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Frontbügel

Suzuki Ignis 2 (MH)
Themenstarteram 9. August 2011 um 17:11

Hallo,

habe einen Ignis mit "Frontschutzbügel" gesehen, leider im fahrenden Verkehr (also nichts mit genau anschauen).

Sind die noch "zulässig"?

Wenn ja, gibt es die mit AB?

Wer hat so was, und gibt seine Erfahrungen kund?

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Der Anbau ab Mai 2007 ist nicht mehr gestattet. Das bedeutet auch, dass jetzt auch keiner mehr eingetragen wird, der an ein älteres Fahrzeug angebaut wird! Bei Fahrzeugen die einen Bügel dran haben, der nicht eingetragen ist, müsste dieser somit jetzt entfernt werden, selbst wenn er schon 15 Jahre dran ist (liegt immer im Ermessen eines TÜV-Prüfers). Stress kann es geben, wenn man einen Radfahrer oder Fußgänger "mitnimmt" und es um Behandlungskosten im 6 stelligen Bereich oder gar um Todesfolge geht, da schauen Versicherungen schon mal genau hin!

15 weitere Antworten
15 Antworten
am 9. August 2011 um 17:38

Nya, beim Ignis kann es gut sein, das er den von anfang an dran hat und dann interessiert das glaube auch keinen.

Wie das jetzt genau ist, weis ich nicht, aber beim LKW interessiert es auch keine sau ob der Bügel irgendwie mit dämpfern ist.

hallo,

grundsätzlich sind frontschutzbügel erlaubt, insofern sie den neuen normen entsprechen. sie heißen jetzt auch eu-personenschutzbügel. oder bestandsschutz haben (alte bügel mit abe). ist jetzt die frage, ob sich jemand die mühe gemacht hat für den ignis neue bügel bzw. bügel nach den neuen eu-richtlinien zu entwickeln. meines wissen nicht. für suzuki gibts die neuen nur für vitara und jimny.

ob es beim ignis sinn macht, außer der optik sei mal dahingestellt. vielleicht noch bei suzuki direkt nachgfragen.

 

mfg41

Themenstarteram 10. August 2011 um 5:04

Hallo,

einen Anbieter habe ich gefunden, aber ohne AB (oder so).

Leider antwortet der "Anbieter" nicht auf Fragen.

Danke

Themenstarteram 11. August 2011 um 4:47

Hallo,

und Danke für die Antworten.

Dies hab ich noch zum Thema gefunden:

"Ab dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Edelstahl-Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG angebaut werden. Ab diesem Datum ist es nicht gestattet, Edelstahl-Frontbügel ohne EG-Typgenehmigung anzubauen. Ebenso erteilt der TÜV keinen Eintrag mehr in die Fahrzeugpapiere."

Ich habe dort mal um Antwort gebeten, ob es da was gibt mit ABE....wenn das Auto 2005 zugelassen wurde.

Grüsse

Der Anbau ab Mai 2007 ist nicht mehr gestattet. Das bedeutet auch, dass jetzt auch keiner mehr eingetragen wird, der an ein älteres Fahrzeug angebaut wird! Bei Fahrzeugen die einen Bügel dran haben, der nicht eingetragen ist, müsste dieser somit jetzt entfernt werden, selbst wenn er schon 15 Jahre dran ist (liegt immer im Ermessen eines TÜV-Prüfers). Stress kann es geben, wenn man einen Radfahrer oder Fußgänger "mitnimmt" und es um Behandlungskosten im 6 stelligen Bereich oder gar um Todesfolge geht, da schauen Versicherungen schon mal genau hin!

Themenstarteram 11. August 2011 um 14:38

Hallo,

der Frontbügel Händler gab mir Antwort:

"..........leider ist kein Frontbügel für das Fahrzeug mit Genehmigung lieferbar."

Betrachte das Thema damit als beendet.

Danke

@ sc100

hallo,

du irrst dich. die alten bügel mit der entsprechenden abe haben ausdrücklich bestandsschutz.

und die neuen bügel haben eine EG-Typgenehmigung, gemäß dem neuen Personenschutzgesetz und brauchen deshalb nicht eingetragen oder vom tüv abgenommen werden. die gestze gelten auch für die versicherungen.

Themenstarteram 11. August 2011 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von mfg41

@ sc100

hallo,

du irrst dich. die alten bügel mit der entsprechenden abe haben ausdrücklich bestandsschutz.

und die neuen bügel haben eine EG-Typgenehmigung, gemäß dem neuen Personenschutzgesetz und brauchen deshalb nicht eingetragen oder vom tüv abgenommen werden. die gestze gelten auch für die versicherungen.

Hallo,

aber ist der "alte" Bügel mit der entsprechenden ABE nicht "Fahrzeuggebunden" an ein Fahrzeug?

"Neue mit EG-Genehmigung" gibt es wahrscheinlich nicht, da der Ignis seit 2008 nicht mehr gebaut wird.

Grüsse

also mit alt meine ich die ganz alten bügel, wo es so eine abe dazu gab und die praktisch original zubehör von suzuki waren. z.b.

so ein teil habe ich am samurai dran. in der abe seht sinngemäß für alle suzuki samurai.....also da reicht es ,wenn man die abe hat, vielleicht sogar nur eine kopie.

dann hatte ich mal ein samurai bj.2002 der bügel musste beim tüv abgenommen werden. weiss ich jetzt aber auch nicht mehr so genau, den samurai habe ich nicht mehr.

denke beim ignis wird es auch so gewesen sein, das der bügel vom tüv abgenommen werden musste. also schon fahrzeug gebunden.

problem ist, das die bügelhersteller nach den neuen personenschutzgsetz nur bügel herstellen, wo sich das auch für sie lohnt. das heisst, für fahrzeuge, die nicht mehr hergestellt werden schon mal nicht. z.b. samurai, ignis usw.

heißt also spez. für den ignis, alte bügel gehen nicht mehr, weil sie nicht eingetragen, bzw, abgenommen werden und neue gibt es nicht.

davon abgesehen bringt es bei reinen pkw´s auch nichts, außer optik. im falle eines aufpralls kann da der schaden am fahrzeug mit frontschutzbügel weitaus stärker sein, als ohne. weil die karosse selbsttragend ist und sich dann verschieben kann. im gegensatz zu geländewagen mit rahmen, welche doch wesentlich stabiler sind.

wobei ich bei ignis 4x4 noch mitgehen würde, da er ja gut schlechtwegetauglich ist. und der ursprüngliche sinn der frontschutzbügel ist ja eigentlich bei fahrten abseits der straße schaden von der frontpartie (kühler/scheinwerfer) abzuhalten. also wer so ein teil z.b. für die jagt benutz, da mag es noch sinn machen. aber es gibt eben auch viele die so eine bügel sinnlos als optisches tuning daran haben.

mfg41

Themenstarteram 11. August 2011 um 19:07

davon abgesehen bringt es bei reinen pkw´s auch nichts, außer optik.

Hallo,

mit der Optik.........kann ich nachvollziehen, und die "neue" Regelung hat auch einen Zweck.

Danke für ausführliche Info.

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von mfg41

@ sc100

hallo,

du irrst dich. die alten bügel mit der entsprechenden abe haben ausdrücklich bestandsschutz.

und die neuen bügel haben eine EG-Typgenehmigung, gemäß dem neuen Personenschutzgesetz und brauchen deshalb nicht eingetragen oder vom tüv abgenommen werden. die gestze gelten auch für die versicherungen.

ABEs für Frontbügel gibt es doch schon seit den 90er Jahren nicht mehr, die mussten alle eingetragen werden ("Das Fahrzeug muss einem sachverständigen Prüfer vorgeführt werden" stand sogar in vielen angebl. ABEs), und genau das wird nicht mehr gemacht. Ein Fahrzeug, an dem der vorhandene Bügel nicht eingetragen ist, darf nicht mit Bügel fahren, der muss abgeschraubt werden, selbst wenn man die Papiere noch dabei hat. (Wird natürlich alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird).

Bestandschutz gibt es für die Fahrzeuge, die einen eingetragenen Bügel haben oder eben eine echte ABE.

hallo,

die alten abe`s sind aber nicht zeitlich begrenzt und gelten somit auch heute noch. und brauchten nicht eingetragen/vorgeführt zu werden.

war auch schon mehrmals beim tüv damit. die hat alles mögliche interessiert, aber nicht der bügel.

mfg41

Wie Du schon schreibst: Die alten ABEs. Nur wirst Du wahrscheinlich keine für ein Fahrzeug finden, das erst dieses Jahrtausend das Licht der Welt erblickt hat.

Themenstarteram 15. August 2011 um 15:08

Hallo,

abschließend noch die Antwort des zuerst kontaktierten Frontbügel Anbieter (was lange währt...):

"Hallo,

der Frontbügel ist sofort lieferbar.

Allerdings ohne EG-Typ-Genehmigung!

Fragen Ihren TÜV vor Ort. Ggf. per Einzelabnahme!"

So, das war der Frontbügel.

Grüsse

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