Frontschaden Wildunfall

Mercedes E-Klasse W210

Hallo
Eure Meinung und Ratschläge bitte:
Suche Ersatzteile, gebraucht.
Wie kann man Klimaanlage stillegen?
Klimakühler hat Loch
Siehe Fotos
http://www.youtube.com/watch?v=wq68j2pSjdM

Danke Euch

Beste Antwort im Thema

Das arme Reh!

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Hallo zusammen,
hallo Alfred,

private Videoüberwachung ist seit dem 1. Januar 2010 durch den Abschnitt
Videoüberwachung (9a.) des Datenschutzgesetzes (DSG) geregelt.
Die Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn diese einen zulässigen Zweck
erfüllt (Schutz eines Objekts/einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten),
wenn außerdem die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten
geringer sind als das Interesse des Betreibers (z.B. ein Angriff sehr wahrscheinlich
ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich,
das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist.

Quelle: Videoüberwachung

Beitrag editiert.

also Wildschaden zahlt dir überhaupt keiner ausser Kasko....

Wild ist per se immer Herrenlos, bis es sich jemand aneigent.
Und aneignen darf sich Wild nur der Jagdausübungsberechtigte in seinem "Revier" und dann ist es meistens tot und läuft nicht mehr vor Autos.

Wenn man einen Unfall hatte Polizei verständigen, alles andere ist Fahrerflucht und um Gottes Willen nicht das Reh etc. mitnehmen, das wäre Jagdwilderei 😁

(Wenn man nen Fuchs oder Hasen platthämmert kann man sich das Informieren der Polizei rein praktisch schenken, da Tier eh tot und wenns net auf der Fahrbahn liegt und andere gefährdet....)

Im Allgemeinen zu empfehlen ist im im Sommer/Frühjahr langsam zu fahren und zwar besonders zu Dämmerung am Abend oder Morgens.

Zu dieser Zeit bekommt das Wild (gerade das was Autos gerne kaputt macht 😉 ) seinen Nachwuchs und ist viel unterwegs um Nahrung aufzutreiben.
Ab Juli kommt noch die Paarungszeit des Rehwildes dazu...

Also Augen auf und die Schilder ernst nehmen, ist sonst schade ums Wild und um den schönen W210.

Es war mein erster Wildunfall nach 30 Jahren.
Habe Unfallstelle sofort abgesichert.
Notruf getätiigt die wusten sofort von welchem Bezirk ich anrufe.
Muß da so eine Handyortung geben Bin gerade beim Teile besorgen.
lg

hier die antwort einer rechtsanwältin aus wien:

Zitat:

Also soweit ich das beurteilen kann, ist das Aufzeichnen an sich noch nicht verboten, aber das zur Verfügung stellen auf online Plattformen wie YouTube, facebook etc sicherlich sehr problematisch. Grundsätzlich ist das Bild einer Person geschützt. Eine Verbreitung von Aufnahmen ist unzulässig, wenn berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden. Die Rechtsprechung ist da sehr streng.

kam von frau mag. jur. "ex-freundin" 😁

klingt so als ob das alleinige ablichten nicht das problem wäre, sondern erst das veröffentlichen.
so hab ich das auch im kopf gehabt, vom fotografieren her.

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Danke für die plausible Information deiner Freundin ...
im Polizei-Präsidium hier vor Ort rauchen wohl noch die Köpfe ...

LG, Walter

wie schon gesagt gibts hier keine allgemeingültige formel.
wenn auf einem grundstück steht "fotografieren verboten" dann darfst ncihtmal von der straße aus fotos vom grundstück machen. sonst schon, etc...

prinzipiell denk ich mir aber, daß es kein problem sein wird, wenn du eine kamera im kfz mitlaufen hast - auch ohne das der behörde zu melden.
nach einem unfall wird sich jeder richter/sachverständige freuen wennst ihm/ihr brauchbare dukumentation zukommen lassen kannst und nicht alles ausgerechnet und vermutet werden muß (war zweimal in der lage).

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