Frontbügel
Hallo,
habe einen Ignis mit "Frontschutzbügel" gesehen, leider im fahrenden Verkehr (also nichts mit genau anschauen).
Sind die noch "zulässig"?
Wenn ja, gibt es die mit AB?
Wer hat so was, und gibt seine Erfahrungen kund?
Grüsse
Beste Antwort im Thema
Der Anbau ab Mai 2007 ist nicht mehr gestattet. Das bedeutet auch, dass jetzt auch keiner mehr eingetragen wird, der an ein älteres Fahrzeug angebaut wird! Bei Fahrzeugen die einen Bügel dran haben, der nicht eingetragen ist, müsste dieser somit jetzt entfernt werden, selbst wenn er schon 15 Jahre dran ist (liegt immer im Ermessen eines TÜV-Prüfers). Stress kann es geben, wenn man einen Radfahrer oder Fußgänger "mitnimmt" und es um Behandlungskosten im 6 stelligen Bereich oder gar um Todesfolge geht, da schauen Versicherungen schon mal genau hin!