Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?

moin moin...

heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...

vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...

heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)

diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)

aber was bleibt einem noch anderes über?

abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Database


dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....

sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Bei den meisten Falschparkern hier muß die Wurst aber ohne Schweinefleisch sein..ups...😰 Was habe ich geschrieben ?😰

"Vegetarier" 😉 aller Länder vereinigt Euch !😁

Hab mal dazu was gefunden !

Die einschlägige Rechtsgrundlage ist § 859 BGB.

Schaut euch mal die Antwort von gummiham... an !

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090401224758AAaV1b4

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Incoming


Kann er, nur bleibt er natürlich auf den Kosten Sitzen + Schadensersatz + Anzeige.
tja, dann hat er halt geklingelt und keiner hat ihm aufgemacht...

es wurde bereits erklärt, warum man als falschparker auf privatgrundstücken, den zuparker abschleppen lassen kann & darf...

wer dann eine anzeige wegen nötigung, die kosten fürs abschleppen sowie die unkosten des zugeparkten falschparkers trägt ist ebenfalls klar...derjenige der unrechtmäßig den falschparker zugeparkt hat!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Alternativ gibts noch Parkkrallen.

womit wir wieder bei nötigung und damit einer straftat angekommen sind...

Und wie liegt der Fall,wenn der Fremdparker (Falschparker) > der Zuparker ist 😕😰

Hallo Touaresch !

Wie darf man jetzt deinen ZUPARKER mit dem Privatplatz zusammen bringen ?
Wie soll jetzt die Situation aussehen?
Du stehst auf dem Privatparkplatz und der Zuparker auf Öffentlichen Raum ?
mfg trixi1262

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Gemeint ist wohl eher, daß der Privatparkplatz vom Berechtigten belegt ist und der Fremdparker sich auf den Platz dahinter (das ganze auf einem privaten Parkplatz(hof) gestellt hat, so daß der Berechtigte nicht wegfahren kann.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Bei den meisten Falschparkern hier muß die Wurst aber ohne Schweinefleisch sein..ups...😰 Was habe ich geschrieben ?😰

Immer diese rechten Parolen 😁

Das habe ich ganz einfach gelöst.

Ich hatte an meinem letzten Wohnsitz einen Stellplatz, der direkt geradlinig gegenüber der Hofeinfahrt lag, wie bequem für Fremdparker und fast tägloich das Problem mit den Falschparkern, seit 6 Jahren wohne ich wo anders und auch da ist es ähnlich gelagert mit dem Stellplatz.

Ich habe mir bei ebay eine alte Parkuhr ersteigert und diese an meinem Stellplatz montiert. Die nimmt zwar nur DM an, aber das ist egal, sieht irgendwie witzig aus und der Effekt ist großartig. Es hat wirklich KEIN EINZIGES MAL ein Fremder auf meinem Stellplatz gestanden. Die sind alle so geizig, dass sie sich auf andere stellplätze stellen.

Kostenpunkt ca 20 Euro für die Pakruhr und 10 Euro für das Rohr wo man sie draufbaut.

Absolut witzige Idee 😁

Wieder im Lande....

Trotz aller Emotionen die entstehen wenn ein Ignorant den Parkplatz einfach so nutzt versuche ich mich einigermassen im Zaum zu halten. Ich werde das andere Fahrzeug maximal am Scheibenwischer berühren und auch nicht zuparken. Der Punkt für mich ist ganz klar, dass ich mich nicht angreifbar machen möchte. Wegen Nötigung oder angeblicher Beschädigungen ist doch wenn wir ehrlich sind eine gute rechtliche Position verloren. Man begibt sich ins Unrecht und wird selbst angreifbar was dann wiederum selbst richtig Geld kosten kann.

Ich versuche es weiter mit den Abmahnungen (strafbewährte Unterlassung) und hab wenn ich ehrlich bin etwas Schadenfreude wenn der Ignorant die Anwaltsrechnung + eventuelle Gerichtskosten dafür aufgebrummt bekommt. Das einfach so mal bei mir Parken kostet so zumindest mal richtig Geld für den netten Zeitgenossen. Kein Vergleich zu den paar Euros die die Tiefgarage kostet........

Was sagt mein Freund und Rechtsanwalt so gerne zu mir: "Stefan, jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen...."

Gruß

Stefan
(Eine Weisheit, die manchen auch im virtuellen Leben beherzigen sollten)

Bezieht sich der Spruch deines Rechtsanwalts speziell auf die Falschparker-Fälle?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Bezieht sich der Spruch deines Rechtsanwalts speziell auf die Falschparker-Fälle?

Auf das Verhalten in einem Forum und auf die Lösung solcher Fälle im wirklichen Leben. Manche schießen hier virteull mit Kanonen auf Spatzen und sind mutmaßlich im relaen Leben noch nicht einmal in der Lage die Lunte anzuzünden.

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Bezieht sich der Spruch deines Rechtsanwalts speziell auf die Falschparker-Fälle?
Auf das Verhalten in einem Forum und auf die Lösung solcher Fälle im wirklichen Leben. Manche schießen hier virteull mit Kanonen auf Spatzen und sind mutmaßlich im relaen Leben noch nicht einmal in der Lage die Lunte anzuzünden.

Lieber mit Kanonen auf Spatzen schießen, als sich von Falschsparkern

auf der Nase rumtanzen lassen.

Wenn ich wegen dieses Spatzes an der Nutzung meines Eigentums gehindert werde, muß dieser Spatz leider mit einer Kanone rechnen....

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Aufmüpfiger Rechthaber
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