Fremdschaden zurückkaufen oder nicht ?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Kleiner Unfall beim Ausparken - FREMDSCHADEN über Versicherung abgewickelt und jetzt Post der Versicherung erhalten.

Schadenhöhe: 980,60 Euro

Für 2025 wäre ich in SF20 mit 27% gewesen, jetzt lande ich in SF9 mit 38%.
Laut Rechnung der Versicherung habe ich eine Beitragsmehrbelastung in den nächsten 3 Jahren von gut 365 Euro.

Aber mit den 3 Jahren ist es doch nicht getan, oder ?
Ich meine, ich "laufe" doch quasi meinen alten Prozenten immer hinterher, oder sehe ich das falsch.

Macht also gut 120 Euro im Jahr, sprich 8 Jahre, dann zahle ich drauf.
Ich bin 49 Jahre alt und werde hoffentlich noch mindestens 8 Jahre Auto fahren 🙂

Angeblich soll es sich nur rechnen, wenn die Betragsmehrbelastung der nächsten 3 Jahre (hier 365 Euro) höher ist als die Entschädigungsleistung (hier: 980 Euro) - unter diesem Aspekt lohnt sich der Rückkauf nicht.

Oder wie muss man das sehen ?

Viele Grüße
Musicsurfer

55 Antworten

Zitat:

@Musicsurfer schrieb am 16. November 2024 um 19:03:50 Uhr:



Zitat:

@Blabla_ schrieb am 16. November 2024 um 18:55:56 Uhr:


Wie sieht es eigentlich mit Selbstbeteiligung aus?

Ich habe
Teilkasko 150 € Selbstbeteiligung
keine Vollkasko

In wie fern spielt das denn da mit rein ?

Viele Grüße
Musicsurfer

Wenn die Versicherung es zahlt, dann gibt es eine Hochstufung (schon 360€ Mehrbelastung in den nächsten 3 Jahren) und die 150€ Selbstbeteiligung werden fällig.

Zahlt man den Schaden selbst, dann entfällt doch die Zahlung der Selbstbeteiligung oder sehe ich das falsch?

Zitat:

@Blabla_ schrieb am 16. November 2024 um 19:49:27 Uhr:



Zitat:

@Musicsurfer schrieb am 16. November 2024 um 19:03:50 Uhr:


Ich habe
Teilkasko 150 € Selbstbeteiligung
keine Vollkasko

In wie fern spielt das denn da mit rein ?

Viele Grüße
Musicsurfer

Wenn die Versicherung es zahlt, dann gibt es eine Hochstufung (schon 360€ Mehrbelastung in den nächsten 3 Jahren) und die 150€ Selbstbeteiligung werden fällig.

Zahlt man den Schaden selbst, dann entfällt doch die Zahlung der Selbstbeteiligung oder sehe ich das falsch?

Es geht hier um einen Fremdschaden. Also Haftpflicht und keine SB

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 16. November 2024 um 19:44:24 Uhr:


Aus meiner Erinnerung: Man wird doch von der Versicherung informiert, ob sich der aktuelle Rückkauf lohnt und man wird gefragt, ob man das will. Gibt's das nicht mehr?

Im übrigens knabbert man nicht "ein Leben lang" an einem höheren SF, sondern man erreicht halt den aktuellen SF erst nach weiteren X Jahren, was einen Differenzbetrag kostet. Wenn jemand z. B. von einem SF25 auf SF15 fallen würde (wild geraten) und zahlt einfach bei SF15 nicht viel mehr als ein paar Cent zum SF25, lohnt ein Rückkauf eben nicht.

Doch das gibt es, habe ich ja oben inkl. der Werte geschrieben:

Schadenhöhe: 980,60 Euro
Für 2025 wäre ich in SF20 mit 27% gewesen, jetzt lande ich in SF9 mit 38%.
Laut Rechnung der Versicherung habe ich eine Beitragsmehrbelastung in den nächsten 3 Jahren von gut 365 Euro.
Angeblich soll es sich nur rechnen, wenn die Betragsmehrbelastung der nächsten 3 Jahre (hier 365 Euro) höher ist als die Entschädigungsleistung (hier: 980 Euro) - unter diesem Aspekt lohnt sich der Rückkauf nicht.

Bist du denn in drei Jahren wieder bei den jetzigen 27 % Beitrag?

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SF9 = 38%
in 3 Jahren.... SF12 = 36%

Also bei weitem nicht.
Die alten Prozente hätte ich erst in 10 Jahren wieder. Aber da wäre ich ja auch nicht mehr bei der jetzigen sondern wäre ja auch hier weitergewandert.

Eben. Deshalb ist das ja auch nicht unbedingt eine gute Idee, nur die Differenzkosten von drei Jahren auszurechnen und gegen eine Regulierungshöhe eines Schadens zu stellen,

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 16. November 2024 um 23:19:16 Uhr:


Eben. Deshalb ist das ja auch nicht unbedingt eine gute Idee, nur die Differenzkosten von drei Jahren auszurechnen und gegen eine Regulierungshöhe eines Schadens zu stellen,

Leider listet die Versicherung nur diesen Zeitraum auf.

Welchen Sinn würde es machen, den Mehrbeitrag für fünf oder sieben oder X-Jahre auszurechnen? Der Mehrbeitrag ist ja noch nicht einmal für die nächsten drei Jahre in Stein gemeißelt und gilt auf Grundlage der heutigen Beiträge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beiträge überhaubt ingendwann sinken, noch werden sie nicht erhöht werden. Selbst mit Verbesserung des SFR wird das nicht passieren, denn die %-Sprünge liegen bei 1%, höchstens 2%, für das kommende Jahr steigen die Beiträge aber schon um 10% - 20%.

Deshalb würde ich auch den Rat aus dem ersten Post von @Germania47 beherzigen und den Schaden innerhalb der gesetzten Frist zurückzuzahlen.

Zitat:

Leider listet die Versicherung nur diesen Zeitraum auf.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wollen die Versicherungen mehr Gewinn machen und haben einfach zu viele Kunden mit Höchstrabatt.
Bisher war es so, dass man mit 35 Jahren seine höchste SF-Klasse erreicht hat. Jetzt benötigt man 50 Jahre. Dazu kommt, dass der Opa seinen "erstandenen" Rabatt nur teilweise an die Enkel weitergeben kann.

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 17. November 2024 um 12:51:24 Uhr:



Zitat:

Leider listet die Versicherung nur diesen Zeitraum auf.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wollen die Versicherungen mehr Gewinn machen und haben einfach zu viele Kunden mit Höchstrabatt.

Insiderwissen?

Zitat:

Bisher war es so, dass man mit 35 Jahren seine höchste SF-Klasse erreicht hat. Jetzt benötigt man 50 Jahre.

Dass das pauschal falsch ist, haben wir ja vor kurzem im Parallelthread festgestellt. Mindestens eine Versicherung hat eine Rabattstaffel bis SF35.

Zitat:

Dazu kommt, dass der Opa seinen "erstandenen" Rabatt nur teilweise an die Enkel weitergeben kann.

Ein Enkel konnte - außer mit illegalen Tricksereien - noch nie den vollen Rabatt des Opas übernehmen.

Was hat deine Aussage jetzt mit Schadenrückkauf ja/nein zu tun? 😕 🙄 😮

remarque, er macht sich ja auch null Gedanken darüber, dass bei SF 50 auf Grund des Lebensalters ein Alterszuschlag in Höhe von mindestens 20 % dazu addiert werden müssen.
Edit: Ich zahle inzwischen 75% mehr, und das bei SF 50.

Aber Hauptsache, in jedem Thread seine fundierten Fachkenntnisse hinterlassen 😁.

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. November 2024 um 13:18:55 Uhr:


remarque, er macht sich ja auch null Gedanken darüber, dass bei SF 50 auf Grund des Lebensalters ein Alterszuschlag in Höhe von mindestens 20 % dazu addiert werden müssen.

Woher hast du diese Kenntnisse?

Das ist bspw. richtiges Insiderwissen 😁.

Es gibt ganz einfache, für logisch denkende Menschen nachvollziehbare grundsätzliche Überlegungen, ob sich Rückkauf lohnt. Dabei spielen Erhöhungen, alters- oder inflationsbedingt überhaupt keine Rolle, da sich diese ja immer für beide Fälle ergäben - mit oder ohne Schaden.

Es geht einzig nur um diese Dinge:

1. eigentlicher Prozentsatz im nächsten Jahr ohne Schaden
2. tatsächlicher Prozentsatz im nächsten Jahr mit Schaden (neu nach Hochstufung)
3. Beitragshöhe bei 100%
4. Alle Beitragsprozentzsätze der Versicherung ab nächstem Jahr bis zu dem Jahr in der Zukunft, in dem diese Sätze, mit oder ohne Schaden, wieder unverändert gleich sind.

Jetzt rechnet man einfach alle Differenzen bis zu dem Jahr fiktiv hoch, ab welchem die Gleichheit der Beitraghöhe unverändert gleich bliebe. Dazu muss man sich halt die verschiedenen Prozentsätze dieser künftigen Jahre besorgen.

Dass man manches nicht in der Zukunft wissen kann, spielt keine Rolle, da man sonst niemals irgendwas abschätzen könnte, daher muss man Unwägbares außen vor lassen. Schließlich geht es um Schätzen und grundsätzliches Abwägen und nicht um absolut zielsichere Prophetie.

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