Frontschaden Wildunfall

Mercedes E-Klasse W210

Hallo
Eure Meinung und Ratschläge bitte:
Suche Ersatzteile, gebraucht.
Wie kann man Klimaanlage stillegen?
Klimakühler hat Loch
Siehe Fotos
http://www.youtube.com/watch?v=wq68j2pSjdM

Danke Euch

Beste Antwort im Thema

Das arme Reh!

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Zitat:

Original geschrieben von pepi45


Kamera ist unter dem Spiegel, Windschutzscheibe
Wenn Zündung ein nimmt Kamera auf.

Welches System? Hersteller? Preis? Aufnahmedauer? Zuverlässigkeit?

Warum läuft denn die Kamera immer mit.?
Stunt aufnahmen? 😁

Zitat:

Original geschrieben von pepi45


Kamera ist unter dem Spiegel, Windschutzscheibe
Wenn Zündung ein nimmt Kamera auf.

Hallo Pepi,

handelt es sich bei deiner Kamera um dieses Fabrikat?
Lass uns bitte nicht im Unklaren ...

http://www.car-camera.de/

In unserem Rechtsstaat hat eine Strafverfolgung im Strassenverkehr
ohne Beweise keine Aussichten auf Erfolg.

Standard-Frage der Polizei: "Können Sie das beweisen? Sonst steht
Aussage gegen Aussage."

LG, Walter

Hallo
Ich habe meine Fahrzeuge mit dieser bestückt.
http://cgi.ebay.de/.../170622035667

Gibt es sicher auch bei vielen anderen Shops

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Ohne das läuft nix mit Versicherung.

da er eh keine kasko hat, ist das egal...

richtig hingegen ist, das ein wildschaden dennoch bei der polizei/förster gemeldet werden muss, da es sich hierbei um eine "sachbeschädigung" handelt...

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97


Sonst steht Aussage gegen Aussage."

da nutzt allerdings auch die kamera nichts, da diese erstmal als beweismittel zugelassen werden muss...

Zitat:

Original geschrieben von pepi45


Da ich nicht Versichert bin suche ich günstige Ersatzteile

du scheinst usm nö-raum zu kommen.

schick mir mal eine pm und dann kriegst meine kontakte.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97


Sonst steht Aussage gegen Aussage."
da nutzt allerdings auch die kamera nichts, da diese erstmal als beweismittel zugelassen werden muss...

Hallo zusammen,

hallo MDU,

richtig, aber es geht hier nicht darum, die Schuldfrage zu klären, sondern
den Hauptverursacher zu erkennen, der u. U. von der Polizei auf Grund einer
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Ob das permanente Filmen der Öffentlichkeit zum eigenen Schutz und
ausdrücklich nicht zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Dritter
gegenüber Fremden überhaupt erlaubt ist, hilfsweise könnte hier ein Videofreak
unterwegs sein, konnte ich leider noch nicht klären.

LG, Walter

Wo kein Kläger dort kein Richter

Schau auf YouTube was alles gefilmt wird

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



da nutzt allerdings auch die kamera nichts, da diese erstmal als beweismittel zugelassen werden muss...
Hallo zusammen,
hallo MDU,

richtig, aber es geht hier nicht darum, die Schuldfrage zu klären, sondern
den Hauptverursacher zu erkennen, der u. U. von der Polizei auf Grund einer
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Ob das permanente Filmen der Öffentlichkeit zum eigenen Schutz und
ausdrücklich nicht zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Dritter
gegenüber Fremden überhaupt erlaubt ist, hilfsweise könnte hier ein Videofreak
unterwegs sein, konnte ich leider noch nicht klären.

LG, Walter

Zitat:

Original geschrieben von pepi45


Wo kein Kläger dort kein Richter
Schau auf YouTube was alles gefilmt wird

Hallo Pepi45,

ich bin von Anfang an voll und ganz bei dir und interessiere mich auch
für deine Kamera.

Ein von mir angesprochener Polizeibeamter wird die Frage, ob meine private
permanente Verkehrsüberwachung per Videokamera zum eigenen Schutz
zulässig ist oder geahndet wird, innerhalb der nächsten Tagen
klären lassen und danach beantworten.

LG, Walter

ich wurde von einem (österreichischen) polizisten gefragt was das da hinten am motorrad sei.
ich habe ihm erklärt, daß es eine wasserdichte videokamera ist. antwort: "aha!"
das wars dann auch schon ^^

Hallo CC,

Danke für deine Info. Dieses Thema wird selbst von Polizisten im mittleren
und gehobenen Dienst nicht ad hoc beantwortet. Mal sehen, wie die Antwort
lautet ...

LG, Walter

soweit ich es aus der fotographie weiß:
solange das filmmaterial nicht öffentlich zugänglich ist wird nur selten angezeigt/geahndet, auch wenns verboten ist zb über einen zaun zu fotografieren.
wenns gerichtlich wird, dann meist nicht wegen des persönlichkeitsrechts etc. sondern weil man dinge fotographiert hat, die sich auf postkarten oder sonstwas verkaufen sollen.

im ernst: was könnte man sonst noch legal filmen/fotografieren?
schau in die illustrierten, da gibts auch keine anzeigen, bloß weil der metrosexuelle prinz eisenherz der betagten aber sehr behaarten ex-sportlerin aus der ddr mal eben am strand von popopulco einen mitesser ausdrückt 😁

Ja, hier geht es um
- eine mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- Videoaufnahmen ohne Wissen von Betroffenen
- Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Im Falle eines Falles: Rechtsanwälte stricken gern ...

LG, Walter

Fach: Medientechnik

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mfg 🙂

jetzt ward mir gewahr, weswegen selbst der germane des deutschen sich oft nicht mächtig erweist 😁

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