Fristen für Schadensbeseitugung
Hallo Leute,
nach dem heftigen Unwetter im Ruhrgebiet sieht mein Auto wie ein schweizer Käse aus. Die verantwortliche Versicherung...die nach ihrem Werbeslogen immer hilft...vertröstet mich schon fast drei Wochen und schiebt die lange Wartezeit auf die Masse der verbeulten Autos. Da das Auto fast neu ist und ich ihn aus privaten Umständen ( Nachwuchs) wieder verkaufen möchte, ist es für mich doppelt ärgerlich, dass sich die ganze Regulierung so lange hinzieht.
Wie schaut die Schadensregulierung allgemein bei einem 3 Monaten alten Auto aus und wie lange darf sich die Versicherung dafür zeit lassen.
Wir jeden Tipp wäre ich euch sehr dankbar.
Liebe Grüße
Magga
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KF-Fuzzi
3 Wochen finde ich bei einem offensichtlich klaren Fall vieeeeel zu lang; auch wenn die viel zu tun haben.
Zitat:
Bildzeitung
Überschwemmungen, Hagel, Blitzeinschläge und Sturmböen haben am vergangenen Freitag in Nordrhein-Westfalen Millionenschäden verursacht. Allein bei der Provinzial Rheinland belaufe sich die Schadenssumme nach einer vorläufigen Schätzung auf über zehn Millionen Euro. Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, wurden der Düsseldorfer Versicherungsgruppe bereits mehrere tausend Schäden gemeldet. Besonders betroffen waren bei dem Unwetter weite Teile des Niederrheins, Essen und Düsseldorf.
Bei allem Frust über die persönliche Sitution, die sicherlich unbefriedigend ist, sollte bei einem derartigen Unwetter auch ein klein wenig Verständnis für die Sitution der betroffenen Versicherer aufgebracht werden, zumal in NRW derzeit auch noch Sommerferien sind.
12 Antworten
Die Regulierungsmodalitäten hängen stark vom Versicherungsumfang Deiner Teilkasko ab. Hierzu müsstest Du das Kleingedruckte bemühen.
3 Wochen finde ich bei einem offensichtlich klaren Fall vieeeeel zu lang; auch wenn die viel zu tun haben.
Zitat:
Original geschrieben von KF-Fuzzi
3 Wochen finde ich bei einem offensichtlich klaren Fall vieeeeel zu lang; auch wenn die viel zu tun haben.
Zitat:
Bildzeitung
Überschwemmungen, Hagel, Blitzeinschläge und Sturmböen haben am vergangenen Freitag in Nordrhein-Westfalen Millionenschäden verursacht. Allein bei der Provinzial Rheinland belaufe sich die Schadenssumme nach einer vorläufigen Schätzung auf über zehn Millionen Euro. Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, wurden der Düsseldorfer Versicherungsgruppe bereits mehrere tausend Schäden gemeldet. Besonders betroffen waren bei dem Unwetter weite Teile des Niederrheins, Essen und Düsseldorf.
Bei allem Frust über die persönliche Sitution, die sicherlich unbefriedigend ist, sollte bei einem derartigen Unwetter auch ein klein wenig Verständnis für die Sitution der betroffenen Versicherer aufgebracht werden, zumal in NRW derzeit auch noch Sommerferien sind.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Bei allem Frust über die persönliche Sitution, die sicherlich unbefriedigend ist, sollte bei einem derartigen Unwetter auch ein klein wenig Verständnis für die Sitution der betroffenen Versicherer aufgebracht werden, zumal in NRW derzeit auch noch Sommerferien sind.
Nichts gegen Urlaub für SBs der 🙂. Aber sicher ist doch die Entscheidung des BGH bekannt, dass die Versicherungen - im besonderen auch für Urlaubszeiten - immer entsprechend viele Mitarbeiter vorhalten müssen, damit es nicht zu solchen Verzögerungen kommt. Hier haben die Karlsruher klar gesagt : Falls nicht dann noch welche einstellen.
Aber die Entscheidung ist ja nunmehr hinreichend alt und sollte daher auch bekannt sein...
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Nichts gegen Urlaub für SBs der 🙂. Aber sicher ist doch die Entscheidung des BGH bekannt, dass die Versicherungen - im besonderen auch für Urlaubszeiten - immer entsprechend viele Mitarbeiter vorhalten müssen, damit es nicht zu solchen Verzögerungen kommt. Hier haben die Karlsruher klar gesagt : Falls nicht dann noch welche einstellen.
Um die dann nach der Urlaubszeit wieder zu Entlassen............😁
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Wenn die Regulierung der Versicherung auch schnell geht, so dauert es doch seine Zeit, bis die Reparatur erfolgt ist. Denn mit dir warten bestimmt noch Tausende anderer Fahrzeughalter auf eine Reparatur ihres Autos.
Und wenn du das Auto nach der Reparatur dann verkaufst, ... dem potentiellen Erwerber mußt du wohl von diesem Schaden erzählen, wenn du nicht hinterher Ärger bekommen willst.
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Nichts gegen Urlaub für SBs der 🙂. Aber sicher ist doch die Entscheidung des BGH bekannt, dass die Versicherungen - im besonderen auch für Urlaubszeiten - immer entsprechend viele Mitarbeiter vorhalten müssen, damit es nicht zu solchen Verzögerungen kommt. Hier haben die Karlsruher klar gesagt : Falls nicht dann noch welche einstellen.Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Bei allem Frust über die persönliche Sitution, die sicherlich unbefriedigend ist, sollte bei einem derartigen Unwetter auch ein klein wenig Verständnis für die Sitution der betroffenen Versicherer aufgebracht werden, zumal in NRW derzeit auch noch Sommerferien sind.Aber die Entscheidung ist ja nunmehr hinreichend alt und sollte daher auch bekannt sein...
Nur gut, dass es den BGH gibt und der hat sicherlich auch das Patentrezept, wo bei aussergewöhnlichen Schadenereignissen Versicherungsgesellschaften für einen kurzfristigen Zeitraum auf eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zurückgreifen kann.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
[Nur gut, dass es den BGH gibt und der hat sicherlich auch das Patentrezept, wo bei aussergewöhnlichen Schadenereignissen Versicherungsgesellschaften für einen kurzfristigen Zeitraum auf eine ausreichende Anzahl von Fachkräften zurückgreifen kann.
Bei manchen wirst du auch außerhalb der Ferien und außergewöhlichen Schadensereignissen keine finden...😁😁
A propos "finden".
Ich kann eine BGH Entscheidung zur Personalplanung von Versicherungsunternehmen auch nicht finden.
Hast Du da ein Aktenzeichen?
Hafi
In Fällen wie dem hier beschriebenen dauern die Regulierungsmodalitäten immer etwas länger, da alle Fakten bezüglich des Unwetters geprüft werden und zudem entsprechend Begutachtungen stattfinden müssen. Das liegt zum einen an der Vielzahl der Betroffenen als auch an Trittbrettfahrern, die auf solche Situationen lauern und ihre Versicherungen "abkassieren" wollen. Ich denke, dafür sollte jeder wirklich Geschädigte auch Verständnis haben, damit eventuelle "Versicherungsbetrüger" entlarvt werden können. Zu dem sind die o. g. 3 Wochen keinesfalls lange, wenn man bedenkt, dass so manche eindeutige Haftpflichtschäden über 5 Wochen bis zu deren Regulierung dauern. Haftpflichtschäden werden für gewöhnlich vorrangig bearbeitet, wegen der wesentlich höheren Kosten.
In diesem Fall empfehle ich den Werkstattauftrag zu erteilen, wobei sich die Werkstatt von der Versicherung eine Kostenübernahme bestätigen lässt und nach der Reparatur entsprechend mit der Versicherung abrechnet. Das kann unter Umständigen in dieser Situation helfen. Um die SB kommst Du natürlich offiziel nicht herum.
Wieviel Zeit sich die Versicherung tatsächlich nehmen darf, steht, wenn überhaupt in Deinen Vertragsbedingungen. Vorschriften, dass es zeitnahe stattzufinden hat gibt es nicht. Bekannt ist: In Kaskofällen ist die Versicherung weisungsberechtigt!
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
A propos "finden".
Ich kann eine BGH Entscheidung zur Personalplanung von Versicherungsunternehmen auch nicht finden.Hast Du da ein Aktenzeichen?
Hafi
Hallo Hafi,
kann ich dir jetzt leider nicht direkt geben. Stand Mitte der 90er im ADAC abgedruckt.
Gruß
Krypton
Moin.
Also mir eine solche Entscheidung unbekannt. Das heißt natürlich nichts. Aber wenn es tatsächlich vom BGH so entschieden worden wäre, wie Du es dargestellt hast, müsste es eigentlich bekannt geworden sein.
Vielleicht täuscht Dich Deine Erinnerung an einen ADAC Artikel von vor 15 Jahren ein bisschen?😕
Die Entscheidungen zur KH Regulierungsdauer, die ich kenne, sprechen in der Regel bei einfach gelagerten Fällen 3 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit zu. Bei streitigen oder umfangreichen Sachen kann es auch mal länger dauern.
Für Kasko kann sich m.E. eine Bearbeitungsfrist nur aus den jeweiligen AKB ergeben.
Jeder Versicherer wird versuchen, Kasko-Schäden so schnell wie möglich zu erledigen, weil das die leichteste Art ist, den eigenen Kunden von der Qualität des Unternhmens zu überzeugen.
Aber bei derartigen Massenereignissen ist es einfach nicht mehr möglich, alle Schden in wenigen Tagen abzuarbeiten (natürlich fehlerfrei!).
Aber das liegt eigentlich auf der Hand...
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Also mir eine solche Entscheidung unbekannt. Das heißt natürlich nichts. Aber wenn es tatsächlich vom BGH so entschieden worden wäre, wie Du es dargestellt hast, müsste es eigentlich bekannt geworden sein.Vielleicht täuscht Dich Deine Erinnerung an einen ADAC Artikel von vor 15 Jahren ein bisschen?😕
Nee, dies stimmt schon. Hab ich damals auch meinen Coburger Freunden um die Ohren gehauen und dann gings auch trotz Urlaub des SB😁
Zitat:
Die Entscheidungen zur KH Regulierungsdauer, die ich kenne, sprechen in der Regel bei einfach gelagerten Fällen 4 bis 6 Wochen Regulierungsdauer zu. Bei streitigen oder umfangreichen Sachen kann es auch mal länger dauern.
Gilt natürlich nur für soweit "klare" Sachlagen, wobei auch die Versicherung schadensmindernd agieren muss und nicht die Regulierung verzögern darf. Die H*K-ler meinen, wenn die nach 3 Monaten dass machen, wozu ich die direkt nach dem Unfall aufgefordert habe, hätte ich die Regulierung verzögert 😕😕
Zitat:
Für Kasko kann sich m.E. eine Bearbeitungsfrist nur aus den jeweiligen AKB ergeben.
Jeder Versicherer wird versuchen, Kasko-Schäden so schnell wie möglich zu erledigen, weil das die leichteste Art ist, den eigenen Kunden von der Qualität des Unternhmens zu überzeugen.
Aber bei derartigen Massenereignissen ist es einfach nicht mehr möglich, alle Schden in wenigen Tagen abzuarbeiten (natürlich fehlerfrei!).
Aber das liegt eigentlich auf der Hand...
Gruß
Hafi
Muss ich dir natürlich grundsätzlich recht geben, nur dass einige Versicherer wohl lieber Zinserträge aus Rückstellungskonten realisieren wollen, anstatt ordentlich zu regulieren. Auch da fällt mir ein Unternehmen aus dem schönen Frankenland ein, die behaupten, dass Versicherungsbeiträge, die im Januar bezahlt wurden erst im Jan des nächsten Jahres bekannt sein sollen. (VK Prämienerhöhung als Verzugsschaden eines KH-Schadens). Das ist einfach nur nervig.