geschrieben, dass der Motor im Stand warmlaufen darf, um die Scheibe "freizumachen" anstelle diese in deutlich kürzerer Zeit mit einem Tuch mit Glasreiniger zu behandeln?
Bei vereisten Scheiben würde es ja sinngemäß gelten und da ist es eindeutig verboten.

Es muß nicht alles irgendwo geschrieben stehen, was erlaubt ist. Es gilt eher: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Das Gesetz untersagt "unötiges Laufenlassen des Motors". Gleichzeitig ist der Fahrzeugführer verpflichtet, für gute Sicht aus seinem Fahrzeug zu sorgen.

Wenn es dafür aufgrund der Witterung erforderlich ist, den Motor zunächst zu starten und kurz laufenzulassen, dann ist es nicht verboten, weil es kein "unnötiges" Laufenlassen ist, sondern der Verkehrssicherheit dient.

"Unnötig Laufenlassen" wäre es, wenn man den Motor startet, dann erstmal frühstücken geht und anschließend im vorgewärmten Auto losfährt. Hier wäre es nicht nötig, denn man kann auch im kalten Auto losfahren (wenn man genug sieht).

Zum Umgangssprachkichen „Warmlaufen lassen“ mal meine Gedanken,

klar…..generell gibt es in der StVO den §30, in dem unnötiges laufen lassen des Motors mit „Lärm und Abgasbelästigung“ grundsätzlich verboten ist.
Das ist für mich auch soweit nachvollziehbar wenn damit, Sinngemäß auf das Eiskratzen bezogen gemeint ist, das man den Motor (warm)laufen läßt „ANSTATT“ Eis zu kratzen. Also quasi aus Bequemlichkeit.

Allerdings entsteht da in der Praxis oft eine „Grauzone“ beginnend beispielsweise damit das man Kratzt UND den Motor schon laufen lässt ( natürlich nur um den unrunden Motorlauf 😉 zu beruhigen)

oder aber, und das hab ich schon häufiger selbst erfahren müssen, - Man benutzt ein Enteiserspray, Scheibe erstmal frei, man fährt los und DANN friert die Scheibe nach einigen Metern von innen fast schlagartig zu.
(Vermutlich kühlt die Verdunstungskälte des Spray‘s die Scheibe noch mal zusätzlich ab)

Da hilft dann wirklich nur anhalten und auf Motorwärme warten bis die Scheibe dann wenigstens bis zur Hälfte wieder frei ist. Ich frag mal „kätzerisch“, geht das dann auch im weitesten Sinne als „unnötiges Warmlaufen lassen“ im Zusammenhang mit dem „Eiskratzen“?
Wäre ja vermeidbar, wenn man auf Enteiserspray verzichtet hätte!

Ich denke etwas „Laisser-faire“, bei gleichzeitiger Rücksichtnahme, und alles wird gut.

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Für das Berliner Oberlandesgericht fängt "unnötig lange" bei 90 Sekunden an.
https://www.iurado.de/?site=iurado&p=urteile&id=5525
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Das ist doch aber ein völlig anderer Sachverhalt. Da geht es darum, wie lange man das Auto nach erfolgter Starthilfe in der Tiefgarage laufen lassen kann, bis man rausfährt.

Ist m.E. überhaupt nicht übertragbar auf den hiesigen Sachverhalt, da völlig anders.

Interessante Rechts-Diskussion hier!

Ich möchte kurz erklären warum Enteiser-Spray die Scheibe zusätzlich abkühlt: Es ist der gleiche Effekt wie bei einer Mischung aus Salz und Eis: Eine solche Mischung kühlt sich von anfänglich Null Grad auf starke Minus-Grade ab, weil das Salz das Eis zum Schmelzen zwingt, die dafür erforderliche Schmelzwärme aber nicht mit bringt - die holt sich die Mischung zunächst aus sich selbst und dann aus der Umgebung. So können Temperaturen von -20°C und kälter erzeugt werden - da Salz nicht verdunstet, entsteht diese Kälte nicht durch Verdunstungskälte. Beim Enteiser-Spray spielt die Verdunstungskälte auch fast gar keine Rolle sondern das erzwungene Schmelzen erzeugt die starke weitere Abkühlung.
Gruß SEB

Zitat:

@Schraube 64 schrieb am 26. November 2023 um 11:37:29 Uhr:


Interessante Rechts-Diskussion hier!

Ich möchte kurz erklären warum Enteiser-Spray die Scheibe zusätzlich abkühlt:……

Jo…macht Sinn, danke für die Erklärung….

Einzige sinnvolle Alternative für mich:Standheizung.
Deshalb ist die seit einer Woche auch drin,selbst wenn ich in der Woche mit dem Rad zur Arbeit fahre.
Kostet etwa 500€ und etwas Arbeit,und die Sorgen sind vorbei.

Oder "einfach" ein Elektroauto kaufen, welches die Standheizung bauartbedingt mitbringt.

Beheizte Frontscheibe ist als einfache Lösung auch schon gut. Aber wenn wir wie beim TE von Kleinwagen ohne Klima reden wage ich zu bezweifeln dass das Budget die Nachrüstung einer Standheizung oder ein E-Auto hergibt. 😉

Mal ganz abgesehen davon dass in die meisten halbwegs aktuellen Autos eine Standheizung auch nicht mehr "so eben" einzubauen ist. Geht man auf Markengeräte wo es dann fahrzeugspezifische Einbausätze und Anleitungen für den Einbau gibt wird es schon teuer, kann man es nicht selber ist das dann schon deutlich vierstellig.

Zitat:

@wk205 schrieb am 26. November 2023 um 10:46:15 Uhr:


Ich erlaube mir trotzdem eine Nachfrage bzgl des Warmlaufenlassens und ergänze dabei vorab, dass ich nicht zu der weiter oben beschrieben Kategorie von Nachbarn gehöre. Von mir aus kann jeder im Umfeld seine Karre warmlaufen lassen, solange die nicht so laut ist, dass sie den Radiowecker ersetzt.

Und gar noch solange warmlaufen lassen das man gar nicht erst den Eiskratzer rausholen muß und alle Seitenscheiben frei sind. Es geht nicht nur um den Lärm (den macht eine Eiskratzer auch) ... aber die Kaltstartspritfahne will ich nicht an meinem Schlafzimmerfenster stehen haben (da auch immer leicht offen).

Zitat:

Bei vereisten Scheiben würde es ja sinngemäß gelten und da ist es eindeutig verboten.

Hm, irgendwie kommt mir gerade das Bild "Ein laufendes Auto vor einem Kiosk ohne Insassen" in den Kopf.

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