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Fristgerechte Kündigung

Themenstarteram 19. Dezember 2014 um 18:23

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Mir ist klar, dass man die Kfz-Versicherung immer bis zum 30.11. eines jeden Jahres kündigen kann. In diesem Jahr fiel dieses Datum allerdings auf einen Sonntag. Jetzt habe ich in einigen Foren gelesen, dass die Kündigung in dem Fall schon am letzten Werktag vorher bei der Versicherung sein muss. Nun habe ich der Versicherung aber am 30.11. meine Kündigung (mit gültiger Unterschrift) per E-Mail zukommen lassen und eine automatisierte Eingangsbestätigung zurück erhalten und war somit nachweislich "rechtzeitig" am 30.11. bei der Versicherung.

In den AGB´s der Versicherung zur Kündigung steht lediglich folgendes:

Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres

G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.

Natürlich hat die Versicherung meine Kündigung abgelehnt mit der Begründung, dass diese bis zum Ende ihrer Geschäftszeiten am Samstag um 18 Uhr hätte bei ihnen eingehen müssen.

Ist die Versicherung im Recht und die Kündigung tatsächlich unwirksam? Kann mir jemand diese Frage beantworten?

Danke!

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25 Antworten

Schon lustige Begründung. Arbeitet bei der Versicherung denn am Samstag um 17.59 Uhr noch jemand?

Schau mal in § 193 BGB:

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Wenn nicht eine bestimmte Form für die Kündigung vorgeschrieben ist, ist sie fristgerecht per Mail eingegangen.

Themenstarteram 19. Dezember 2014 um 18:48

Danke für deine Antwort. Habe gerade nach § 193 BGB gegooglet und leider eine Seite gefunden, die besagt, dass dieser Paragraph nicht auf Kündigungsfristen anzuwenden ist, schade!

am 19. Dezember 2014 um 18:50

Es ist zwar umstritten, ob BGB 193 immer die Anwendung findet.

Aber Samstag 18 Uhr ist völlig lächerlich.

Das wäre ja noch schöner, wenn man nur kündigen könnte, wenn die Versicherung "offen" hat.

30.11 bis 24 Uhr ist auf alle Fälle fristgerecht.

In der Regel sogar der 1.12.2014 da der 30.11 eben der Sonntag war.

[Edit]

Sehe gerade, dass der TE schon geantwortet hat. Daher noch die Ergänzung hier:

Wie geschrieben. BGB 193 brauchts hier gar nicht, da der 30.11. fristgerecht ist.

Zitat:

@Sonnenblume2004 schrieb am 19. Dezember 2014 um 19:48:32 Uhr:

Danke für deine Antwort. Habe gerade nach § 193 BGB gegooglet und leider eine Seite gefunden, die besagt, dass dieser Paragraph nicht auf Kündigungsfristen anzuwenden ist, schade!

BGH, Urteil v. 17.02.2005, Az. III ZR 172/04

Leitsatz: „§ 193 BGB ist auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.“

O.

Liebe Sonnenblume

Eine Kündigung sollte man per Briefform und mit Einschreiben und rechtzeitig abschicken, das gilt jetzt nicht nur für Versicherungskündigungen. Oder besorgst du am 24.12. um 13.55 Uhr die Weihnachtseinkäufe ?

 

Da nun Weihnachten und auch der 31.11 immer gleich sind kann es doch nicht so schwer sein rechtzeitig sich darum zu kümmern

( So mal als Lebenshilfe gedachter Beitrag)

überhaupt der 31.11

Unabhängig vom § 193 BGB.

Wenn z. B. eine Frist bei einem Gericht einzuhalten ist und ein Briefkasten am Gerichtsgebäude dafür genutzt werden kann, dann befindet sich in dem Briefkasten eine zeitgesteuerte Klappe, die alles was bis 23:59:59 Uhr eingeworfen wird, dem ablaufenden Tag und ab 00:00:00 Uhr dem Folgetag zugordnet wird.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. Dezember 2014 um 12:28:14 Uhr:

überhaupt der 31.11

Ja oder der 30.11.

am 20. Dezember 2014 um 18:33

31.11. ist definitv zu spät :D

Den 31.11 gibs nicht mal, nichtmal 2010.

@vanguardboy

War doch ein Schaltjahr. Nicht Mal sind 2 Wörter.:)

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. Dezember 2014 um 20:55:53 Uhr:

...

Nicht Mal sind 2 Wörter.:)

Warum auch immer, es heißt "nicht mal", obwohl mir nichtmal logischer erschiene, aber der Duden will es so ;)

Habt Ihr es jetzt ?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Dezember 2014 um 21:12:54 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 20. Dezember 2014 um 20:55:53 Uhr:

...

Nicht Mal sind 2 Wörter.:)

Warum auch immer, es heißt "nicht mal", obwohl mir nichtmal logischer erschiene, aber der Duden will es so ;)

Danke, vielleicht wird der Duden mal verfilmt.:)

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