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Fremdparker auf Privatparkplatz, was tun?

moin moin...

heute war es das dritte mal das ein fremdparker meinen privatparkplatz (gekennzeichnet und natürlich teuer bezahlt jeden monat) in beschlag genommen hat...

vor 2 wochen war die höhe: nachts um 2 komm ich von ner feier nach haus, steht einer auf meinem prkplatz... hab hupkonzert gemacht... schnell noch den anderen astra weg gebracht undm einen geholt (hat 15min gedauert) steht der immernoch da... wieder druff uff de hupe.. kam der dann an und mault mich voll was ich von ihm will...

heut haben wir dann einfach kurzerhand die polizei gerufen (wird auch mir langsam zu blöd)

diese haben sich zwar erst geweigert zu kommen aber es dann doch getan... nach ner halben stunde § wälzen hat der falschparker nen knöllchen für 20eu bekommen :-)

aber was bleibt einem noch anderes über?

abschleppen lassen is zu teuer, das einklagen der kohle mal abgesehen, trotzde ADAC+ und Rechtschutz :-(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Database


dürfte er mich denn auch abschleppen lassen wenn sich die ganze szene auf einem privatgrundstück abspielt?ich meine wenn es sich offensichtlich um ein privatfahrzeug handelt.
wenn du jemanden zuparkst hat dieser jemand das recht (sofern er dringend auf sein auto angewiesen ist) dein auto das ihn zuparkt abschleppen zu lassen, dabei spielt es keine rolle, ob das bei dir im hof, vorm bahnhof oder auffm supermarktparkplatz ist......
er muss zwar in vorkasse treten, kann aber dir die kosten dafür sehrwohl in rechnung stellen, wenn er nachweisen kann das er dringend auf sein auto angewiesen war...lässt er dein auto nicht abschleppen kann er dir dementsprechernd bus-/taxi-/bahnfahrkosten in rechnung stellen die ihm entstanden sind weil er sein auto nicht nutzen konnte....

sind wir mal ehrlich: Juristisch mag das zutreffen, aber eine solche Regelung ist eigentlich, insbesondere bei mehrmaligem Falschparken, eine absolute Frechheit. Aber ist in Deutschlad mittlerweile ja so: Täterschutz vor Opferschutz, Dreistigkeit vor Gerechtigkeit....armes Deutschland.

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Ich kann dir da nur folgendes Raten:

1. wenn die den parkplatz mietest und dieser wird "fremd" beparkt, kannst du, sofern belegbar, die Mietzahlung aussetzten.

2. Mache (am besten mit der Hilfe von einem Anwalt) ein Unterlassungsschreiben mit Vertragsstrafe fertig. Das lässt du dem dann beim nächsten mal (mit Fotos dokumentieren!!!) über deinen Anwalt zukommen. Wenn er dann nochmal dort parkt, wird er die Vertragsstrafe zahlen müssen.

tschau red

Zitat:

Original geschrieben von Red_Bull85


Ich kann dir da nur folgendes Raten:

1. wenn die den parkplatz mietest und dieser wird "fremd" beparkt, kannst du, sofern belegbar, die Mietzahlung aussetzten.

2. Mache (am besten mit der Hilfe von einem Anwalt) ein Unterlassungsschreiben mit Vertragsstrafe fertig. Das lässt du dem dann beim nächsten mal (mit Fotos dokumentieren!!!) über deinen Anwalt zukommen. Wenn er dann nochmal dort parkt, wird er die Vertragsstrafe zahlen müssen.

tschau red

Und wenn er die Unterlassungserklärung einfach nicht unterschreibt? Vor Gericht gehen? Na der Richter wird sich freuen....

Zitat:

Original geschrieben von Red_Bull85


1. wenn die den parkplatz mietest und dieser wird "fremd" beparkt, kannst du, sofern belegbar, die Mietzahlung aussetzten.

ärger mit dem vermieter ist hierbei allerdings vorprogrammiert!

Zitat:

2. Mache (am besten mit der Hilfe von einem Anwalt) ein Unterlassungsschreiben mit Vertragsstrafe fertig.

was ein anwalt hierbei für gebühren von DIR fordert ist dir bekannt? eine rsv wird hierbei ebenfalls nicht aufkommen...

Zitat:

Wenn er dann nochmal dort parkt, wird er die Vertragsstrafe zahlen müssen.

er muss garnichts!

du MUSST sicherstellen, das er den brief auch wirklich bekommen hat, womit wir dann das nächste problem haben, das du auf legalem wege die adresse nicht rausbekommen wirst und auch auf den kosten für das einschreiben sitzen bleiben wirst.....

Nö, als erster freut sich der Rechtsverdreher. Der kassiert nämlich für das Schreiben incl. Unterlassungserklärung. Und das Geld ist ihm sicher, zahlt der andere nicht zahlt eben der Auftraggeber.😁

Die "Rechnung" war schnell geschrieben. Jeder weitere Aufwand wäre aus meiner Sicht ebenso zweifelhaft, wie die Aussicht auf Erfolg. Fängt beim Zustellen an, geht weiter über die Kosten. Und wäre mit Kanonen auf einen Spatzen schiessen, wenn es sich um einen einmaligen Fall handelt. Habe ja die "Rechnung" an den Scheibenwischer gepackt, weil es mir schon zu viel Aufwand wäre, herauszufinden, wem das Fahrzeug gehört, oder gar darauf zu warten, das der Besitzer auftaucht.

Ich halte auch nicht allzu viel davon, nachts meinen Parkplatz freizuhupen.

Empfinde es nämlich als ausgesprochen lästig, wenn spätabends jemand vor dem geschlossenen Rolltor eines gegenüberliegenden Unternehmens dauerhupt, nur weil der Pförtner gerade seine Runde macht, und nicht sofort öffnet,

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Red_Bull85


1. wenn die den parkplatz mietest und dieser wird "fremd" beparkt, kannst du, sofern belegbar, die Mietzahlung aussetzten.
ärger mit dem vermieter ist hierbei allerdings vorprogrammiert!

nein... und das ist sogar dein gutes recht!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

2. Mache (am besten mit der Hilfe von einem Anwalt) ein Unterlassungsschreiben mit Vertragsstrafe fertig.

was ein anwalt hierbei für gebühren von DIR fordert ist dir bekannt? eine rsv wird hierbei ebenfalls nicht aufkommen...

auch Falsch... dafür ist ja schlieslich eine RSV da.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Wenn er dann nochmal dort parkt, wird er die Vertragsstrafe zahlen müssen.

er muss garnichts!
du MUSST sicherstellen, das er den brief auch wirklich bekommen hat, womit wir dann das nächste problem haben, das du auf legalem wege die adresse nicht rausbekommen wirst und auch auf den kosten für das einschreiben sitzen bleiben wirst.....

nochmal falsch... dein Anwalt ist in diesem Fall berechtigt über das Kennzeichen den Halter zu erfragen. Und darüber kannst du ein Einschreiben mit Rückschein verschicken.

natürlich macht das ganze nur sin.. wenn der parkplatz sehr offt fremd beparkt wird... was ja anscheinend der Fall ist...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Red_Bull85


1. wenn die den parkplatz mietest und dieser wird "fremd" beparkt, kannst du, sofern belegbar, die Mietzahlung aussetzten.
ärger mit dem vermieter ist hierbei allerdings vorprogrammiert!

bzw. der Vermieter wird sich einen anderen Mieter suchen.

Der VM wird wohl in seltenen Fällen einen Aufwand betreiben, den Parkplatz für den Mieter permanent frei zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ärger mit dem vermieter ist hierbei allerdings vorprogrammiert!
[/quote

bzw. der Vermieter wird sich einen anderen Mieter suchen.
Der VM wird wohl in seltenen Fällen einen Aufwand betreiben, den Parkplatz für den Mieter permanent frei zu halten.

darum geht es doch garnicht...

Der Vermieter hat unter umständen garnicht die Möglcihkeit dazu...
Es geht darum das man für eine Mietsache die man nicht nutzen kann (durch dritte etc.) nicht zahlen muss...

Das ist Deutsches Recht. Da kann der Vermieter machen was er will... eine kündigung vom Vermieter musst du desswegen auch nicht gleich fürchten... das ist dann auch wieder Mietrecht 😉

guckt doch einmal hier

Jedes Auto einmal schriftlich verwarnen.
Beim nächsten mal abschleppen....

Zitat:

Original geschrieben von Red_Bull85



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


[/quote

bzw. der Vermieter wird sich einen anderen Mieter suchen.
Der VM wird wohl in seltenen Fällen einen Aufwand betreiben, den Parkplatz für den Mieter permanent frei zu halten.

darum geht es doch garnicht...

Der Vermieter hat unter umständen garnicht die Möglcihkeit dazu...
Es geht darum das man für eine Mietsache die man nicht nutzen kann (durch dritte etc.) nicht zahlen muss...

Das ist Deutsches Recht. Da kann der Vermieter machen was er will... eine kündigung vom Vermieter musst du desswegen auch nicht gleich fürchten... das ist dann auch wieder Mietrecht 😉

guckt doch einmal hier

Wozu soll ein solcher Streit und Verantwortungsweitergabe `jeder gegen jeden´ führen?

Welchen gütlichen Ausgang könnte man erwarten?

Zitat:

Original geschrieben von Red_Bull85



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ärger mit dem vermieter ist hierbei allerdings vorprogrammiert!
nein... und das ist sogar dein gutes recht!

Zitat:

Original geschrieben von Red_Bull85



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



was ein anwalt hierbei für gebühren von DIR fordert ist dir bekannt? eine rsv wird hierbei ebenfalls nicht aufkommen...
auch Falsch... dafür ist ja schlieslich eine RSV da.

Woher willst du denn wissen, was seine RSV deckt und was nicht. Das ist von Versicherung zu Versicherung, von Fall zu Fall, verschieden.

Zitat:

[
Original geschrieben von Database
wenn sich jemand auf meinen parkplatz stellt, stelle ich mich einfach noch dahinter.

und wenn dieser jenige dringend auf sein auto angewiesen ist, lässt er dein auto abschleppen und darf dir dann auch noch völlig rechtens dafür die rechnung mit zahlungsaufforderung nebst frist auf den tisch knallen......also immer schön vorsichtig, mit solchen "ratschlägen", denn sowas geht meist nach hinten los, wenn der falschparker seine rechte kennt......Hi,

soweit die Theorie nur kommt es da ganz klar auf die tatsächliche Situation vor Ort an.

Eine Rückforderung der Kosten wird vor Gericht sicher nur sanktioniert, wenn mit verhältnismäßigem Aufwand der Eigner der Mühle nicht zu ermitteln war und deswegen ein Schlepper gerufen werden musste.

Wer also so einen Falschparker als Revanche zuparkt, sollte wenigstens sicherstellen, dass er einen Zettel ans Auto pappt, auf dem er informiert, wo er sich aufhält.

Einmal Klingeln in der unmittelbaren Nachbarschaft wird vor dem Ruf eines Abschleppers auch für den hypothetischen Notarzt in Eile als zumutbar unterstellt, wenn er denn schon zuvor auf fremden Eigentum parkt.

bye

Zitat:

Original geschrieben von Red_Bull85


nein... und das ist sogar dein gutes recht!

wenn ich zu meinem vermieter gehe und sage:

"ich zahle für dne zeitraum x-y keine miete für den stellplatz weil da ein andere draufstand"

kannst du davon ausgehen, das ich diesen stellplatz die längste zeit gemietet habe....und da wird mein vermieter nicht der einzigste sein!

Zitat:

auch Falsch... dafür ist ja schlieslich eine RSV da.

schonmal ins

kleingedruckte

deiner rsv geguckt?

es ist defintiv NICHT so, das du zum anwalt gehst und sagst

"klag den an"

spätestens, wenn der sich für diese lächerlichkeit die freigabe bzw. kostenzusage der rsv einholen will, werden die dem den vogel zeigen und ablehnen!

Zitat:

Und darüber kannst du ein Einschreiben mit Rückschein verschicken.

was dir dann aber 0,00garnix bringt da beim falschparken auf privatgelände nur der fahrer haftbar ist und nicht zwangsläufig der halter...d.h. du kannst dem halter jedne tag 10 einschreiben schicken, wenn der jedesmal angeblich nen anderen hat fahren lassen ist er fein raus.....

das artet ja mal wieder aus hier 😉

aber okay..

an meinem aprkplatz steht eindeutig ein schild "HAUS **-*" gut lesbar, im dunkeln reflektierend und eindeutig zuzuordnen... an der einfahrt zum wohngebiet: "parken nur auf gekennzeichneten flächen, flschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt"

und ja, ichh ätte kein problem mal ein paar meter mehr zum aut o zu laufen... nur sind die next freien parkplätze shcon fast nen km weit weg nachts...

desweiteren ging es 6 jahre lang gut, bis ins nebenhaus eine familie eingezogen is, wo sich die freudne und verwandten nen scheiss drauß machen wo die parken, die tuns einfach...

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