Frontscheibe beim Rausschneiden kaputt gegangen - zahlt die Versicherung ??

Hallo.
Hoffe ich bin hier im Forum nicht ganz falsch mit meiner Frage...

Ich habe einen Ford F350 Baujahr 1988, welcher leider am Scheibenrahmen anfängt zu rosten. Nun wollte ich, wenn es wieder wärmer wird, die Windschutzscheibe herausschneiden, um dem Rost Herr zu werden. Allerdings kann dabei ja sehr leicht die Scheibe kaputt gehen - ist wie ein Lotteriespiel.

Nun die Frage:
Ich habe den F350 über OCC versichert mit u.a. Teilkasko.
In der "Versicherungsbeschreibung" steht auch drinnen, dass Glasbruch versichert ist.

Wie ist das nun, wenn mir beim Rausschneiden die Scheibe kaputt geht? Zahlt die Versicherung dann eine neue Scheibe oder was kann ich generell unter Glasbruch verstehen? Bei Steinschlägen oder so ists ja klar, dass die Versicherung zahlt, aber hier lege ich ja selbst Hand an...
Ich habe mich schonmal bei einer Firma informiert - eine neue Scheibe würde knapp 500€ kosten. Könnte aber auch aus einem Schlachter eine gebrauchte für 100€ bekommen. Wenn man sowas über die Versicherung machen könnte, würde ich natürlich lieber eine neue Scheibe einbauen...

Weiß über das Thema jemand von euch bescheid?
Ich will auf keinen Fall irgendwas mit Versicherungsbetrug oder ähnlichem zu tun haben 😁😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser



ich will mich dazu mal äußern. Also, weil ich mich damit ganz gut auskenne...
...
und auch Mitarbeiter, die fachlich Ihre Versicherungsfachmann-Prüfung mit 50% bestanden haben.
...
Außerdem ist das ein sogenannter Bearbeitungsschaden, der nicht über die Kasko abrechenbar ist. Somit ist man davor nicht sicher, Stress zu bekommen.
...
Meine Empfehlung,. einfach eine Rechnung mit Austausch der Frondscheibe einreichen, am besten mit RKÜ (Reparatur Kosten Übernahme) der Werkstatt und fertig.
...
Ich selbst hatte bei einem Audi, bei dem die Arlamanlge ständig wegen einer "defekten" Heckscheibe ausgelöst hat, die Heckscheibe über RKÜ (Glasbruch) abgerechnet. Die Heckscheibe wurde gewechselt, Alarmanlage löst nicht mehr aus (hoffendlich wenn Sie es soll, was abzurwarten bleibt)

Das ist ja mal wieder ein echter Brüller!

Du holst hier einen verwesten Thread aus dem letzten Jahr hoch, um uns zu erzählen, wie Du Dich strafbar gemacht hast, als Du Deine Versicherung für Deinen defekte Alarmanlage hast zahlen lassen, erzählst dann einen Käse über Bearbeitungsschäden (was immer das sein soll), rätst dem TE, er soll den möglichen Schaden in der Werkstatt machen lassen, obwohl Du selbst keine Ahnung hast, ob die Versicherung im Schadensfall eintritt, und leitest das Ganze mit dem Hinweis auf Deine Sachkunde und die Unfähigkeit der Sachbearbeiter ein.

Alle Achtung, sowas liest man selbst hier selten und hier wird viel verzapft, wenn der Tag lang ist...

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Sie kann kaputt gehen, muss aber nicht.

Besser als Draht ist ein Gerät der Fa. Fein. Die Scheiben werden am Rand beschädigt (nur VSG, bei ESG funktioniert der Ausbau).

In Einzelfällen mag die Scheibe heile bleiben, wenn sie dann wieder eingebaut ist, kommt es dann in der Regel zu "Spannungsrissen"...

Ist aber auch egal - zurück zum Thema - wahrscheinlich wird die Versicherung bezahlen.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Besser als Draht ist ein Gerät der Fa. Fein. Die Scheiben werden am Rand beschädigt (nur VSG, bei ESG funktioniert der Ausbau).

Ein osszilierendes Messer ist immer schlechter als der Draht, denn durch die Bewegung des Messer können Beschädigungen an der Scheibe und an der Korosserie entstehen.

Beim Draht hingegen nicht.

Zitat:

Original geschrieben von tomold


In Einzelfällen mag die Scheibe heile bleiben, wenn sie dann wieder eingebaut ist, kommt es dann in der Regel zu "Spannungsrissen"...

In Einzelfällen geht die Scheibe trotz sorfältiger Arbeit kaputt. Meistens dann, wenn die Ziergummis beim letzten Scheibenaustaus "aus Versehen" mit eingeklebt wurden. Und da kann die Scheibe schon beim herausziehen der Leiste beschädigt werden.

Tendenz: 5 von 1000 Scheiben gehen bei Ausbau kaputt.

Spannungsrisse nach dem Wiedereinbau gibt es auch keine, wenn die Scheibe ordnungsgemäß eingebaut wird und keine Vorschäden hat.

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Ist aber auch egal - zurück zum Thema - wahrscheinlich wird die Versicherung bezahlen.

Eher nicht.

Der Schaden wird ja nicht durch ein "Schadensereignis" herbeigeführt, sondern dadurch, dass an dem entsprechenden Bauteil gearbeitet wird.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Interessant das aufn schrotti zich geklebte gebrauchte scheiben rumstehen zum verkauf. Die scheibe wird mitn draht vom kleber gelöst. Da bricht bei richtiger anwendung nichts. Auch beim tausch von mobilen service beim nachbarn ging nichts zu bruch.

ich will mich dazu mal äußern. Also, weil ich mich damit ganz gut auskenne...in der teilkasko ist der Glasbruch versichert. Das bedeutet, unabhängig von dem Schadenereignis wird jegliches Glas, auch Scheinwerferglas äbzüglich der Selbstbeteiligung ersetzt. Allerdings gibt es bei den Versicherungen auch Einsparbemühungen und auch Mitarbeiter, die fachlich Ihre Versicherungsfachmann-Prüfung mit 50% bestanden haben. Außerdem ist das ein sogenannter Bearbeitungsschaden, der nicht über die Kasko abrechenbar ist. Somit ist man davor nicht sicher, Stress zu bekommen. Meine Empfehlung,. einfach eine Rechnung mit Austausch der Frondscheibe einreichen, am besten mit RKÜ (Reparatur Kosten Übernahme) der Werkstatt und fertig.

Ich selbst hatte bei einem Audi, bei dem die Arlamanlge ständig wegen einer "defekten" Heckscheibe ausgelöst hat, die Heckscheibe über RKÜ (Glasbruch) abgerechnet. Die Heckscheibe wurde gewechselt, Alarmanlage löst nicht mehr aus (hoffendlich wenn Sie es soll, was abzurwarten bleibt)

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Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser


Außerdem ist das ein sogenannter Bearbeitungsschaden, der nicht über die Kasko abrechenbar ist.

So? Wo steht denn das geschrieben?

"Bearbeitungsschaden bei Glasbruch"? Habe ich noch nie gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser


Außerdem ist das ein sogenannter Bearbeitungsschaden, der nicht über die Kasko abrechenbar ist. Ich selbst hatte bei einem Audi, bei dem die Arlamanlge ständig wegen einer "defekten" Heckscheibe ausgelöst hat, die Heckscheibe über RKÜ (Glasbruch) abgerechnet. Die Heckscheibe wurde gewechselt, Alarmanlage löst nicht mehr aus (hoffendlich wenn Sie es soll, was abzurwarten bleibt)

Nennt man Versicherungsbetrug, würde ich sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Ziegenhasser



ich will mich dazu mal äußern. Also, weil ich mich damit ganz gut auskenne...
...
und auch Mitarbeiter, die fachlich Ihre Versicherungsfachmann-Prüfung mit 50% bestanden haben.
...
Außerdem ist das ein sogenannter Bearbeitungsschaden, der nicht über die Kasko abrechenbar ist. Somit ist man davor nicht sicher, Stress zu bekommen.
...
Meine Empfehlung,. einfach eine Rechnung mit Austausch der Frondscheibe einreichen, am besten mit RKÜ (Reparatur Kosten Übernahme) der Werkstatt und fertig.
...
Ich selbst hatte bei einem Audi, bei dem die Arlamanlge ständig wegen einer "defekten" Heckscheibe ausgelöst hat, die Heckscheibe über RKÜ (Glasbruch) abgerechnet. Die Heckscheibe wurde gewechselt, Alarmanlage löst nicht mehr aus (hoffendlich wenn Sie es soll, was abzurwarten bleibt)

Das ist ja mal wieder ein echter Brüller!

Du holst hier einen verwesten Thread aus dem letzten Jahr hoch, um uns zu erzählen, wie Du Dich strafbar gemacht hast, als Du Deine Versicherung für Deinen defekte Alarmanlage hast zahlen lassen, erzählst dann einen Käse über Bearbeitungsschäden (was immer das sein soll), rätst dem TE, er soll den möglichen Schaden in der Werkstatt machen lassen, obwohl Du selbst keine Ahnung hast, ob die Versicherung im Schadensfall eintritt, und leitest das Ganze mit dem Hinweis auf Deine Sachkunde und die Unfähigkeit der Sachbearbeiter ein.

Alle Achtung, sowas liest man selbst hier selten und hier wird viel verzapft, wenn der Tag lang ist...

Den Begriff "Bearbeitungsschäden" kenne ich nur aus der Betriebshaftpflichtversicherung.
Wenn z.B. ein Glaser beim Austausch einer Scheibe diese beschädigt.
In der Kasko ist so etwas nicht aufgeführt.
Klaus

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