Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?
moin moin...
heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...
vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...
heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)
diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)
aber was bleibt einem noch anderes über?
abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......Zitat:
Original geschrieben von Database
dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....
sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.
264 Antworten
Besteht ein Unterschied zwischen
a.) Grundstückbesitzer ruft Polizei
und
b.) Autobesitzer der auf fremden Grund steht und sein Fahrzeug blockiert bekommt
?
Eigentlich nicht, weil dem Grundstücksbesitzer ja auch sein Parkplatz durch den Falschparker blockiert wird.
Solange keine Gefahr im Verzuge ist oder eine Straftat vorliegt hat keine Behörde etwas auf Privatgelände verloren.
Dazu gibt es ja den Blick ins passende Gesetz:
Zitat:
Polizei Gesetz NRW
§1 Abs. 2 Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
Jetzt ist es eine fallweise Entscheidung, ob dies zutrifft. Wenn mich jemand in der Entfaltung meiner Freiheit rechtswidrig hindert, wäre das so ein Fall. Wenn die Hinderung aber durch ein "Entschuldigung, ich habe auf Ihrem Parkplatz gestanden, können Sie mich raus lassen, ich mache das auch nie wieder." zu beheben wäre, dann ist es kein solcher Fall und könnte von der Polizei als "Missbrauch" bewertet werden.
Edit/Erweiterung: Es besteht dann ein Unterschied, wenn die z.B. der o.a. § eine andere Zuständigkeit verlangt. Ist es nur ein "Der parkt auf meinem Parkplatz" (=Hinderung in der Nutzung eines Besitzes), dann ist die Polizei IMHO nicht zuständig, da man das in Ruhe zivilrechtlich regeln kann. Ist es aber ein "Ich parke auf dem Privatgrundstück, habe mich entschuldigt, den Eigentümer gebeten mich wieder an mein Auto zu lassen (und habe ihm den Schaden auch erstattet), aber der schließt das Tor nicht auf." dann wäre es ein fall für die Polizei.
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Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Richtig.Das Blockieren könnte man nämlich auch als Nötigung hinstellen.
Und deshalb kommen die raus und prüfen ud sagen dann "Nicht zuständig. Grober Unfug. Sind sie mit einer kostenpflichtiger Ermahnung von 20 € einverstanden?"
Wenn einer Ahnung hat bleibt er da wo er ist, aber es gibt natürlich auch den Typ " übereifrig"......😎
Ich muss jetzt mal was fragen !
Das bedeutet also,wenn sich irgendein Heini, auf Privatgrung sein Auto abstellt, sei es nun ein gekenzeichneter Privatparkplatz oder gar Grundstück, so muss der Eigentümer den gerufenen Abschlepper erst mal selber bezahlen,falls er Diesen bestellt ?
Und kann sich dann ,in einem aufwändigen Rechtstreit mit besagtem Heini rumschlagen, oder wie ???
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Ich muss jetzt mal was fragen !
Das bedeutet also,wenn sich irgendein Heini, auf Privatgrung sein Auto abstellt, sei es nun ein gekenzeichneter Privatparkplatz oder gar Grundstück, so muss der Eigentümer den gerufenen Abschlepper erst mal selber bezahlen,falls er Diesen bestellt ?
Und kann sich dann ,in einem aufwändigen Rechtstreit mit besagtem Heini rumschlagen, oder wie ???
mfg trixi1262
Genau das bedeutet das, habe ich selber schon durchgezogen.
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
oder wie ???
jop...problematisch wirds allerdings, wenn das abschleppen nicht verhältnismäßig war, dann bleibste nämlich auf den kosten sitzen!
alternativ gibts auch abschleppdienste die auf eigene rechnung das auto abschleppen und es dem falschparker dann gegen bezahlung der rechnung aushändigen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
jop...problematisch wirds allerdings, wenn das abschleppen nicht verhältnismäßig war, dann bleibste nämlich auf den kosten sitzen!Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
oder wie ???alternativ gibts auch abschleppdienste die auf eigene rechnung das auto abschleppen und es dem falschparker dann gegen bezahlung der rechnung aushändigen...
Erst mal ,dake allerseits !
Naja,wir hat Hartz4fahrer ,das letztens genannt:
Verhältnismäßigkeit:
Auslegungzieht sich wie ein Gimmiband !
Das sind ein paar Gummi-§en, in Deutschland !😕
Nun ist auch Hartzis Ärger mit der Volvo-Trulla, schlüssig !
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
alternativ gibts auch abschleppdienste die auf eigene rechnung das auto abschleppen und es dem falschparker dann gegen bezahlung der rechnung aushändigen...
Das ist IMHO die sinnvollere Methode und man sollte als Geschädigter solche Dienste bei der Auftragsvergabe bevorzugen.
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Ich muss jetzt mal was fragen !
Das bedeutet also,wenn sich irgendein Heini, auf Privatgrung sein Auto abstellt, sei es nun ein gekenzeichneter Privatparkplatz oder gar Grundstück, so muss der Eigentümer den gerufenen Abschlepper erst mal selber bezahlen,falls er Diesen bestellt ?
Und kann sich dann ,in einem aufwändigen Rechtstreit mit besagtem Heini rumschlagen, oder wie ???
mfg trixi1262
Schlauer ist es, wenn man ein Abschleppunternehmen nimmt, die die Kosten dann eintreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Schlauer ist es, wenn man ein Abschleppunternehmen nimmt, die die Kosten dann eintreiben.
Oder man kennt den Schlepper 😁😎