Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?

moin moin...

heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...

vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...

heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)

diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)

aber was bleibt einem noch anderes über?

abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Database


dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....

sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.

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Richtig aber wie oft kommt das vor? 😁

In den meisten Fällen sind es nur Ignoranten und diese schleppt die Polizei leider nicht weg 🙁

Ich bin stolz auf Euch (beide).

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Incoming


Natürlich stellt man seinen Wagen vor seinem Parkplatz ab, damit niemand drittes behindert wird.
du weißt schon, das in diesem falle dem falschparker dieselben "rechte" zustehen wie dir? er dich also ohne weiteres abschleppen lassen kann!

Kann er, nur bleibt er natürlich auf den Kosten Sitzen + Schadensersatz + Anzeige. Vor Gericht wird der Richter ihn auch fragen wieso er nicht einfach den Parkplatzbesitzer gefragt hat.

Alternativ gibts noch Parkkrallen. Problem: Das Auto ist dadurch nicht entfernt bzw. der Parkplatz frei. Allerdings werden sich viele wohl überlegen wie oft sie die Gebühr bezahlen wollen. Leider ist das in Deutschland noch nicht so üblich wie in anderen Ländern.

@Magirus: Da kommt es immer noch auf die Verhältnismäßigkeit an, wie der Vorposter schrieb wird es schnell als Unverhältnismäßig angesehen, wenn der Falschparker schnell hätte erkennen können wem der Wagen/der Parkplatz gehört. IM Zweifel wäre mal "ins Haus gehen, klingeln und entschuldigen" schneller und billiger, damit auch verhältnismäßiger.

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Zitat:

Original geschrieben von Incoming


Kann er, nur bleibt er natürlich auf den Kosten Sitzen + Schadensersatz + Anzeige.

tja, dann hat er halt geklingelt und keiner hat ihm aufgemacht...

es wurde bereits erklärt, warum man als falschparker auf privatgrundstücken, den zuparker abschleppen lassen kann & darf...

wer dann eine anzeige wegen nötigung, die kosten fürs abschleppen sowie die unkosten des zugeparkten falschparkers trägt ist ebenfalls klar...derjenige der unrechtmäßig den falschparker zugeparkt hat!

Zitat:

Alternativ gibts noch Parkkrallen.

womit wir wieder bei nötigung und damit einer straftat angekommen sind...

Wenn man mal keine Ahnung hat, sollte man bekanntlicherweise mal die Fresse halten können!

Der Eingriff der Staatsmacht in die Persönlichkeitsrechte ist nicht ohne. Sie haben immer das mildeste Mittel zum Erreichen des größtmöglichen Erfolges zu wählen! Ermessen eben....wobei es auch Ermessensreduzierungen auf Null gibt. Siehe mal Gesetzestexte mit kann, muss, ist...etc. .

Was nun; einmal Contra-Staatsmacht.....und einmal sollen sie so mal richtig eingreifen.....schöne Doppelmoral, ihr Experten....! 😉

Wer will hier die Staatsmacht? Wir wollen Selbstjustiz fern ab von deinem Kabel 1 "Achtung Kontrolle" Kram.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wer will hier die Staatsmacht? Wir wollen Selbstjustiz fern ab von deinem Kabel 1 "Achtung Kontrolle" Kram.

Ist aber interessant,das du sogar weist, auf welchen Sender der

KRAM

kommt !😉😉😉 😁

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262



Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wer will hier die Staatsmacht? Wir wollen Selbstjustiz fern ab von deinem Kabel 1 "Achtung Kontrolle" Kram.
Ist aber interessant,das du sogar weist, auf welchen Sender der KRAM kommt !😉😉😉 😁
mfg trixi1262

Werden wohl 98% der Menschen wissen aber es nicht zugeben wollen.🙄 Wer nicht hören will, der muss fühlen, ganz einfach.

Tja, streng genommen kann das blockieren von fremden Eigentum auch schon " Nötigung" sein. Schließlich muß ich mir wegen diesem Asozialen einen anderen Platz suchen und kann mein Eigentum nicht nutzen.

Deshalb muss Nötigung mit Nötigung beantwortet werden 😁

für alle stammtischbrüder...wir haben auch so einen fall. der dreisterste falschparker:
http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/20128035.jpg

meine werkstatt ist in der innenstadt der lokalen grossen stadt. parkplätze gibts genug nur kosten die was. also stellt man sich zu uns auf den hof. unserem hausmeister (marke krause!) ist das schon lange ein dorn im auge. also wurde MASSIG abgescheppt. das abschleppen KANN man als privatperson veranlasse. zuerst hat die privatperson die kosten zu tragen UND kann diese ggf zivilrechtlich vom besitzer des fahrzeuges einklagen. hierbei muss man eine "gerechtfertigkeit" nachweisen.
also man muss in vorleistung gehen, anwalt und bekommt DANN VIELLEICHT vor gericht recht.

also hat hausmeister krause wie hier auch schon vorgeschlagen parkkrallen verteilt. als promte antwort sind zig anzeigen wegen nötigung gekommen...also auch nicht gut.

die polente und das ordnungsamt kann und darf da nix machen. im gegenteil die vollpfosten haben sogar einen dicken 7,5tonne der auf der strasse stand umgesetzt....zu uns VOR die einfahrt...da war was los....

mein tip wie man solche falschparker losbekommt: dummerweise ein paar nagelkissen hinter den autos verlieren, oder einen schrottcontainer hinters auto stellen...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


zuerst hat die privatperson die kosten zu tragen UND kann diese ggf zivilrechtlich vom besitzer des fahrzeuges einklagen. hierbei muss man eine "gerechtfertigkeit" nachweisen.
also man muss in vorleistung gehen, anwalt und bekommt DANN VIELLEICHT vor gericht recht.

Naja, wer so unüberlegt handelt, der macht schon generell etwas verkehrt.

Ich stelle mich prinzipiell dann hinter das Fahrzeug was auf meinen ausgewiesenen Parkplatz steht (Privatgelände mit Kennzeichen und Privatschild auf dem Stellplatz). Lege dann gut sichtbar hinter meine Windschutzscheibe meine Handynummer und derjenige kann mich dann anrufen. Gut dauert immer ein bisschen bis ich unten bin aber ich musste ja auch auf den Anruf warten. Im Moment ist da aber Ruhe von daher....

Gruß

Micha

Hallo,
in dem alten Teil des Threads stand mal der Tip vom Umsetzen.
Bei 8 Parteien finden sich doch wohl immer einige die Zeit haben.
2 Rangierwagenheber unter die Karre und raus auf die Strasse.
Wenn man da nichts beschädigt kann doch wohl nicht so viel nachkommen, und in der Nachbarschaft spricht sich das wohl auch schnell rum.
Gruß Moorteufelchen

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